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Meinungsfreiheit versus Persönlichkeitsrecht Stasi-IM darf vorläufig in Ausstellung genannt werden

Der Name eines Inoffiziellen Mitarbeiters (IM) der DDR-Staatssicherheit darf in der Ausstellung "Christliches Handeln in der DDR" vorerst weiter genannt werden. Das Landgericht im sächsischen Zwickau hob am 22. April eine dagegen gerichtete einstweilige Verfügung auf. Weder die Stadt Reichenbach noch der beklagte Heimatverein seien rechtlich für die Namensnennung des Mannes verantwortlich, begründete das Gericht seine Entscheidung. Die Ausstellung sei eigenverantwortlich vom ehemaligen Zwickauer Dompfarrer Edmund Käbisch organisiert worden. Ob aber generell die Meinungsfreiheit höher zu bewerten sei als der Schutz des Persönlichkeitsrechts, ließ das Gericht ausdrücklich offen. Darüber könne nur in einem Hauptsache-Verfahren entschieden werden. Bisher sei es lediglich um vorläufigen Rechtschutz gegangen. Gegen das Urteil bestehe Berufungsmöglichkeit beim Oberlandesgericht Dresden.

"Verheerend für die Meinungsfreiheit" Aktion gegen "Totalprotokollierung der Telekommunikation"

Der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung, ein bundesweiter Zusammenschluss von Bürgerrechtlern, Datenschützern und Internetnutzern, hat am Montag eine Kampagne gegen die von SPD und Union geplante Vorratsspeicherung von Telekommunikationsdaten gestartet. Das Angebot: Auf einem speziellen Internetportal können besorgte Bürger Offene Protestbriefe verfassen, die automatisch an alle 448 Bundestagsabgeordnete der Koalition versandt werden. "Die Vorratsdatenspeicherung privatester Kommunikationsdaten widerspricht jeglicher Verhältnismäßigkeit und würde sich verheerend auf die Meinungsfreiheit auswirken," so Bettina Winsemann vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung zur Begründung.

Meinungsfreiheit? Innensenator kritisiert türkischen Arbeiterführer wegen Äußerungen zu Armeniern

Öffentliche Äußerungen zu historischen Begebenheiten werden von staatlicher Seite zunehmend mit rechtlichen Schritten beantwortet. Nach einer Demonstration türkischer Nationalisten in Berlin lässt Innensenator Ehrhart Körting (SPD) rechtliche Konsequenzen für den Chef der türkischen Arbeiterpartei, Dogu Perincek, prüfen. Der Politiker habe am Rande der Demonstration den Genozid an den Armeniern 1915 im osmanischen Reich geleugnet, sagte Körting am Montag vor dem Innenausschuss. Damit er keine "Hassreden" mehr halten könne, prüfe die Ausländerbehörde jetzt vorbeugend eine Ausweisung von Perincek für den Fall seiner Wiedereinreise nach Deutschland.

Meinungsfreiheit "Leugnen des Völkermords" in Jugoslawien soll unter Strafe gestellt werden

Die Bundesregierung möchte durch eine Änderung des Strafgesetzbuches die Meinungs- und Versammlungsfreiheit einschränken. Mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe soll künftig nicht nur bestraft werden, wer Handlungen der "nationalsozialistischen Gewalt- und Willkürherrschaft" billigt, rechtfertigt, leugnet oder verharmlost. Das gleiche Strafmaß soll künftig auch für das Leugnen von Handlungen einer "anderen Gewalt- und Willkürherrschaft" verhängt werden können. Richtete sich der Paragraph 130 des Strafgesetzbuches bislang nur gegen die Leugnung des Holocaust, so soll nach Vorstellung der Bundesregierung künftig auch das Leugnen von als "geschichtlich gesichert anerkannten Tatsachen" unter Strafe gestellt werden, zum Beispiel ein "Leugnen des Völkermords im ehemaligen Jugoslawien". Die derzeitige Bundesregierung hatte 1999 ohne UN-Mandat im Rahmen der NATO einen Krieg gegen Jugoslawien geführt. Als Grund für den Krieg wurde genannt, in Jugoslawien finde ein Völkermord statt.