Meinungsfreiheit versus Persönlichkeitsrecht
Stasi-IM darf vorläufig in Ausstellung genannt werden
Der Name eines Inoffiziellen Mitarbeiters (IM) der DDR-Staatssicherheit darf in der Ausstellung "Christliches Handeln in der DDR" vorerst weiter genannt werden. Das Landgericht im sächsischen Zwickau hob am 22. April eine dagegen gerichtete einstweilige Verfügung ...