NS-Zwangsarbeiter
Weg für Entschädigungen endlich frei
Die US-Bundesrichterin Shirley Kram hatte zuvor eine weitere Sammelklage gegen die deutsche Wirtschaft abgewiesen. Gentz sah daraufhin ungeachtet weiterer vor US-Gerichten anhängigen Klagen die von der Wirtschaft geforderte Rechtssicherheit gewährleistet. Er ging zugleich davon aus, dass die bisher noch nicht zurückgenommenen Berufungsfälle in Philadelphia und der streitige Berufungsfall in Kalifornien kurzzeitig erledigt werden.
Noch vor der Entscheidung der Stiftungsinitiative hatte Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin (SPD) zur Eile gemahnt: Die Zeit dränge, denn jede Woche würden frühere Zwangsarbeiter sterben, ohne je Geld gesehen zu haben.
Bevor Geld an die Opfer fließen kann, muss der Bundestag erst förmlich die Rechtssicherheit für deutsche Firmen vor weiteren Klagen feststellen. Das war eine Forderung der Wirtschaft, damit sie überhaupt in den Entschädigungsfonds einzahlt. Im Fonds sind zehn Milliarden Mark, für die Bundesregierung und Wirtschaft je zur Hälfte aufkommen. Die Unternehmen können ihren Beitrag allerdings steuermindernd geltend machen, so dass letztlich rund drei Viertel der Entschädigungssumme aus dem Staatssäckel kommen.
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