Pkw-Verkehr
Gebührenerhöhung für Autofahrer zurückgezogen
Einem Zeitungsbericht zufolge wollte der Bund die Gebühren für die Ausnahmegenehmigungen für Behinderte auf 1.500 Mark verdreifacht werden. Das Verkehrsministerium hatte den Bericht im Grundsatz bestätigt, ohne jedoch zu den genannten Zahlen Stellung zu nehmen.
Wer solche "abstrusen Gedankengänge" hege, habe das neue Sozialgesetzbuch nicht begriffen, das Behinderten die volle Teilhabe am gesellschaftlichen Leben garantiere, lautete die Kritik von VdK-Präsident Walter Hirrlinger. Das Vorhaben der Bundesregierung habe "offenkundig das Gegenteil zum Ziel". Menschen mit Behinderung dürften nicht noch zusätzlich dafür bestraft werden, dass ihre Mobilität eingeschränkt ist.
Nach einem Bericht der "Neuen Osnabrücker Zeitung" sollten allgemeine Kfz-Zulassungen um fünf Prozent angehoben werden. Auch der Entzug oder die Verweigerung der Fahrerlaubnis sollten teuer werden. Dasselbe gelte bei Widerruf oder Wiedererteilung nach vorherigem Entzug des Führerscheins. Die Kosten der Umschreibung eines Kfz bei Umzug hätten nach den Zeitungsangaben um zehn Mark steigen sollen. Schließlich sei geplant gewesen, die Gebühren für den Berufszugang als Fahrlehrer und anerkannter Sachverständiger sowie zur Eröffnung von Fahrschulen um durchschnittlich 50 Prozent anzuheben.
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Am 15. Jun. 2001 unter:
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