Tag des Flüchtlings
"Schutzlücke für Flüchtlinge" in Schilys Gesetzentwurf zur Zuwanderung
Der Gesetzentwurf zur Regelung der Zuwanderung bringt laut amnesty zwar für eine Minderheit der Flüchtlinge Verbesserungen. Sie können künftig schneller eine Aufenthaltserlaubnis bekommen. Für die Mehrheit der Flüchtlinge werde sich die Situation jedoch verschlechtern.
So solle bei Flüchtlingen, die die Kriterien der Genfer Flüchtlingskonvention erfüllen, weiterhin entgegen internationalem Flüchtlingsrecht zwischen staatlicher und nicht-staatlicher Verfolgung unterschieden werden. "Es kann nicht sein, dass einzelne Personengruppen willkürlich aus dem Anwendungsbereich der Flüchtlingskonvention herausgenommen werden", betont ai-Flüchtlingsexpertin Julia Duchrow. Die Menschenrechtsorganisation fordert deshalb eine klare gesetzliche Regelung, die Flüchtlinge auch bei nicht-staatlicher oder geschlechtsspezifischer Verfolgung als politisch Verfolgte anerkennt.
Flüchtlinge, die bisher in Deutschland geduldet wurden, weil sie entweder aus faktischen Gründen oder weil sie an Leib und Leben bedroht waren, nicht in ihr Heimatland zurückkehren konnten, müssten künftig damit rechnen in ein Drittland abgeschoben zu werden oder in einer Ausreiseeinrichtung untergebracht zu werden. Diese Einrichtungen seien als Übergangslösungen konzipiert. Häufig vergingen jedoch Jahre, bevor sich die Situation im Herkunftsland der Flüchtlinge soweit verbessere, dass sie zurückkehren könnten. Außerdem sollten sie künftig selbst den Nachweis erbringen, dass ihnen die Ausreise in ein anderes Land unmöglich ist.
Eine weitere Verschärfung der rechtlichen Situation von Flüchtlingen ergebe sich aus der geplanten Regelung, asylrelevante Gründe nicht mehr anzuerkennen, wenn sie erst nach der Flucht entstanden sind. So könnten legale politische Aktivitäten in Deutschland dazu führen, dass Flüchtlinge bei einer Rückkehr in ihr Heimatland akut bedroht werden würden. Solche Aktivitäten sollten künftig, im Gegensatz zum internationalen Flüchtlingsrecht, als "selbstgeschaffene Nachfluchtgründe" keinen Anspruch auf Schutz begründen, sondern lediglich zu einer Aussetzung der Abschiebung führen.
amnesty fordert, die Feststellung der Flüchtlingseigenschaft auch weiterhin bei weisungsunabhängigen Entscheidern des Bundesamtes für die Anerkennung ausländischer Flüchtlinge zu belassen. "Bei der Entscheidung über die Anerkennung als Asylberechtigter kommt es ganz wesentlich auf die Beurteilung der Glaubwürdigkeit des Bewerbers an. Diese Einschätzung kann nur auf Grund des persönlichen Eindrucks getroffen werden, den sich der Entscheider von dem Antragsteller macht," so Duchrow. "Die Anweisung eines Vorgesetzten kann diese Entscheidung nicht ersetzen."
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Am 28. Sep. 2001 unter:
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