Rentenbesteuerung
Masse der Rentner nicht betroffen - Karlsruhe: Neuregelung bis Ende 2004
Bislang werden Pensionen bis auf einen Freibetrag von rund 3000 Euro voll besteuert, während die meisten Renten unterm Strich steuerfrei sind. Dies verstoße gegen das Gleichheitsgebot des Grundgesetzes, heißt es in dem 85-seitigen Urteil. Gerichtspräsidentin Jutta Limbach betonte jedoch, "für Ängste oder einen Aufruhr in den Reihen der Rentner" bestehe kein Anlass.
Außerdem werde die Politik durch das Urteil "nicht überfordert".
Nach den Worten von Bundesarbeitsminister Walter Riester (SPD) betrifft die Entscheidung nicht "die kleinen und mittleren Rentner". Bundesfinanzminister Hans Eichel (SPD) erklärte, die Bundesregierung werde "die Masse der Renten auch weiterhin steuerlich nicht belasten und dabei den notwendigen Vertrauensschutz gewährleisten".
Eichels Parlamentarische Staatssekretärin Barbara Hendricks (SPD) sagte, dass allenfalls jene Gruppe, die "hohe Renten" beziehe und zugleich besondere Einkünfte beispielsweise aus Vermietung habe, künftig mehr Steuern zahlen müsse. Bei den Beamten gehe "die Tendenz dahin, dass es so bleibt, wie es ist". Hendricks geht davon aus, "dass wir schon im Jahr 2003 das Gesetzgebungsverfahren insgesamt durchziehen werden". Die Neuregelung werde mit einer "langen Übergangsfrist" verbunden sein, betonte sie. Mit dem Urteil werde die "verabschiedete Rentenreform in keiner Weise gefährdet".
CDU und FDP sahen dies völlig anders. CDU-Generalsekretär Laurenz Meyer betonte, mit dem Urteil sei das rot-grüne Rentenkonzept hinfällig. Der Unions-Fraktionsvorsitzende Friedrich Merz nannte die Rentenreform "endgültig gescheitert". Auch die FDP-Rentenexpertin Irmgard Schwaetzer sagte, mit dem Urteil sei diese Reform "Makulatur". Deren gesamtes Rechengebäude sei in sich zusammengestürzt.
Die SPD-Politikerin Hendricks antwortete auf die Frage, ob jetzt die nachgelagerte Besteuerung der Renten komme: "Das liegt in der Logik des Urteils." Allerdings verwies sie auch hier auf sehr lange Übergangsfristen, die Jahrzehnte umfassen könnten. Bei diesem Modell würden die Rentenbeiträge steuerfrei gestellt und die Renten selbst voll besteuert. Bislang müssen Rentner nur die Zinserträge aus ihrem einbezahlten Kapital versteuern. Der Zweite Senat gab selbst kein Modell vor. Es sei Aufgabe des Gesetzgebers, sich "für ein Lösungsmodell zu entscheiden". Rückwirkend müsse der Gesetzgeber nicht tätig werden. Der Zweite Senat entschied auf die Klage eines pensionierten Oberstaatsanwalts hin. Der DGB forderte eine "sozialverträgliche Umsetzung" des Urteils (Az. 2 BvL 17/99).
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Am 06. Mär. 2002 unter:
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