Landgericht Leipzig verteidigt Rechtsradikale

Parole "Ruhm und Ehre der Waffen-SS" nicht strafbar

Das Skandieren der Parole "Ruhm und Ehre der Waffen-SS" ist nach einer Entscheidung des Landgerichts Leipzig nicht strafbar. In einem am Freitag ergangenen Beschluss wurde eine Beschwerde der Staatsanwaltschaft gegen eine Entscheidung des Amtsgerichts als unbegründet verworfen.

Das Amtsgericht hatte Ende April eine entsprechende Klage nach dem Aufmarsch von Rechtsradikalen in Leipzig im vergangenen November zurückgewiesen. Der Satz sei nicht mit der strafbaren Original-Losung der Waffen-SS "Unsere Ehre heißt Treue" zu verwechseln, hieß es zu Begründung.

Anfang November 2001 hatten rund 1200 Rechtsradikale in Leipzig demonstriert und dabei die Parole skandiert.

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