Landgericht Leipzig verteidigt Rechtsradikale
Parole "Ruhm und Ehre der Waffen-SS" nicht strafbar
Das Amtsgericht hatte Ende April eine entsprechende Klage nach dem Aufmarsch von Rechtsradikalen in Leipzig im vergangenen November zurückgewiesen. Der Satz sei nicht mit der strafbaren Original-Losung der Waffen-SS "Unsere Ehre heißt Treue" zu verwechseln, hieß es zu Begründung.
Anfang November 2001 hatten rund 1200 Rechtsradikale in Leipzig demonstriert und dabei die Parole skandiert.
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Am 12. Jul. 2002 unter:
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