Baden-Württemberg
Verfassungsgericht prüft Rückmeldegebühr für Studenten
Aus Sicht des Verwaltungsgerichtshofs überschreitet die Höhe der Gebühr die Verwaltungskosten der Rückmeldung um ein Vielfaches. Die Rückmeldegebühr diene nicht der Kostendeckung, sondern - wie eine Steuer - der Erzielung staatlicher Einnahmen. Die Regelung einer solchen Abgabe überschreite aber die Kompetenz des Landesgesetzgebers.
Das Land Baden-Württemberg hat durch die erstmals im Sommersemester 1997 erhobene Rückmeldegebühr bis zu ihrer Aussetzung rund 70 Millionen Mark (rund 35 Millionen Euro) eingenommen, wie ein Sprecher des Wissenschaftsministeriums sagte. Die Rückmeldung dient dazu, die Mitgliedschaft eines Studierenden in der Universität zu Beginn jeden Semesters aufrechtzuerhalten. Wird die Rückmeldegebühr nicht gezahlt, droht die Exmatrikulation.
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Am 04. Nov. 2002 unter:
justizStichworte:
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