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Neue internationale Umweltleitlinien für Exportkreditagenturen vereinbart

OECD

Am heutigen Dienstag zeichnet sich eine Einigung der OECD-Länder auf neue Umweltleitlinien für Exportkreditagenturen ab. Dem Abkommen war ein mehrmonatiger Verhandlungsprozess in der OECD vorausgegangen, der tiefgreifende Differenzen zwischen den Mitgliedsstaaten offenbarte: Gestritten wurde vor allem darum, welche ökologischen und sozialen Mindeststandards bei der Finanzierung und Absicherung von Exportgeschäften eingehalten werden sollen. Ebenso umkämpft war die Frage, wieviel Transparenz von den Exportkreditagenturen verlangt wird. Auch innerhalb der Bundesregierung waren diese Aspekte sehr kontrovers. Außer der Türkei haben jetzt jedoch alle Länder zugestimmt.

Internationale Umweltorganisationen hatten detaillierte Vorschläge gemacht, wie Umwelt- und Entwicklungsaspekte bei der Vergabe von Exportkrediten berücksichtigt werden sollten. Sie sind vom jetzt erzielten Ergebnis zutiefst enttäuscht. Zwar sollen bei der Umweltprüfung besonders kritischer Projekte nun Umweltstandards eingehalten werden, die Exportkreditagenturen (ECA) haben jedoch die freie Wahl zwischen einer ganzen Reihe von Standards. Neben denen der Weltbank gehören dazu auch die von regionalen Entwicklungsbanken, die z.T. sehr lückenhaft und unverbindlich sind. Zudem können die ECA von Fall zu Fall auch ganz von der Anwendung der Standards absehen.

"Bei so viel Unverbindlichkeit und Schlupflöchern hängt nach wie vor alles am guten Willen der jeweiligen Exportkreditagentur. Das lässt im Fall von Hermes nichts Gutes hoffen", fürchtet Regine Richter von der Umwelt- und Menschenrechtsorganisation urgewald. "Wir werden an den nächsten Staudamm-, Kraftwerks-, Pipeline- sowie Zellstoff- und Papierprojekten sehen, ob Weltbankrichtlinien wie die zur Umsiedlung und zum Schutz indigener Völker in Deutschland tatsächlich beachtet werden!" Die Richtlinie zum Schutz natürlicher Habitate fehlt ganz in der neuen OECD-Umweltvereinbarung.

Eine Neuerung des Abkommens begrüßen die Nichtregierungsorganisationen jedoch: die vorgesehene Veröffentlichung von Informationen VOR der Entscheidung über ein Projekt. "Mit dieser internationalen Regelung muss sich an den deutschen Hermesleitlinien endlich etwas ändern", bewertet Heike Drillisch von der Entwicklungsorganisation WEED. "Während das Wirtschaftsministerium Transparenz bisher pauschal mit dem Argument des Geschäftsgeheimnisses verhindern konnte, geht dies nun nur noch in begründeten Ausnahmefällen."

Hier sehen die Nichtregierungsorganisationen neuen Bewegungsspielraum für eine Reform der Hermesbürgschaften. Diese verspricht bereits der rot-grüne Koalitionsvertrag, der für die Vergabe von Hermesbürgschaften fordert, dass Weltbankstandards eingehalten und die Transparenz verbessert sowie mögliche Menschenrechtsverletzungen geprüft werden. "Wenn die Hermesleitlinien den neuen internationalen Umweltleitlinien angepasst werden, ist das DIE Chance, die weiteren Reformversprechen endlich umzusetzen", urteilt Regine Richter.

Hermesbürgschaften schützen deutsche Exporteure in Entwicklungs- und Schwellenländern vor dem Fall, dass die Empfänger die Ware nicht bezahlen können. Dabei gerät die öffentliche Unterstützung vor allem für umstrittene Staudamm-, Kraftwerks-, Pipeline-, Zellstoff- und Atomprojekte immer wieder in die Kritik von Umwelt-, Entwicklungs- und Menschenrechtsorganisationen.