Abgaskennzeichnung
Verbraucherverband erzielt Teilerfolg bei Autowerbung
Derweil habe das Landgericht Braunschweig die Klage gegen VW abgewiesen. Demnach dürfe VW sein Touareg-Modell weiter mit der Abgasnorm Euro 3 bewerben, ohne darauf hinzuweisen, dass dieser Norm der Grenzwert für leichte Nutzfahrzeuge zugrunde liege. "Gegen dieses Urteil werden wir Berufung einlegen", so der Vorstand des Verbandes, Edda Müller. Es müsse ausgeschlossen werden, dass in Deutschland PKW mit einem extrem hohen Schadstoffausstoß durch eine irreführende Kennzeichnung ein positives Umweltimage verliehen würde. Bei den Oberklassen-Limousinen handele es sich um Personenkraftwagen (PKW) mit einem extrem hohen Schadstoffausstoß.
Die tonnenschweren Pkws würden im Internet mit der Abgasnorm Euro 3 beworben, ohne Hinweis, dass es sich dabei um die Norm für leichte Nutzfahrzeuge handele, die deutlich höher lägen als für PKW. "Mit geringerem Gewicht wären die Fahrzeuge wegen zu hoher Partikelemissionen als PKW-Neuwagen gar nicht zulassungsfähig", so Müller. Besonders brisant sei, dass die Käufer dieser Diesel-Panzer zudem mit einer ermäßigten KFZ-Steuer für Nutzfahrzeuge belohnt würden und damit weniger Steuer zahlten als für einen kleineren und leichteren PKW. "Diese Gesetzeslücke, die es den Konzernen ermöglicht, PKW als steuervergünstigte leichte Nutzfahrzeuge anzumelden, muss unabhängig vom Ausgang der Verfahren schnellstmöglich geschlossen werden", so Müller. Deutliche Worte dazu fand auch die Vorsitzende Richterin am LG München.
Sie erklärte, die zugrundeliegenden Vorschriften seien "einfach bescheuert". Die Abweisung der Klage gegen VW hatten die Richter mit dem Hinweis begründet, dass es den Käufer nicht interessiere, dass es sich bei dem Fahrzeug emmissionsschutzrechtlich nicht um einen PKW handele. Daher sei für den durchschnittlich informierten Verbraucher die Werbung mit der Abgasnorm Euro 3 im Rahmen der PKW-Präsentation im Internet nicht irreführend. "Hier wird dem Verbraucher unterstellt, dass er sich nicht für Umweltaspekte und die gesundheitliche Auswirkung von Dieselruß-Emissionen interessiert", so Edda Müller. Für durch Dieselruß geschädigte Menschen seien die Fahrzeuge und die Beurteilung der Richter ein Schlag ins Gesicht. Laut einer Studie im Auftrag des Umweltbundesamtes sterben allein in Deutschland jährlich 10-19.000 Menschen an den Folgeerkrankungen durch Dieselruß.
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Am 09. Dez. 2003 unter:
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