Unverhältnismäßige Gewalt
Amnesty International kritisiert Menschenrechtsverletzungen in Deutschland
Zur Überprüfung von Beschwerden über Misshandlungen forderte die Organisation ein unabhängiges Kontrollgremium. Diesem sollten nicht nur Polizisten und Staatsanwaltschaften, sondern auch unabhängige Bürgergruppen angehören. Die Mitglieder müssten dazu berechtigt sein, Polizeidienststellen ohne Anmeldung zu besuchen und bräuchten ein Recht zur ungehinderten Akteneinsicht. Zudem sollten die Staatsanwaltschaften Sonderabteilungen einrichten, die sich ausschließlich mit Ermittlungen gegen Polizeibeamte beschäftigen.
Der Deutschland-Bericht von ai enthält laut Lochbihler keine neuen Foltervorwürfe, wohl aber die "Folterdebatte" des vergangenen Jahres. Sie war durch den stellvertretenden Frankfurter Polizeichef Wolfgang Daschner ausgelöst worden. Anfänglich hätten sich auch Vertreter des Staates dafür ausgesprochen, Folter oder die Androhung solcher Maßnahmen in bestimmten Fällen wieder zuzulassen, erinnerte die ai-Generalsekretärin. Deutschland dürfe aber keine Ausnahmen für das internatonal anerkannte Folterverbot zulassen. "Das Verbot muss absolut gelten, es ist ein Fundament unseres Rechtsstaates", mahnte Lochbihler.
Sie betonte, Amnesty kritisiere nicht Arbeit der Polizei pauschal. Hier gehe es sicherlich um "traurige Einzelfälle", die aber - wie die Recherchen der Organisation gezeigt hätten - jeden treffen könnten. Zudem fehle es bis heute an Konsequenzen aus diesen Fällen, die zum Teil jahrelang zurückreichten. Auch die Ahndung von Misshandlungen durch Polizisten lasse nach wie vor zu wünschen übrig. Von den 20 dokumentierten Fällen sei es nur in einem Fall zu einer rechtskräftigen Verurteilung gekommen.
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Am 14. Jan. 2004 unter:
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