Genfood
Auch Gastronomie muss Lebensmittel mit genveränderten Zutaten kennzeichnen
Ab 18. April gilt in Europa eine verschärfte Kennzeichnungspflicht für Lebensmittel mit gentechnisch veränderten Zutaten. Supermarktkunden können künftig auf dem Etikett lesen, wenn Gentechnik in Tütensuppen oder Frühstücksmüsli steckt. Ob das auch für unverpackte Nahrung gilt, die in Kantinen, Restaurants oder Kindergärten lose über den Tresen gilt, war bisher fraglich.
Wer dagegen gentechnikfreie Lebensmittel anbietet, solle damit in Zukunft stärker werben können, sagte Künast im GREENPEACE MAGAZIN. Sie schlägt vor, dass die Produkte mit dem Hinweis "ohne Gentechnik" gekennzeichnet werden. Die derzeit noch bestehenden bürokratischen Hürden für eine solche Werbung will Künast ausräumen.
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Am 26. Feb. 2004 unter:
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