Atom-Sicherheit
Regierung kritisiert Luftschutzmaßnahmen an Atomkraftwerken in Niedersachsen
Es habe gegenüber den Energieversorgungsunternehmen und auch dem Land Niedersachen deutlich gemacht, dass die vorgesehenen Maßnahmen wirksam sein müssen und deshalb klare Anforderungen definiert. Ohne den Nachweis der Wirksamkeit der Maßnahmen werde es keine Genehmigung durch das Bundesumweltministerium geben. Da die niedersächsische Atomaufsicht noch nicht einmal eine Genehmigung der Maßnahmen für erforderlich hielt, habe das Bundesumweltministerium durch eine Weisung klare Verfahrensvorgaben geschaffen.
Die niedersächsische Atomaufsicht sei im Übrigen bis heute nicht der Aufforderung durch das Bundesumweltministerium nachgekommen, die von ihr beaufsichtigten Atomkraftwerke auf die Möglichkeiten weitergehender Schutzmaßnahmen, die über das von den Betreibern vorgelegte Konzept hinausgehen, anlagenspezifisch zu untersuchen. Anstatt Nebelkerzen in Richtung Berlin zu werfen, solle sich die Atomaufsicht lieber aktiv um die Verbesserung der Sicherheit von Atomkraftwerken kümmern.
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Am 18. Mär. 2005 unter:
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