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Verbraucherzentralen warnen vor unseriösen Nahrungsergänzungsmitteln
Die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz schrieb: "Fragwürdige Werbeaussagen für geheimnisvolle Pflanzenextrakte, wieder entdeckte alte Heilpflanzen und Spezialzubereitungen asiatischer Lebensmittel wecken oftmals überzogene Erwartungen, die Wirksamkeit der Mittel hingegen ist meist wissenschaftlich nicht zu belegen." Unseriöse Angebote könnten aber häufig an bestimmten Werbeaussagen erkannt werden.
Dazu zählen die Verbraucherzentralen Fälle in denen die Herkunft des Mittels aus exotischen Regionen "wie Himalaya oder karibische Inseln" besonders hervorgehoben wird. Auch sei es verdächtig, wenn damit geworben werde, dass die Mittel angeblich gegen viele verschiedene Erkrankungen "wie beispielsweise Akne, Aids, Diabetes, Krebs, Neurodermitis, Rheuma" wirkten. Ebenso sei zur Vorsicht geraten, wenn Hilfe in Fällen versprochen werde, in denen die Schulmedizin nicht mehr weiter weiß oder angeblich Nebenwirkungen spezieller Behandlungsmethoden der Schulmedizin gelindert werden sollen.
Auch wiesen die Verbraucherzentralen darauf hin, dass als Beweis für die Wirksamkeit Erfahrungsberichte Betroffener und Zitate von Ärzten oder Professoren angeführt würden, diese Personen aber oft gar nicht existierten. Daher sei es ein Zeichen für ein unseriöses Angebot, wenn nachvollziehbare Daten aus kontrollierten klinischen Studien oder entsprechenden Literaturquellen fehlten.
Ebenso warnten die Verbraucherzentralen vor Mitteln, die als "ganz natürlich" und als "frei von Risiken und Nebenwirkungen" beworben würden. Auch sahen die Verbraucherzentralen Anlass der Werbung zu misstrauen, wenn das Mittel in der beworbenen Qualität nur zeitlich begrenzt oder nur bei sogenannten Beratern der Firma erhältlich sein soll. Verbraucher sollten aufpassen, wenn das Mittel nicht in Drogeriemärkten oder Apotheken verkauft werde und/oder schon seit Jahren in außereuropäischen Ländern verwendet werde, ohne offiziell anerkannt zu sein.
Besonders warnten die Verbraucherzentralen vor Fällen, in denen der Sitz der Vertreiberfirma nicht in Deutschland sei. Geld-zurück-Garantien und Schadenersatz bei Gesundheitsschäden seien in diesen Fällen nur schwer einklagbar.
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Am 12. Jul. 2005 unter:
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