Terroristische Flugzeugangriffe
Bundesregierung und Atomindustrie einigten sich auf "Vernebelung"
Das Bundesumweltministerium und die Atomkraftwerksbetreiber erachten aber offenbar vor allem Maßnahmen gegen Flugzeugangriffe als notwendig. Nach dem von den Betreibern vorgeschlagenen "Tarnkonzept" solle im Falle eines Angriffs das betroffene Atomkraftwerk mit künstlichem Nebel verhüllt werden, um die Wahrscheinlichkeit eines gezielten Flugzeugabsturzes auf das Reaktorgebäude zu verringern.
Die Störsender sollen verhindern, dass Flugzeuge Kraftwerke mit Hilfe der satellitengestützten Navigationssysteme ansteuern können. Das Bundesumweltministerium betonte, man sei die einzige Behörde weltweit, die einen solches Schutzkonzept für die Atomkraftwerke gefordert und durchgesetzt habe.
"Vernebelung" nur mit "ordentlichem Genehmigungsverfahren"
Angesichts der bevorstehenden Wahlen betonte das Bundesumweltministerium, dass sich die Bundesaufsicht "in allen strittigen Fragen gegen die von Niedersachsen und auf Seiten der Betreiber geäußerten Widerstände" durchgesetzt habe. Die Atomkraftwerksbetreiber und das Land Niedersachsen als Trägerin des am Atomkraftwerk Grohnde vorgesehenen Pilotverfahrens hätten die geplanten Maßnahmen "ohne ordentliches Genehmigungsverfahren" abwickeln wollen. Damit wäre auch die Notwendigkeit entfallen, die Wirksamkeit des Vernebelungskonzeptes zu prüfen, schreibt das Bundesumweltministerium.
Die Sprecherin von E.On-Kernkraft, Petra Uhlmann, bestätigte, dass man sich mit dem Bundesumweltministerium verständigt habe. Niedersachsens Umweltminister Hans-Heinrich Sander (FDP) begrüßte das Sicherheitsmodell, das mit dem Bundesinnenminister und dem Verteidigungsminister abgestimmt sei.
BMU: Risiko zwar gesenkt, aber keine absolute Sicherheit
Nach Auffassung des Bundesumweltministeriums wird das Risiko von Terrorangriffen mit den Maßnahmen zwar gesenkt, eine absolute Sicherheit hiervor sei aber nur durch den Ausstieg aus der Atomkraft möglich. Die Bundesregierung wurde nach den Anschlägen vom 11. September 2001 von Atomkraftgegnern wiederholt aufgefordert, die Atomkraftwerke wegen der Terrorgefahr stillzulegen.
Auch Professor Alexander Roßnagel, der das Bundesumweltministerium in Atomrechtsfragen beriet, vertrat nach den Anschlägen die Auffassung, dass seitdem eine andere Rechtslage bestünde. Gegenüber dem Fernsehmagazin "Monitor" sagte Roßnagel am 27. September 2001: "Das Bundesverfassungsgericht fordert in seinem Kalkar-Urteil eine ständige Risikoanpassung. Das Risiko terroristischer Anschläge hat zugenommen und wird noch weiter zunehmen, wenn die USA jetzt militärische Aktionen unternehmen. In der Konsequenz müssen die deutschen Atomkraftwerke überprüft werden, ob sie den Absturz eines Flugzeuges aushalten. Das wird bei den meisten nicht der Fall sein. Und die Konsequenz aus dem Urteil ist, dass sie stillgelegt werden müssen."
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