"Illegale" Müllexporte

Bundesregierung will Autobahnen und Häfen stärker kontrollieren

Die Bundesregierung will Autobahnen und Häfen stärker kontrollieren. "Wir wollen den zuständigen Behörden eine deutlich verbesserte Grundlage für Kontrollen etwa auf den Autobahnen oder in den Häfen geben", sagte Bundesumweltminister Sigmar Gabriel. Begründet wird das Vorhaben mit "illegalen" Müllexporten. Nach Darstellung des Bundesumweltministeriums will die Bundesregierung die Zuständigkeiten für Kontrollen - wie es heißt - "klarer regeln" und außerdem auch die Bußgelder für die "illegalen" Müllexporte erhöhen. Das sehe der Entwurf einer Novelle des Abfallverbringungsgesetzes vor, den das Bundeskabinett am 18. April beschlossen hat.

Mit der Gesetzesänderung werde das deutsche Recht an die neue EG-Verordnung über die Verbringung von Abfällen angepasst. Nach Zustimmung durch Bundestag und Bundesrat könnte die Neuregelung im Juli dieses Jahres in Kraft treten, teilte das Ministerium mit.

Zuständig für die Kontrolle von Mülltransporten seien im Wesentlichen die Länder. Sie würden mit der Gesetzesänderung "verpflichtet, Anlagen und Unternehmen sowie Mülltransporte per Lkw, Schiff oder Güterzug zu kontrollieren". Dabei wirkten die Zolldienststellen und das Bundesamt für Güterverkehr als zuständige Bundesbehörden mit. Das Bußgeld für schwere Verstöße gegen das Gesetz werde von 50.000 auf 100.000 Euro angehoben. Ergänzend zu den Bußgeldbestimmungen gelten die Regelungen im Strafgesetzbuch.

Das Bundeskabinett hat den Angaben zufolge auch die Erste Verordnung zur Änderung der Abfallverbringungsgebührenverordnung beschlossen. Diese Verordnung regelt die Erhebung von Gebühren durch das Umweltbundesamt für die Genehmigung von Transporten durch das Bundesgebiet; dabei liegen Herkunft und Entsorgung der Abfälle im Ausland. Die Änderungsverordnung bedarf nicht der Zustimmung des Bundesrates und wird am 12. Juli 2007 in Kraft treten.

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