"Illegale" Müllexporte
Bundesregierung will Autobahnen und Häfen stärker kontrollieren
Mit der Gesetzesänderung werde das deutsche Recht an die neue EG-Verordnung über die Verbringung von Abfällen angepasst. Nach Zustimmung durch Bundestag und Bundesrat könnte die Neuregelung im Juli dieses Jahres in Kraft treten, teilte das Ministerium mit.
Zuständig für die Kontrolle von Mülltransporten seien im Wesentlichen die Länder. Sie würden mit der Gesetzesänderung "verpflichtet, Anlagen und Unternehmen sowie Mülltransporte per Lkw, Schiff oder Güterzug zu kontrollieren". Dabei wirkten die Zolldienststellen und das Bundesamt für Güterverkehr als zuständige Bundesbehörden mit. Das Bußgeld für schwere Verstöße gegen das Gesetz werde von 50.000 auf 100.000 Euro angehoben. Ergänzend zu den Bußgeldbestimmungen gelten die Regelungen im Strafgesetzbuch.
Das Bundeskabinett hat den Angaben zufolge auch die Erste Verordnung zur Änderung der Abfallverbringungsgebührenverordnung beschlossen. Diese Verordnung regelt die Erhebung von Gebühren durch das Umweltbundesamt für die Genehmigung von Transporten durch das Bundesgebiet; dabei liegen Herkunft und Entsorgung der Abfälle im Ausland. Die Änderungsverordnung bedarf nicht der Zustimmung des Bundesrates und wird am 12. Juli 2007 in Kraft treten.
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