Naturschutzorganisation BUND klagte
Bundesverwaltungsgericht erlaubt Weiterbau der Autobahn 44
Das Bundesverwaltungsgericht ist der Ansicht, dass die Beeinträchtigung des Naturschutzes durch das öffentliche Interesse am Autobahnbau gerechtfertigt ist (Az.: 9 A 3.06).
Im Mai 2002 hatten die Leipziger Richter einer Klage des BUND gegen denselben gut zwei Kilometer langen Abschnitt der A 44 stattgegeben und das Land zur Neuplanung verurteilt.
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Am 12. Mär. 2008 unter:
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« Karlsruhe präzisiert die "Staatsfreiheit" des Rundfunks
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