Öffentliche Aufträge
Berlin verankert gegen die Stimmen von CDU und FDP Mindestlohn im Vergabegesetz
Die Berliner Behörden sollen nun generell die Vergabe von öffentlichen Aufträgen mit der Auflage verbinden, dass die Auftragnehmer ihre Mitarbeiter nach den jeweils in Berlin geltenden Entgelttarifen entlohnen. Soweit es in der Hauptstadt keine Tarifverträge gibt oder die in Berlin vorgesehenen Tariflöhne den Lohn von 7,50 Euro unterschreiten, soll der Mindestlohn gezahlt werden.
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Am 13. Mär. 2008 unter:
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Tausende Ärzte im Warnstreik »

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