Mindestlohn
Wachgewerbe beantragt Aufnahme in das Entsendegesetz
Der Bundesverband Deutscher Wach- und Sicherheitsunternehmen wollte den Antrag nach Angaben Waschulewskis gemeinsam mit der Gewerkschaft Öffentlicher Dienst und Dienstleistungen (GÖD) stellen. Die Tarifpartner nahmen zugleich die Verhandlungen über einen bundesweiten Mindestlohntarifvertrag auf. Man rechne mit einer Einigung im April, sagte Waschulewski. Mindestlohnverhandlungen zwischen dem Bundesverband und der Gewerkschaft Ver.di waren Mitte Februar gescheitert.
Widerstand gegen die Mindestlohnpläne von Scholz kommt derweil aus der Union. Der sozialpolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe, Max Straubinger, sprach sich gegen eine gesetzliche Lohnuntergrenze für Zeitarbeiter aus. "Es geht da offensichtlich nicht um das Wohl und Wehe der Zeitarbeiter, sondern darum, Konkurrenz auszuschalten". Schließlich würden für 98 Prozent der Beschäftigten bereits Tarifverträge gelten, entweder die Zeitarbeitstarife oder die der Unternehmen, in die sie entliehen werden.
Auch die Gastronomiebranche möchte offenbar weiterhin Niedriglöhne bezahlen können. "Wenn Löhne staatlich festgesetzt werden, können sie sich nicht an dem orientieren, was Markt und Produktivität vorgeben", sagte die Geschäftsführerin des Deutschen Hotel- und Gaststättenverbandes, Sandra Warden. Daher sei eine Aufnahme in das Entsendegesetz nicht geplant. "Es ist völlig illusorisch zu glauben, dass der Staat mit dem Rasenmäher Lohngerechtigkeit schaffen könne", so Warden. Im Übrigen müsse sich das Gaststättengewerbe nicht durch einen gesetzlichen Mindestlohn vor unlauterer ausländischer Konkurrenz schützen wie andere Branchen.
Das Bundesarbeitsministerium zeigt man sich dennoch optimistisch: "Es gibt eine Reihe von Branchen, die sich gemeldet haben und die Frist ist noch nicht abgelaufen", sagte der Parlamentarische Staatssekretär Klaus Brandner (SPD). Er wies auf Hürden hin, die vor einer Aufnahme in das Entsendegesetz stehen: "Eine Branche muss mindestens zu 50 Prozent tarifgebunden sein." Auch nach dem 31. März könnten noch Anträge gestellt werden.
Ärger droht derweil auch bei dem bereits geltenden Mindestlohn für Briefträger. Der niederländische Postdienstleister TNT reichte dagegen bei der EU-Kommission eine Beschwerde ein.Der Mindestlohn von 9,80 Euro verstoße gegen europäisches Recht, so die Begründung. Die Entscheidung der Bundesregierung, die Lohnuntergrenze für allgemeingültig zu erklären, verstoße gegen das EU-Wettbewerbsrecht und die Niederlassungsfreiheit. Das Verwaltungsgericht Berlin hatte den Post-Mindestlohn zuvor bereits für rechtswidrig erklärt. Die Bundesregierung legte gegen diese Entscheidung allerdings Berufung ein.
Neben den Postdiensten gelten derzeit allgemeinverbindliche Mindestlöhne nach dem Entsendegesetz auch für die Baubranche und die Gebäudereiniger.
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Am 27. Mär. 2008 unter:
arbeitStichworte:
« Auch in Sachsen darf in kleinen Gaststätten wieder geraucht werden
Linke für Abschaffung des Parlamentarischen Kontrollgremiums »

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