Recht auf freie Meinungsäußerung
Freispruch im Prozess um Blockade von Urantransport
Die Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung schütze nur den Gleisbereich in einem Umfang von 4,80 Meter. Die Angeklagte habe jedoch auf einer Höhe von sechs bis sieben Metern gehangen.
Die damals 26-Jährige hatte mit ihrer Kletteraktion nahe dem münsterländischen Burgsteinfurt einen Zug mit rund 1000 Tonnen Uran gestoppt. Die Frau hatte über die Bahnstrecke ein Seil gespannt und sich teilweise kopfüber in den Fahrtweg des Zuges abgeseilt. Dadurch wurde die Weiterfahrt des aus der Uranreicherungsanlage Gronau kommenden Transports für rund sechs Stunden verhindert. Daraufhin wurde sie festgenommen.
Der Zug hatte abgereichertes Uranhexafluorid transportiert, das bei der Herstellung von Uran für Brennelemente anfällt. Das Uran sollte über den Rotterdamer Hafen nach Russland verschifft und dort endgelagert werden.
Das Amtsgericht Steinfurt hatte in einer ersten Entscheidung einen Strafbefehl der Staatsanwaltschaft abgelehnt - mit der Begründung, ein hinreichender Tatverdacht auf Nötigung und auf eine Ordnungswidrigkeit liege nicht vor. Nach einer Beschwerde der Staatsanwaltschaft wies das Landgericht Münster das Verfahren an das Amtsgericht zurück mit dem Verweis, die Angeklagte könne gegen die Eisenbahn-Bau- und Betriebsordnung verstoßen haben.
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Am 04. Jun. 2009 unter:
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