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Gutachten

Das geplante Paintball-Verbot wackelt

Die Bundesregierung will nun offenbar ein geplantes Verbot des Paintball-Sports überdenken. Der Vorsitzende des Innenausschusses im Bundestag, Sebastian Edathy (SPD), sagte am Dienstag dem Online-Portal "Bild.de", er wolle einen Schnellschuss verhindern und zunächst ein neues Gutachten in Auftrag geben. Dem Bericht zufolge gibt es auch in der Union Stimmen, die sich gegen ein sofortiges Verbot aussprechen. Die Paintball-Liga zeigt sich erfreut über die Zweifel in der großen Koalition.

Niederlage für US-Konzern Monsanto

Genmais MON 810 bleibt verboten

Der Anbau der Genmaissorte MON 810 bleibt in Deutschland verboten. Das Verwaltungsgericht Braunschweig lehnte einen Eilantrag des US-Saatgutkonzerns Monsanto gegen das im April von der Bundesregierung verfügte Verbot ab, wie das Gericht am Dienstag (5. April) mitteilte. Nach vorläufiger Prüfung bestehe eine "Gefahrenlage", bei der Schäden für Menschen oder Tiere nicht ausgeschlossen werden könnten. Gentechnik-Gegner begrüßten die Entscheidung. Monsanto-Deutschland kündigte an, möglicherweise nächstinstanzlich weiter gegen das Verbot vorzugehen.

Kein Arbeitszwang bei Dumpinglöhnen

Kürzung der Unterstützung bei Ablehnung schlecht bezahlter Arbeit verboten

Verweigert ein Langzeitarbeitsloser "Jobangebote" zu Dumpinglöhnen, darf das Arbeitslosengeld II nicht gekürzt werden. Das entschied das Sozialgericht Dortmund nach Angaben vom Dienstag (24. Februar) im Fall einer Leistungsbezieherin aus Bochum, die bei einem Textildiscounter für einen Stundenlohn von 4,50 Euro brutto beschäftigt werden sollte. Linke und Gewerkschaften begrüßten das Urteil.

Wird Gen-Mais verboten?

Bundesregierung will Verbot von MON 810 prüfen

Es geht nicht um ein deutsches Produkt, sondern um ein US-amerikanisches: Bundesagrarministerin Ilse Aigner (CSU) will erstmals ein Anbauverbot für gentechnisch veränderten Mais in Deutschland prüfen. Konkret geht es Aigner um die einzige in Deutschland zugelassene genveränderte Maissorte MON 810 des US-Herstellers Monsanto. Greenpeace und der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) begrüßten die Initiative, forderten aber ein weitergehendes Engagement der Ministerin. Ähnlich äußerste sich auch Grünen-Fraktionschefin Renate Künast und SPD-Fraktionsvize Ulrich Kelber.

"Erheblich erhöhtes Hautkrebsrisiko"

Jugendlichen soll Nutzung von Solarien verboten werden

Minderjährigen soll aus gesundheitlichen Gründen die Nutzung von Solarien untersagt werden. Ein entsprechender Gesetzentwurf sei Bestandteil des geplanten Umweltgesetzbuches, das "noch in diesem Jahr, spätestens aber im ersten Halbjahr 2009" verabschiedet werden solle, sagte Bundesumweltminister Sigmar Gabriel (SPD) am Mittwoch (20. August) bei der Vorstellung des Jahresberichts 2007 des Bundesamtes für Strahlenschutz (BfS) in Berlin. Insbesondere für Minderjährige, die regelmäßig ins Sonnenstudio gehen, erhöhe sich das Hautkrebsrisiko "erheblich". Daher solle auf Gesetzesebene "ein klares Nutzungsverbot für Kinder und Jugendliche ausgesprochen werden". BfS-Präsident Wolfram König verwies darauf, dass in den vergangenen Jahren ein ständiger Anstieg der Hautkrebs-Erkrankungen registriert worden sei. Mittlerweile gebe es 140.000 Neuerkrankungen pro Jahr, mit steigender Tendenz, die hauptsächlich durch UV-Strahlenbelastung verursacht würden. Laut BfS ist allerdings die Sonne "die wichtigste UV-Strahlenquelle", wobei offenbar der Abbau der Ozonschicht durch freigesetzte Industrie-Chemikalien auch künftig noch zur weiteren Zunahme der Hautkrebsfälle beitragen könnte: "Eine erwartete Verringerung des Gesamtozongehaltes in der Atmosphäre" würde den negativen Einfluss der Sonne auf die menschliche Gesundheit "weiter erhöhen", heißt es auf der Website der Strahlenschutzbehörde.

Waffenrecht

Tragen von Waffenimitaten in der Öffentlichkeit künftig verboten

Das Tragen täuschend echt aussehender Waffenimitate in der Öffentlichkeit wird verboten. Das sieht eine Verschärfung des Waffenrechts vor, die am 14. März im Bundesrat in Berlin die letzte parlamentarische Hürde nahm. Danach dürfen künftig auch sogenannte Einhandmesser sowie Messer mit einer feststehenden, mindestens zwölf Zentimeter langen Klinge nicht mehr mitgeführt werden. Ausnahmen gelten für das "Führen von Messern bei berechtigtem Interesse", also zur Sport- oder Berufsausübung, zur Brauchtumspflege oder zu einem allgemein anerkannten Zweck.

Gegner erwägen Klage

Demonstrationsroute bei Sicherheitskonferenz verboten

Die geplante Route der Demonstration gegen die Sicherheitskonferenz am kommenden Samstag ist verboten worden. Statt vom Marienplatz direkt zum Odeonsplatz will die Stadt München die angekündigten 5000 Demonstranten rund um die Innenstadt herum leiten. Stadtdirektor Horst Reif vom Kreisverwaltungsreferat (KVR), sagte, es gebe "gesicherte Erkenntnisse, dass der Staatsempfang behindert oder gar verhindert werden soll". Die ursprünglich geplante Demonstrationsroute hätte sich gekreuzt mit dem Weg der Teilnehmer der Sicherheitskonferenz vom Tagungshotel zu der Abendveranstaltung in der Münchner Residenz. "Das ist nicht hinnehmbar", betonte Reif.

Verbot von Internet-Seiten

Bundesregierung startet Initiative gegen Schlankheitswahn

Die Bundesregierung will mit einer neuen Initiative gegen Essstörungen vorgehen. In der Kampagne "Leben hat Gewicht - gemeinsam gegen den Schlankheitswahn" sollen sich Ministerien, Ärzte, Vereine und Modebranche gemeinsam für die Prävention von Magersucht und Bulimie einsetzen, sagte Gesundheitsministerin Ulla Schmidt (SPD). Sie stellte die Aktion gemeinsam mit Familienministerin Ursula von der Leyen und Forschungsministerin Annette Schavan (beide CDU) am 13. Dezember in Berlin vor.

Bundesweites Verbot gefordert

Wahlcomputer vor laufender Kamera geknackt

Die niederländische Kampagne "Wir vertrauen Wahlcomputern nicht" hat nach einem Fernsehbericht vor laufender Kamera einen Wahlcomputer geknackt. Das Modell kommt ähnlich auch in Deutschland zum Einsatz, etwa bei den Bundestagswahlen vor einem Jahr. Der Chaos Computer Club (CCC) forderte daraufhin ein vollständiges Verbot von Wahlcomputern für Bundes-, Landtags- und Kommunalwahlen. Zusammen mit der niederländischen Initiative hatte der CCC die Wahlcomputer auf Schwachstellen untersucht. Die Ergebnisse dieser Untersuchung publizierten die Niederländer am Donnerstag. Sie zeigen nach Ansicht der Hacker vom CCC "eine grundsätzliche Nichteignung von Computersystemen für Wahlen".

RWE stellte gleich "hilfsweisen Antrag"

Strommengenübertragung auf Atomkraftwerk Biblis A offenbar verboten

Eigentlich sollte mit dem so genannten Atomkonsens aus dem Jahr 2000 der jahrzehntelange Streit um die `Atomenergie `_ beigelegt werden. Das jedenfalls wollte die rot-grüne Bundesregierung Glauben machen und warb immer wieder für die Vereinbarung mit der Atomindustrie vom 14. Juni 2000, die sich später in der Änderung des Atomgesetzes niederschlug. Doch der Streit hört nicht auf und geht jetzt auf Betreiben von RWE in eine neue Runde. Der Atomkraftwerksbetreiber hat am Dienstag beim Bundesumweltministerium einen Antrag auf Zustimmung zur Strommengenübertragung auf den Block A des Kernkraftwerks Biblis gestellt. Gleichzeitig wurde der Antrag an das Bundeskanzleramt und das Bundeswirtschaftsministerium übermittelt. Das Unternehmen will 30 Terawattstunden aus dem "Stromkontingent" des im Rückbau befindlichen und per Gerichtsbeschluss stillgelegten RWE Power Kernkraftwerks Mülheim-Kärlich auf die Bibliser Anlage übertragen.

Bundesverfassungsgericht

Drastische Abtreibungs-Kritik kann verboten werden

Eine mehrdeutige drastische Kritik an Abtreibungen kann verboten werden. Das hat das Bundesverfassungsgericht in einem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss entschieden. Zugleich billigten die Karlsruher Richter die strafrechtliche Verurteilung zweier Abtreibungsgegner wegen Beleidigung eines Gynäkologen, dessen Tätigkeit sie als "Kinder-Mord" bezeichnet und mit dem Holocaust verglichen hatten. Dei beiden Abtreibungsgegner hatten im Oktober 1997 vor dem Klinikum Nürnberg gegen den auf Schwangerschaftsabbrüche spezialisierten Arzt Flugblätter verteilt.

Wahl praktisch

Von Erststimmen, Zweitstimmen, ungültigen Stimmen und verbotenen Stimmen

Bei der Bundestagswahl am 18. September hat jeder Wahlberechtigte zwei Stimmen: die Erststimme, mit der auf der linken Seite des Stimmzettels der Wahlkreisabgeordnete gewählt wird, und die Zweitstimme, mit der auf der rechten Seite die Landesliste einer Partei angekreuzt werden kann. Die Zweitstimme ist - sieht man von Überhangmandaten ab - für die Zusammensetzung des Bundestages entscheidend.

Urteil gegen BILD.T-Online.de

Schleichwerbung ist auch online verboten

Auch Werbung in Online-Medien muss klar erkennbar und vom redaktionellen Inhalt eindeutig getrennt sein. Eine irreführende Vermischung mit redaktionellen Beiträgen ist wettbewerbswidrig. Vor dem Landgericht Berlin setzte sich damit der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) gegen BILD.T-Online.de - die Internet-Ausgabe der Bild-Zeitung - durch. Die Verbraucherschützer hatten dem Gemeinschaftsunternehmen von Bild und T-Online Schleichwerbung vorgeworfen. BILD.T-Online.de hatte bezahlte Texte über ein Auto nicht als Anzeige gekennzeichnet. Auch von der Aufmachung her glich die Werbung redaktionellen Inhalten.

"Vorsätzliche Täuschung"

Umwelthilfe rechnet mit Fahrverboten in Ballungszentren

Die Deutsche Umwelthilfe warnt vor Verzögerungen bei der Einführung des Rußfilters. Die "Entscheidungsunfähigkeit der Politik und neue Verzögerungstaktiken von Teilen der Autoindustrie" führten zu Fahrverboten in fast allen deutschen Ballungszentren, sagte DUH-Geschäftsführer Jürgen Resch am Dienstag in Berlin.

Verbraucherschutz

26.000 Internet-Dialer bleiben verboten

Das Verwaltungsgericht Köln hat mit einem kürzlich bekannt gegebenen Urteil vom 18. März das Verbot von rund 26.000 0900-Dialern bestätigt. Das Urteil ist von grundlegender Bedeutung, weil es der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) gestattet, von Gesetzesverstößen bei einem Teil der Dialer eines Anbieters auf gleichartige Verstöße bei den anderen Dialern des Anbieters zu schließen.

"Aktiv und aggressiv"

Zwei Berliner Neonazi-Gruppen verboten

Das Land Berlin hat am Mittwoch erstmals zwei rechtsextremistische Organisationen verboten. In einem Doppelschlag seien die Neonazi-Gruppierungen "Kameradschaft Tor" sowie deren "Mädelgruppe" und die "Berliner Alternative Süd-Ost" zwangsaufgelöst worden, sagte Innensenator Ehrhart Körting (SPD). Es gebe eine Vielzahl von Hinweisen, dass beide Organisationen "aktiv und aggressiv" gegen die verfassungsmäßige Ordnung vorgegangen sind und sich mit nationalsozialistischen Zielen identifizierten. Beide Gruppierungen hatten den Angaben zufolge jeweils zwischen 10 und 15 Mitglieder.

Antrag abgelehnt

Handel mit Walfleisch bleibt verboten

Der Handel mit Walfleisch bleibt verboten. Nach Berichten der internationalen Wal- und Delfinschutzorganisation WDCS wurde ein Antrag Japans auf der Artenschutzkonferenz, den Handel zu legalisieren abgelehnt. Japan habe argumentiert, Wale seien so zahlreich, dass sie kommerziell genutzte Fischbestände stark dezimieren und aus diesem Grund durch Walfang kontrolliert werden müssen. Die Internationale Walfangkommission (IWC), an die CITES in Walfangfragen verweist, verbietet jedoch kommerzielle Walfangaktivitäten und hat CITES gebeten, so auch in Bezug auf den Handel mit Walprodukten zu verfahren.

Bedrohte Elefanten

Handel mit Elfenbein bleibt verboten

Der Handel mit Elfenbein bleibt vorerst weiterhin untersagt. Die CITES-Delegierten setzten am heutigen Montag auf der Weltartenschutzkonferenz ein weiteres Zeichen gegen die Aufweichung des seit 1989 bestehenden Handelsverbotes. Namibia hatte auf der Konferenz eine jährliche Exportquote von 2.000 Kilogramm Roh-Elfenbein sowie den Handel mit Elfenbein-Produkten und Waren aus Elefantenleder und -haaren beantragt. Der Handel mit Roh-Elfenbein und Produkten daraus wurde von den Staaten abgelehnt. "Wäre Namibia heute mit seinem Vorstoß durchgekommen, wären künftig jedes Jahr zwei Tonnen Roh-Elfenbein aus Namibia auf dem Weltmarkt gelandet.", so WWF-Artenschützer Volker Homes. Der kommerzielle Handel mit Lederwaren und Haaren wurde dagegen angenommen.

Versammlungsbehörde

Demonstration der NPD in Berlin verboten

Die Berliner Versammlungsbehörde hat die für Samstag geplante NPD-Demonstration verboten. Das geänderte Motto der Veranstaltung, die sich gegen "islamische Zentren in der Stadt" richten solle, sei von dem Grundrecht auf freie Meinungsäußerung und Versammlungsfreiheit nicht gedeckt, betonte am Freitag eine Sprecherin der Senatsinnenverwaltung. "Mit den jetzt vorgenommenen Veränderungen der Versammlung hat die NPD den Bereich des rechtlich Zulässigen verlassen", meint Innensenator Ehrhart Körting (SPD).

Mitbestimmung

Jedes dritte Bürgerbegehren in Teilen Deutschlands verboten

In Teilen Deutschlands ist jedes dritte Bürgerbegehren wird verboten. Nach Angaben des Vereins "Mehr Demokratie" liege das an den regionalen Unterschieden in Bezug auf die Mitbestimmung. So seien zum Beispiel in Nordrhein-Westfahlen Bürgerbegehren zu bestimmten Themen wie Bebauungs- und Flächennutzungsplänen, Windkraft- und Mobilfunkanlagen grundsätzlich verboten. "Während die Münchner derzeit aufgrund eines Bürgerbegehrens über den Bau von Hochhäusern in der Stadt diskutieren, bleiben die Kölner Bürger bei der gleichen Frage vor der Tür", kritisierte NRW-Landesgeschäftsführer Daniel Schily.