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Keine gesetzliche Quote für Kraft-Wärme-Kopplung

Vereinbarung

Eine gesetzliche Quote zur Förderung der umweltfreundlichen Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) ist vom Tisch. Bundesregierung und Stromwirtschaft einigten sich am Montag in Berlin auf eine Selbstverpflichtung der Industrie, bis zum Jahr 2010 den Kohlendioxidausstoß um 23 Millionen Tonnen durch Kraft-Wärme-Kopplung zu reduzieren. Die Selbstverpflichtung der Wirtschaft wird ergänzt durch gesetzliche Regelungen zur Förderung von kleinen Blockheizkraftwerken und von Strom aus Brennstoffzellen. Umweltverbände kritisierten, mit der Vereinbarung würde das deutsche Klimaschutzprogramm "in wesentlichen Teilen zu Fall gebracht werden".

Bundeswirtschaftsminister Werner Müller und Bundesumweltminister Jürgen Trittin (Grüne) werteten den Kompromiss als großen Erfolg zur Erreichung des Klimaschutzziels. Müller erwartet jetzt bis 2007/2008 einen Investitionsschub in der Stromwirtschaft zwischen fünf und zehn Milliarden Mark. Nach Angaben des Ministers soll die jetzt paraphierte Vereinbarung nun den Koalitionsfraktionen vorgelegt werden, um nach der Sommerpause mit dem Gesetzgebungsverfahren beginnen zu können. Das Gesetz solle am 1.1.2002 in Kraft treten.

Die Umweltverbände BUND, WWF und Nabu lehnen die Vereinbarung dagegen ab. Gerd Billen, Bundesgeschäftsführer des Naturschutzbundes, sieht durch die Vereinbarung das Klimaschutzprogramm der Bundesregierung insgesamt gefährdet: "Wenn dem Frieden mit der Stromwirtschaft jetzt eines der klaren Ziele des Klimaschutzprogramms geopfert wird, bleibt nicht viel übrig. Auch in anderen Bereichen sind die CO2-Minderungsziele und entsprechende Maßnahmen nur schwammig formuliert. Mit dieser Vereinbarung wird die Bundesregierung ihr Klimaschutzziel verfehlen."

Die Verbände fordern eine gesetzliche Regelung, "die dem KWK-Ausbau und der Erreichung der nationalen Klimaschutzziele wirklich Rechnung trägt". Eine Quote sei "nach wie vor das zielgenaueste und marktwirtschaftlichste Instrument".