Fünfeinhalb Jahre Haft für Bundeswehr-Obergefreiten
Vergewaltigung in Kaserne
Die Staatsanwaltschaft hatte in ihrem Plädoyer sieben Jahre Haft gefordert, die Verteidiger verlangten Freispruch. Sie hatten vergeblich versucht, die Glaubwürdigkeit des Opfers zu erschüttern. In ihrem Plädoyer hatten sie bezweifelt, dass es überhaupt eine Vergewaltigung gegeben hatte. Das Gericht hatte jedoch keine Zweifel an den Schilderungen der Auszubildenden. Demnach habe der Täter sie in der Nacht zum 30. März vorigen Jahres in ihrem dunklen Zimmer überwältigt, ihr die Augen verbunden und sie in einen anderen Schlafraum verschleppt. Dabei habe er die junge Frau mehrmals gedreht, damit sie die Orientierung verliert. In dem anderen Zimmer sei sie dann bis 5.00 Uhr morgens mehrfach zum Sex gezwungen worden.
Der Vorsitzende Richter sprach zwar in der Urteilsbegründung von Widersprüchen zwischen den Aussagen der jungen Frau bei der Polizei und vor Gericht. Die 12. Strafkammer erklärte diese aber damit, dass das Opfer einiges möglicherweise mit der Zeit verdrängt habe. Bei der Gegenüberstellung habe die Frau den einstige Obergefreiten der Sanitätsakademie eindeutig identifiziert. So hätten drei Staatsanwälte bestätigt, dass sie stark gezittert habe, als der Mann vorgeführt wurde. Zwei Zeugen hatten bei der Gegenüberstellung sogar befürchtet, dass sie zusammenbreche.
Zudem habe die junge Frau das Schlafzimmer des Angeklagten in der Kaserne als den Tatort wiedererkannt. Während sich der Richter mit den Argumenten der Verteidigung in der Urteilsbegründung auseinander setzte, blickte Verteidiger Hubertus Werner mehrfach grinsend in den Zuschauerraum. Der Angeklagte hörte mit errötetem Gesicht den Gegenargumenten des Gerichts zu. Der Verteidiger kündigte nach der Verhandlung Revision an. Das Urteil sei falsch, sein Mandant sei unschuldig. "Das Gericht hat all das, was meinen Mandanten entlastet, vom Tisch gewischt", sagte er.