Bruns reagierte auf eine in Amtsblättern katholischer Bistümer veröffentlichte Erklärung des Ständigen Rates der Deutschen Bischofskonferenz vom 24. Juni. Darin heißt es, das neue Rechtsinstitut der Lebenspartnerschaft widerspreche der Auffassung der katholischen Kirche über Ehe und Familie. Mitarbeiter im kirchlichen Dienst, die eine Eingetragene Lebenspartnerschaft eingingen, begingen damit einen "schwerwiegenden Loyalitätsverstoß".
Bruns kritisierte, mit ihrer Ankündigung zeigten die katholischen Bischöfe "ihr wahres Gesicht". Zwar betonten die Bischöfe immer, dass sie Lesben und Schwule nicht diskriminieren wollten, doch sei dies "nur leeres Geschwätz".
Die "den Kirchen eingeräumte Befugnis", Beschäftigte bei Verstößen gegen kirchliche Glaubens- und Moralvorschriften zu entlassen, "mag berechtigt sein", soweit es sich um Mitarbeiter im Verkündigungsdienst handele, fügte der LSVD-Sprecher hinzu. Anders verhalte es sich bei den Beschäftigten in der kirchlichen Sozialarbeit. Schließlich finanzierten die Kirchen diese Sozialarbeit "nicht mit ihren Kirchensteuereinnahmen, sondern fast ausschließlich mit staatlichen Mitteln".
Die Grünen-Abgeordneten Christa Nickels und Volker Beck bezeichneten die Erklärung als "Dokument der Diskriminierung und Scheinheiligkeit". Für Homosexuelle mit bestimmten sozialen Berufsausbildungen komme das Vorgehen der Bischöfe einem "faktischen Berufsverbot" gleich, da kirchliche Arbeitgeber in diesem Bereich eine Monopolstellung hätten. Die beiden Grünen-Abgeordneten appellierten an die katholische Kirche, "Bürger, die ihre gesetzlich verbrieften Rechte wahrnehmen, nicht zu diskriminieren". Gegebenenfalls müsse der so genannte Tendenzschutz im kirchlichen Arbeitsrecht eingeschränkt werden.
Bruns kritisierte, mit ihrer Ankündigung zeigten die katholischen Bischöfe "ihr wahres Gesicht". Zwar betonten sie immer, dass sie Lesben und Schwule nicht diskriminieren wollten, doch sei dies "nur leeres Geschwätz".