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Regulierungsbehörde soll Mitnahme der Handy-Nummer bezahlbar machen

Gegen Abschreckungs-Preise

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) kritisiert die von den Mobilfunkanbietern angekündigten hohen Entgelte für die ab November mögliche Mitnahme der Rufnummer zu einem anderen Anbieter. "Damit wollen sie die Kunden offensichtlich von einem Wechsel abschrecken", so Patrick von Braunmühl, Leiter des Fachbereichs Wirtschaftsfragen im vzbv. Dadurch werde die Intention des Gesetzgebers unterlaufen und eine weitere Entwicklung des Wettbewerbs in diesem Marktbereich eher verhindert. "Ein solches Verhalten grenzt an einen Boykott einer wettbewerbsfördernden und verbraucherfreundlichen Gesetzesvorgabe", so von Braunmühl. Der vzbv bezeichnet die Möglichkeit der Nummernportabilität als längst fällig. Auch für private Mobilfunkkunden steige mit zunehmender Vertragslaufzeit die Bindung an eine Rufnummer, so von Braunmühl. Der vzbv fordert die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (RegTP) auf, unverzüglich einzuschreiten und "die Netzbetreiber in die Schranken zu weisen".

Wer bisher nach Vertragsablauf seinen Mobilfunkbetreiber wechseln wollte, bekam vom neuen Anbieter zwangsläufig eine neue Rufnummer zugewiesen. Das soll ab 1. November anders werden. Zwar gibt es bereits seit einigen Jahren im Telekommunikationsgesetz (TKG) eine Vorgabe zur sogenannten "Netzbetreiberportabilität nach Vertragsablauf". Deren praktische Umsetzung war aber von der Regulierungsbehörde zweimal ausgesetzt worden. Entsprechend den Regelungen des TKG müssen die Netzbetreiber nun ab November sicherstellen, dass dem wechselwilligen Kunden lediglich die dem Netzbetreiber tatsächlich entstehenden Kosten in Rechnung gestellt werden. "Wenn dann, wie im Fall von E-Plus und O2 geschehen, ein zunächst angekündigtes moderates Wechselentgelt von etwa 10 Euro auf Druck der Konkurrenten plötzlich auf das Zwei- bis Dreifache angehoben wird, riecht dies nach Preisabsprache", so von Braunmühl.

Damit sei dies nicht nur ein potenzieller Fall für die Kartellaufsicht, sondern zudem ein eindeutiges Indiz dafür, dass die genannten Entgelte nicht gesetzeskonform seien. Dafür spreche auch, dass die Wechselentgelte im europäischen Ausland, etwa in Italien und den Niederlanden, nicht mehr als 10 Euro betrügen. Daher fordert der vzbv die RegTP auf, gemäß ihrer Absichtserklärung vom 23. Oktober unverzüglich einzuschreiten und den Netzbetreibern deutlichere Vorgaben zur praktischen Umsetzung der Betreiberportabilität zu machen. Anderenfalls verstieße auch die Behörde gegen das im Gesetz formulierte Ziel, einen chancengleichen und funktionsfähigen Wettbewerb sicherzustellen.

Zu den notwendigen Vorgaben durch die RegTP gehören nach Ansicht des vzbv neben einer nachträglichen Entgeltfestsetzung, die sich am tatsächlichen Kostenaufwand orientiert, auch Maßnahmen zur Verbesserung der Preis- bzw. Tariftransparenz für die Telefonkunden. Die Ansätze einiger Netzbetreiber, den Kunden per SMS oder kostenfreier Hotline über die hinter bestimmten Nummern stehenden Netzbetreiber zu informieren, gehen aus Sicht des vzbv nicht weit genug, da der Anrufende stets selbst aktiv werden muss. "Besser wäre eine automatische Ansage vor dem eigentlichen Gespräch, durch die der Kunde den jeweiligen Verbindungspreis erfahren kann - wie man dies von einzelnen Call-by-Call-Anbietern im Festnetz kennt", so von Braunmühl. Eine solche Lösung würde auch der wiederholten Forderung des vzbv nach einer generellen Verbesserung der Tariftransparenz im Mobilfunk gerecht.

Allerdings können sich Mobilfunk-Kunden noch glücklich schätzen: Im Festnetz wird die Abfrage, zu welchem Netz eine bestimmte Nummer gehört, teilweise über teure 01805-Nummern realisiert.