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Experten kritisieren Reform des Sexualstrafrechts

Kindesmissbrauch

Kinderschutzzentren und Anwälte kritisieren Pläne der rot-grünen Koalition, die Nichtanzeige von Kindesmissbrauch mit bis zu fünf Jahren Gefängnis zu bestrafen. Wenn es bei der Sexualstrafrechtsreform zu einer solchen Anzeigepflicht käme, "hätte dies für eine Vielzahl der betroffenen Kinder dramatische Folgen", heißt es in einer am Mittwoch in Berlin veröffentlichten Stellungnahme der Kinderschutzzentren und des Deutschen Instituts für Jugendhilfe. Der Deutsche Anwaltverein (DAV) kritisierte, die Anzeigepflicht könne "geradezu ein Überwachungssystem veranlassen".

Das neue Sexualstrafrecht sieht neben einer Anzeigepflicht vor, dass künftig bei Kindesmissbrauch Geldbußen durch Haftstrafen ersetzt werden sollen. Die Höchststrafe soll von 10 auf 15 Jahre erhöht werden.

Die Kinderschützer befürchteten, dass es statt zu mehr Hilfe "zu mehr Vertuschen" kommen würde. "Die Kinder stehen dann endgültig allein mit ihrem Problem", sagte der Geschäftsführer der

Kinderschutzzentren Deutschland, Arthur Kröhnert. Die geplanten Änderungen im Strafgesetzbuch müssten zurückgenommen werden. Der fachliche Leiter vom Jugendhilfe-Institut, Thomas Meysen, fügte hinzu, die Anzeigepflicht sei zwar "gut gemeint", werde die Lage der betroffenen Kinder aber nicht verbessern.

Die Experten bemängelten zudem, dass sie bei der Anhörung des Rechtsausschusses an diesem Mittwoch in Berlin nicht als Sachverständige geladen worden seien. "Die Liste der Sachverständigen, die vom Rechtsausschuss eingeladen wurden, liest sich, als ob die Anwaltschaft bewusst ferngehalten werden sollte", bemängelte der Vorsitzende des DAV-Strafrechtsausschusses, Eberhard Kempf. Die Kinderschutzzentren zeigten sich über ihre Nichtanhörung "erstaunt".