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Anklage fordert 15 Jahre Haft für Motassadeq

Höchststrafe

Im Prozess gegen den angeblichen "Terrorhelfer" Mounir El Motassadeq hat die Staatsanwaltschaft am Montag die Höchststrafe von 15 Jahren Haft beantragt. Es könne nur eine Strafe geben angesichts der Schwere der Schuld, die der Angeklagte auf sich geladen habe, sagte Bundesanwalt Walter Hemberger vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht (OLG) in Hamburg. Motassadeq muss sich wegen seiner angeblichen Verstrickung in die Anschläge vom 11. September 2001 in den USA verantworten. Der Angeklagte hatte im Prozess seine Unschuld beteuert.

Das Oberlandesgericht muss im bereits dritten Prozess gegen den 32-jährigen Marokkaner die Strafe neu festsetzen. Motassadeq war im November vom Bundesgerichtshof (BGH) auch wegen Beihilfe zum Mord in 246 Fällen schuldig gesprochen worden. Der BGH hatte damit den Schuldspruch des Hamburger Gerichts vom August 2005 verschärft, das den Marokkaner lediglich wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung zu sieben Jahren Haft verurteilt hatte.

Nach Auffassung Hembergers habe Motassadeq Kenntnis gehabt "von größeren Anschlägen größeren Ausmaßes mit Flugzeugen". Damit sei für den Angeklagten ersichtlich gewesen, dass Anschläge mit vielen Toten geplant gewesen seien.

Die Sitzung am Montag wurde wiederholt unterbrochen, nachdem die Verteidigung mehrere Anträge auf Aussetzung des Verfahrens gestellt hatte. Schließlich warfen die Anwälte des 32-Jährigen der Strafkammer Befangenheit vor. Über einen entsprechenden Antrag von Verteidiger Udo Jacob musste der Senat am Nachmittag in neuer Besetzung entscheiden.

Jacob warf dem Gericht vor, den Prozess "in höchster Eile" zum Abschluss bringen zu wollen. In seinem Antrag äußerte er "Besorgnis über die Voreingenommenheit" der Kammer, die zuvor am Montag bereits drei Anträge der Verteidigung abgelehnt hatte. Unter anderem hatte Jacob per Fax einen Eilantrag auf Einstweilige Anordnung zur Aussetzung des Prozesses beim Bundesverfassungsgericht gestellt. Er will damit seine beim Bundesverfassungsgericht bereits vorliegende, knapp 1000 Seiten starke Verfassungsbeschwerde gegen die Urteile des BGH und des Hamburger OLG untermauern.