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Volksbegehren gegen Menschenklonen in Bayern

900.000 Unterschriften nötig

In Bayern wird es ein Volksbegehren über die Frage geben, ob ein generelles Klonverbot in der Verfassung verankert werden soll. Die zweiwöchige Eintragungsfrist beginnt am 22. Mai. Zum ersten Mal in Deutschland soll damit die Frage der gentechnischer Eingriffe am Menschen dem Volk zur Entscheidung vorgelegt werden.

Thomas Mayer, einer der Sprecher des Volksbegehrens, hält das Volksbegehren für einen entscheidenden Schritt gegen die Kommerzialisierung des menschlichen Körpers. Da wirtschaftlich interessierte Kreise laufend eine Lockerung des bestehenden Embryonenschutzes fordern, sei es an der Zeit, dass die Bürgerinnen und Bürger selbst entscheiden, ob Menschen geklont werden dürften. Mayer: "Die Welt ist keine Ware, und der Mensch ist keine Ware."

Das Volksbegehren will in Artikel 100 der bayerischen Verfassung verankern: "Das Klonen menschlicher Embryonen, die Selektion menschlicher Embryonen und Eingriffe in die Keimbahn des Menschen sind mit der Würde des Menschen unvereinbar." Es wurde 2002 mit über 25.000 Unterschriften eingeleitet und wird von einem überparteilichen Aktionsbündnis getragen. Dabei sind Organisationen von der Katholischen Landvolkbewegung bis zum Blinden- und Sehbehindertenbund.

Das Volksbegehren ist erfolgreich, wenn sich vom 22. Mai bis zum 4. Juni zehn Prozent der Stimmberechtigten, also etwa 900.000 Bürgerinnen und Bürger, in den Gemeindeämtern in die Listen des Volksbegehrens eintragen. Im Herbst diesen Jahres würde dann der Volksentscheid stattfinden, es sei denn, der Landtag beschließt den Gesetzesvorschlag des Volksbegehrens selbst.

In Bayern waren schon mehrere Volksbegehren erfolgreich. So führten 1995 die Bürger selbst den kommunalen Bürgerentscheid ein und lösten 1998 den bayerischen Senat auf.