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Thüringen erleichtert Volksbegehren und Volksentscheide

Verfassung geändert

Der Thüringer Landtag hat am Donnerstag einstimmung eine Verfassungsreform beschlossen. Die Abgeordneten aller drei Fraktionen senkten damit die Anforderungen an Volksbegehren und Volksabstimmungen erheblich. Vorausgegangen war eine mehrjährige Kampagne des Bündnisses "Mehr Demokratie in Thüringen". Die Reform verringert die Unterschriften-Hürde für Volksbegehren von bisher 14 Prozent der Stimmberechtigten. Die Initiatoren haben künftig die Wahl zwischen zwei Verfahren.

Bei der freien Sammlung auf der Straße müssen innerhalb von vier Monaten zehn Prozent unterschreiben. Bei der Amtseintragung sind es acht Prozent in zwei Monaten. Auch beim Volksentscheid sinkt das Quorum für die Mindestzustimmung von derzeit 33 Prozent der Stimmberechtigten bei einfachen Gesetzen und 50 Prozent bei Verfassungsänderungen auf 25 bzw. 40 Prozent. Claudine Nierth, Vorstandssprecherin der Initiative "Mehr Demokratie", begrüßte die Entscheidung des Landtags: "Volksbegehren und Volksentscheide sind jetzt bürgerfreundlicher."

Auslöser für die Reform war das Volksbegehren "Mehr Demokratie in Thüringen" im Herbst 2000. Fast jeder fünfte Thüringer - 387.469 Bürger unterstützte die Initiative. Allerdings verwarf das Verfassungsgericht Teile des Gesetzentwurfes. Trotzdem kam es nach intensiven Verhandlungen zwischen den Landtags-Parteien CDU, PDS und SPD sowie dem Bündnis zu einem Kompromiss.

"Dies ist ein ermutigendes Beispiel dafür, wie Bürgerengagement unsere Demokratie verändern kann", freute sich "Mehr Demokratie"-Sprecherin Nierth.