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Seid 10 Jahren keine gesetzliche Schwulenverfolgung mehr

Strafparagraph 175 endgültig abgeschafft

Der Strafparagraph 175 bedeutete für die Betroffenen eine Art "Symbolziffer für staatlich legitimierte Schwulenverfolgung". Bevor er 1994 vom Bundestag gestrichen wurde, hatte er mehr als 120 Jahre Bestand. Auf Initiative der FDP-Fraktion kündigte die Bundesregierung unter Kanzler Helmut Kohl (CDU) 1990 an, den Paragraphen 175 zu streichen. Genau vor zehn Jahren war es dann soweit.

Die Geschichte der Schwulenverfolgung geht bis ins späte Mittelalter zurück. 1533 verhängte Kaiser Karl V. für das gesamte Römische Reich ein entsprechendes Gesetz. Der Artikel 116 sah für alle Homosexuellen den Tod auf dem Scheiterhaufen vor. Erstmals wurden auch Frauen eingeschlossen.

Im deutschen Reich wurde im Jahr 1871 der Artikel 116 in den Paragraphen 175 umgewandelt. Statt des Scheiterhaufens war nun Gefängnis vorgesehen. Die weibliche Orientierung wurde außer Acht gelassen.

Der homosexuelle Wissenschaftler Dr. Magnus Hirschfeld gründete 1897 das "Wissenschaftliche Komitee". Mit dieser Vereinigung kämpfte er gegen den Paragraphen 175. 1933 begann die Hitler-Diktatur in Deutschland und damit auch ein schwarzes Kapitel für Schwule und Lesben. Die Nazis ließen alle Treffpunkte von Homosexuellen schließen und verboten ihre Organisationen. 1935 wurde der Paragraph 175 verschärft. Homosexuelle galten als "Politische Blindgänger".

1936 richteten die Nazis eine "Reichskanzlei zur Bekämpfung der Homosexualität und der Abtreibung" ein. Lesbische Frauen fielen jedoch nicht unter den Paragraph 175. Die Homosexuellen wurden mit einem Rosa Winkel gekennzeichnet. Bis 1945 wurden etwa 50 000 Männer nach dem Paragraphen 175 verurteilt. Nur eine Minderheit der Homosexuellen überlebte die Konzentrationslager des NS-Regimes.

Auch nach der Nazizeit blieb der Paragraph 175 in der Bundesrepublik unverändert bestehen. Erst 1969 wurde er abgeändert. Eine Schutzaltersgrenze wurde eingeführt: Homosexualität bis 21 Jahre war bedingt strafbar, ab 21 Jahren straffrei. Die zweite Reform kam 1973. Das Schutzalter wurde von 21 auf 18 Jahre herabgesetzt. Homosexuelle Prostitution war zudem seither nicht mehr strafbar.

Am 11. Juni 1994 trat der Paragraph 175 schließlich außer Kraft und wurde durch eine allgemeine Jugendschutzvorschrift ersetzt. Ein Wermutstropfen blieb: Schwule und Lesben, die im Dritten Reich aufgrund ihrer Sexualität verfolgt wurden, sind bis heute nicht im Sinne des Bundesentschädigungsgesetzes anerkannt.