Seite 1 bei Google kann so einfach sein.

Atommüllendlager trotz Gefälligkeitsgutachten nicht zulässig

Schweiz

Für die Schweizerische Energie-Stiftung SES ist ein Entsorgungsnachweis Opalinuston ohne unabhängige geologische Zweituntersuchung wertlos und unbrauchbar. Die SES hält den heute veröffentlichten Tätigkeitsbericht der Arbeitsgruppe des Bundes für die nukleare Entsorgung (AGNEB) für ein reines Gefälligkeitsgutachten. Darin heißt es: "die Kommission Nukleare Entsorgung (KNE) des Bundes hält die geologischen Voraussetzung im Zürcher Weinland als günstig für die Lagerung radioaktiver Abfälle". Dies sei laut SES eine voreilige und verantwortungslose Aussage, weil sich diese ausschließlich auf die Untersuchungen der Nagra stützt, sprich auf die Erkenntnisse der geologischen Forschungsanstalt der Atomlobby.

Die SES hat vom BFE mehrmals die Einhaltung der allgemein anerkannten wissenschaftlichen Regeln gefordert. Diese Forderung wurde regelmässig zurückgewiesen, zuletzt in der negativen Antwort des Bundesrats zur Motion von SP-Nationalrat Hans-Jürg Fehr mit der Forderung nach einem "Second Team" im Dezember 2004. Erst wenn die Untersuchungen der Nagra von mindestens einer zweiten, unabhängigen ExpertInnengruppe, einem Second Team, mit allen dazu erforderlichen erdwissenschaftlichen Mitteln nachvollzogen werden können, kann von einem sauberen Verfahren gesprochen werden.

Die Zusammensetzung des Second Team muss von Nagra-kritischen Kreisen mitbestimmt werden. Erst wenn ein solches Second Team zum gleichen Ergebnis gelangt ist, könnten die geologischen Untersuchungen der Nagra als gesichert anerkannt werden. Erweisen sich die Nagra-Untersuchungen dagegen als nicht nachvollziehbar, erspart dies weitere Investitionen in einen Standort, der die erforderliche Langzeitsicherheit (1 Million Jahre) voraussichtlich nicht bieten könnte.

Im Weiteren weist die SES einmal mehr darauf hin, dass ein allfälliger Entsorgungsnachweis nichts mit dem Standortnachweis zu tun hat. Selbst wenn ein Entsorgungsnachweis Opalinuston erbracht werden könnte, müsste trotzdem in einem zweiten Schritt ein sauberes Standortauswahlverfahren mit Einbezug der betroffenen Bevölkerung und unter Wahrung der demokratischen Rechte stattfinden.

Aus Sicht der SES ist das Vorgehen des BFE unverständlich und unverantwortlich. Es bleibt die ungute Befürchtung, dass das BFE alles Interesse daran hat, auf unseriöse Weise schnellstmöglich einen Entsorgungs- und Standortnachweis für den Schweizer Atommüll vorweisen zu können, damit der Atommlobby der Weg für ein neues AKW freigeschaufelt wird.