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Landgericht vertagt Entscheidung über Schweizer Intervention

Strauß-Prozess

In der Neuauflage des Steuerprozesses gegen Max Strauß hat das Landgericht Augsburg eine Entscheidung über die umstrittene Verwendung von Bankunterlagen aus der Schweiz als Beweismittel vertagt. Der Vorsitzende Richter Manfred Prexl betonte am Mittwoch, das Verfahren werde zunächst wie geplant fortgesetzt. Das juristische Tauziehen um die Zulässigkeit der Kontounterlagen des Waffenlobbyisten Karlheinz Schreiber stelle "kein Prozesshindernis" dar.

Die Bankunterlagen aus dem Jahr 1997 hatten bereits in mehreren vorangegangenen Prozessen als Beweise gedient. Das Schweizer Bundesamt für Justiz sieht sich inzwischen aber von der Staatsanwaltschaft Augsburg getäuscht und verlangt, die Unterlagen dürften nicht in Steuerhinterziehungsverfahren benutzt werden.

Prexl sagte, er werde zusammen mit Staatsanwaltschaft und Verteidigung zu einem späteren Zeitpunkt eine Entscheidung treffen. Damit betrete man aber "absolutes juristisches Neuland", sagte Prexl. Ein Sprecher des Landgerichts erläuterte, das Gericht sei in seiner Entscheidung völlig unabhängig und nicht an Vorgaben der Schweizer Justizbehörden oder des Bundesjustizministeriums gebunden.

Der 47-jährige Strauß soll Schmiergelder in Höhe von rund 2,6 Millionen Euro vom Rüstungslobbyisten Schreiber für seine Vermittlung bei Fuchs-Spürpanzer- und Airbusgeschäften kassiert und nicht versteuert haben. Strauß war in einem ersten Prozess Mitte 2004 zu drei Jahren und drei Monaten Haft verurteilt worden. Der Bundesgerichtshof Augsburg Urteil jedoch auf und rügte, dass das Augsburger Landgericht nicht hinreichend nachgewiesen habe, dass zwischen Strauß und Schreiber ein Treuhandverhältnis bestand.