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Lange Haftstrafen für Neonazis

Waffen- und Sprengstoffdelikte

Der Münchner Neonazi Martin Wiese und seine drei engsten Komplizen müssen für mehrere Jahre ins Gefängnis. Das Bayerische Oberste Landesgericht verurteilte Wiese am Mittwoch in München wegen der Rädelsführerschaft einer terroristischen Vereinigung sowie verschiedener Waffen- und Sprengstoffdelikte zu sieben Jahren Haft. Die Mitangeklagten aus der so genannten "Kameradschaft Süd" erhielten Freiheitsstrafen zwischen über zwei Jahren und knapp sechs Jahren. Konkrete Anschlagspläne auf die Grundsteinlegung des jüdischen Kulturzentrums in München am 9. November 2003 hatten die Neonazis nach Ansicht des Gerichts aber nicht.

Der Vorsitzende Richter Bernd von Heintschel-Heinegg sagte in seiner Urteilsbegründung, die Versicherungen Wieses, er und seine Kameraden seien keine Terroristen, seien "schlicht falsch". Der Wille, Straftaten wie Mord und Totschlag zu begehen, habe bestanden.

Ziel des engsten Kreises um Wiese sei es gewesen, das bestehende demokratische System in Deutschland zu beseitigen und durch eine Staatsform nationalsozialistischer Prägung zu ersetzen. Immer öfter sei die Rede davon gewesen, dass dies nur durch eine "blutige Revolution" möglich sei, sagte Heintschel-Heinegg. Dass diese Revolution auch Menschenleben hätte kosten können, hätten alle Beteiligten billigend in Kauf genommen.

Bundesanwalt Bernd Steudl zeigte sich zufrieden mit dem Urteil, obwohl das Gericht unter seiner Forderung von acht Jahren Haft für Wiese blieb: "Ob Wiese ein Jahr mehr oder weniger bekommt, ist heute nicht das Thema. Dass sich der Rechtsstaat wehrhaft zeigt gegen terroristische Aktivitäten der rechten Szene, das ist entscheidend. Diese Botschaft kommt durch das Urteil an", betonte Steudl.

Wieses Anwalt Günther Herzogenrath-Amelung kritisierte die Entscheidung des Gerichts: "Ich sehe, was die terroristische Vereinigung angeht, das Urteil als Fehlurteil an." Der Verteidiger hatte eine Freiheitsstrafe von maximal sechs Jahren gefordert und dafür plädiert, seinen Mandanten vom Vorwurf der Rädelsführerschaft in einer terroristischen Vereinigung freizusprechen. Ob er nun in Revision gehen werde, wolle er noch mit seinem Mandanten besprechen, sagte Herzogenrath-Amelung.

Der Mitangeklagte Alexander M. muss für fünf Jahre und neun Monate ins Gefängnis. Dieses Strafe liegt etwas unter der Forderung der Bundesanwaltschaft wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung. Das gilt auch für Karl-Heinz S., der vier Jahre und drei Monate Haft bekam. David S. wurde zu einer Jugendstrafe von zwei Jahren und drei Monaten verurteilt.