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Gültigkeit von Bahn-Fahrkarten vom Lebensmittel-Discounter unklar

Mit zuschlag oder ohne?

Der geplante Verkauf von Bahn-Fahrkarten beim Lebensmitteldiscounter Lidl trifft auf scharfe Kritik von Verbraucherschützern. Grundsätzlich sei gegen neue Vertriebskanäle zwar nichts einzuwenden, so die Verbraucherzentrale Sachsen, doch verstoße die Werbung gegen die Gebote von Preisklarheit und Preiswahrheit. Während Lidl auf seiner Homepage informiere, dass ICE-Züge ohne Aufpreis benutzt werden könnten, heiße es bei der Deutschen Bahn, dass die Fahrkarten im ICE-Sprinter und den Zügen der DB NachtZug sowie CityNightLine nur gegen Aufpreis genutzt werden könnten.

Ab Donnerstag verkauft Lidl zwei Bahn-Fahrkarten für beliebig weite Strecken in Deutschland zum Preis 49,90 Euro.

Es sei "absolut unannehmbar", dass die Aktion offensichtlich so schlecht vorbereitet sei, dass mit unterschiedlichen Informationen geworben werde, sagte Bettina Dittrich, Juristin der Verbraucherzentrale Sachsen. "Es kann nicht angehen, dass Verbraucher damit rechnen müssen, bei der Benutzung von ICE-Sprintern oder Zügen der DB-NachtZug sowie CityNightLine nachträglich zur Kasse gebeten zu werden". Dies sei jedoch nach den gegenwärtigen Informationen nicht auszuschließen.

Sollte es zu Preisaufschlägen auf ICE-Sprinter, DB NachtZug sowie CityNightLine kommen, sollten diese Zuschläge nur unter Vorbehalt gezahlt werden, rät die Verbraucherzentrale. Außerdem sollten die Verbraucher sich dies vom Zugbegleitpersonal bestätigen lassen. Denn eine Aussage zur Rechtmäßigkeit der Zuschläge könne derzeit noch nicht getroffen werden.

Außerdem seien Aktionswaren bei Discountern "häufig unzureichend bevorratet". So könne es zusätzlich passieren, dass auch das zur Verfügung stehende Kontingent günstiger Fahrkarten nicht für die zu erwartende Nachfrage ausreiche.