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Online Demonstration gegen Abschiebungen führt zu Gerichtsprozess

Online-Proteste verhindern

Die Menschenrechtskampagne "Libertad!" sieht wegen einer "Online-Demonstration" gegen die Praxis der Abschiebung durch die Lufthansa Anfang 2001 einem Strafprozess entgegen. Bei der Aktion waren die Internet-Seiten der Lufthansa durch massenhaftes Aufrufen zeitweise nur schlecht erreichbar gewesen. Absicht sei es gewesen, die "Zufahrtswege" der Internet-Filliale des Unternehmens analog zu einer Demonstration zu blockieren. Ein Mitglied ist wegen der Aktion wegen Nötigung und Aufruf zur Nötigung angeklagt.

Angeklagt sei das Libertad!-Mitglied Andreas-Thomas Vogel wegen Nötigung und Aufruf zur Nötigung, weil im Frühjahr 2001 auf den Internetseiten von Libertad!, für die er als Domaininhaber eingetragen ist, zur damaligen Online-Demonstration gegen Lufthansa aufgerufen wurde. Gemeinsam mit "kein mensch ist illegal" hatte "Libertad!" zum Protest gegen das "deportation.business" (Abschiebe-Business) der Lufthansa aufgerufen. Nach Angaben der Kampagne hatten sich 13.000 Menschen an der Aktion beteiligt. Die Demonstration hatte parallel zur Jahreshauptversammlung der Lufthansa AG am 20. Juni 2001 zwischen 10 und 12 Uhr stattgefunden.

Libertad! schrieb: "Obwohl die Mobilisierung zur Online-Demo eine große Öffentlichkeit erreichte - und schon im Vorfeld verschiedenste Behörden und Institutionen alarmierte (Staatsschutz, Verfassungsschutz, Justizministerium), gab es offensichtlich kein "öffentliches Interesse" an der Einleitung eines Ermittlungsverfahrens von Staats wegen." Erst auf Anzeige der Lufthansa AG nach der Online-Demo sei das Verfahren eingeleitet worden. Daraufhin sei es zu Durchsuchungen und Beschlagnahmungen gekommen.

Ursprünglich sei neben Nötigung (§ 240 StGB) auch wegen Datenveränderung (§ 303a) und Computersabotage (§ 303b) ermittelt worden. Diese "schweren Geschütze" seien aber wieder fallengelassen worden. Von den Staatsorganen wie der Staatsanwaltschaft, dem Bundeskriminalamt und anderen sei während der Ermittlungen immer wieder betont worden, dass man mit dem Verfahren juristisches Neuland betrete und es allgemeine Bedeutung habe.

Laut Libertad! sei auch gegen die Inhaber von Domains ermittelt worden, die die Aufruf-Website auf ihre eigene Domain kopiert hatten.

Die Menschenrechtskampagne schrieb: "Der Versuch der staatlichen Organe, diese elektronische Protestform zu kriminalisieren, geht über den unmittelbaren Zusammenhang mit der Abschiebepraxis hinaus." Zwar habe sich die "staatsschützerische Aufregung" gelegt, trotzdem komme dem Verfahren "eine grundsätzliche Bedeutung" zu.

Es sei der erste Prozess, in dem von staatlicher Seite versucht werde, virtuelle Demos, Blockaden, "Go-ins", "Sit-ins" und andere Demonstrationsformen im Internet abzuurteilen. "Vergleichbar wäre die juristische Bedeutung mit den Urteilen um die 'Mutlangen-Proteste' aus den 1980er Jahren, als 'friedliche' Sit-Ins vor Kasernen etc. kriminalisiert wurden", schrieb die Kampagne. "Auch da war 'Nötigung' der Hebel, also nicht der 'Schaden', sondern die Absicht, mit der gemeinsamen Aktivität auch etwas bezwecken und erreichen zu wollen."

Analog zu dieser juristischen Auslegung wolle "die politische Justiz" auch für das Internet eine entsprechende Handhabe gegen zukünftige Online-Demonstrationen und ähnliches haben. Dies wiederum geschehe in dem Kontext der "ohnehin" laufenden staatlichen Regulierung und Kontrolle des Datenverkehrs über das Internet, wie der Speicherung von Verbindungsdaten, eMail-Überwachung und anderem.