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Gewerkschaften denken über "politische Streiks" nach

Betriebliche Bündnisse

Den Gewerkschaften bläst in den Medien seit Wochen ein kalter Wind entgegen. Jetzt denken sie offenbar laut über "politische Streiks" nach, um betriebliche Bündnisse für Arbeit zu verhindern, wie sie die Union plant. CDU/CSU und Arbeitgeberverbände vertreten die Auffassung, politische Streiks seien in Deutschland verboten. In der Rechtswissenschaft ist es aber offenbar "weitgehend unumstritten", dass politische Streiks nicht ausdrücklich verboten sind.

Der Begriff "politischer Streik" taucht in deutschen Gesetzen nirgendwo auf. Aus dem Arbeitsrecht ergibt sich, dass Arbeitnehmer aufgrund ihres Arbeitsvertrages grundsätzlich verpflichtet sind, während der Arbeitszeit auch tatsächlich zu arbeiten.

Das Grundgesetzt sieht dafür in Artikel 9 Absatz 3 eine Ausnahme vor: Arbeitskämpfe, die von Gewerkschaften "zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen" geführt werden.

In der Rechtswissenschaft sei es "weitgehend unumstritten", dass durch diese Regelung lediglich solche Streiks gedeckt seien, die ein tariflich erreichbares Ziel verfolgten, sagt Gerrick von Hoyningen-Huene, Professor für Arbeitsrecht an der Universität Heidelberg. Sowohl das Bundesverfassungsgericht als auch das Bundesarbeitsgericht hätten diese Auffassung seit 1954 mehrmals bestätigt, meint von Hoyningen-Huene.

Da politische Streiks in Deutschland aber nicht ausdrücklich verboten seien, sei die Teilnahme in ihnen auch nicht strafbar. Konsequenzen ergäben sich lediglich aus dem Arbeitsrecht: Die versäumte Arbeitszeit könnte eine Abmahnung oder im Extremfall die Kündigung nach sich ziehen.