Seite 1 bei Google kann so einfach sein.

Internet-Portal verspricht Versachlichung des Bundestagswahlkampfes

kandidatenwatch.de

Vor Jahren ging das Wort der "Politikverdrossenheit" um. In diesem Zusammenhang wurde auch Kritik an den Medien laut, die eine sachliche Auseinandersetzungen über die Inhalte der Politik nicht wiederspiegeln würden. Ein neues Internet-Portal verspricht jetzt einen Beitrag zur Versachlichung des Bundestagswahlkampfes. Auf der Website kandidatenwatch.de können Bürgerinnen und Bürger ihren Wahlkreiskandidatinnen und -kandidaten Fragen stellen.

Die Fragen werden auf der Internetseite ebenso dokumentiert wie die Antworten der Kandidaten. Dies ist nach Auffassung des nordrhein-westfälischen Landesverbandes der Initiative "Mehr Demokratie" eine wichtige Hilfe zur Wahlentscheidung.

Das Projekt wurde entwickelt vom Hamburger Landesverband von "Mehr Demokratie", der sich Ende der 90er Jahre zur Durchsetzung der Volksgesetzgebung in der Hansestadt gegründet hatte. Er betreibt bereits seit Dezember vorigen Jahres das Forum www.abgeordnetenwatch.de, das in diesem Jahr in der Auswahl für den deutschen Medienpreis, den Grimme Award, stand.

Erste Fragen an und Antworten von Politikern liegen vor. Die Fragen spiegeln manches Mal das wieder, was in den Medien als Themen gesetzt wurde. Der Vorteil bei den Antworten: Es handelt sich um den O-Ton eines Bundestagskandidaten, der nicht von den Medien verkürzt oder verzerrt wurde. Andererseits kann die Politikerin oder der Politiker Maßnahmen versprechen, von denen er ausgehen muss, dass er sie nach der Wahl nicht wird durchsetzen können. Es kann auch nicht überprüft werden, ob überhaupt die Absicht besteht, die versprochende Politik ernsthaft zu verfolgen.

An viele Politiker wurden aus kandidatenwatch.de noch keine Fragen gestellt. In diesen Fällen führt die Navigation schnell zu Aussagen aus den offiziellen Programmen der Parteien, die erfahrungsgemäß nicht unbedingt die praktische Politik nach den Wahlen widerspiegeln.

Am 09-08-2005

"Schnüffelsoftware"

Einem Bericht der Zeitschrift "Focus" zufolge verursacht Bankbetrug im Internet in Deutschland immer größere Schäden. Der geschätzte Verlust durch das so genannte Phishing summiere sich alleine in Deutschland auf 4,5 Millionen Euro. Den 16 Landeskriminalämtern (LKA) lägen mehr als tausend Fälle vor, in denen im Zusammenhang mit betrügerischen Überweisungen von Online-Konten ermittelt worden sei.

"Die Zahl der Fälle, die dem LKA gemeldet werden, stellt sicher nur die Spitze des Eisbergs dar", meint Andreas Klingbeil vom Kommissariat zur Vermeidung von Computerkriminalität des Landeskriminalamts Berlin. Zwar habe sich das transferierte Geld teilweise wieder beschaffen lassen. In den meisten Fällen sei aber ein tatsächlicher Schaden entstanden. Einem Bankkunden seien 29.000 Euro von einem Konto gestohlen worden. "Die Betrüger spionieren ihre Opfer zunehmend mit Hilfe von Schnüffelsoftware aus", sagte Klingbeil.

Beim Phishing, einem Kunstwort aus "Passwort" und "fishing", würden Bankkunden von Kriminellen beispielsweise per E-Mail aufgefordert, mit ihrem Kreditinstitut Kontakt aufzunehmen. Folge der Adressat dem in der E-Mail angegebenen Link, lande er jedoch nicht bei seiner Bank, sondern auf einer gefälschten Internet-Seite. Die Kriminellen hofften, auf diese Weise an vertrauliche Zugangsdaten zum Konto zu kommen, etwa wenn ein ahnungsloser Nutzer auf einer gefälschten Website seine PIN oder TAN eingebe. Mit deren Hilfe könnten sie dann hohe Beträge stehen und Überweisungen ins Ausland vornehmen.

Am 25-10-2005

Weniger Sicherheitslücken

Die neue Version des Mozilla-Browsers seit der Nacht zu Mittwoch weltweit zum Download freigegeben. Rund ein Jahr nach Veröffentlichung der Firefox-Version 1.0 soll die aktuelle Version 1.5 gegenüber dem wegen seiner vielen Sicherheitslücken kritisierten Microsoft Internet Explorer weiteren Boden gutmachen. Neben Verbesserungen bei Geschwindigkeit und Sicherheit des Browsers wollen die Entwickler mit Funktionen etwa gegen lästige Werbe-Pop-Ups neue User überzeugen.

Optisch ist dabei auf den ersten Blick beinahe alles beim Alten geblieben. Die Weiterentwicklungen zeigen sich erst im Detail. In punkto Geschwindigkeit, Unterstützung von Webstandards und Browsersicherheit habe man versucht neue Maßstäbe zu setzen, ohne dabei Usern das Leben schwerer zu machen, sagte Tristan Nitot, Präsident von Mozilla Europe.

Neu in Version 1.5 ist die Update-Funktion. Sie verständigt User über Sicherheitsupdates sowie Produktupgrades und integriert die Neuerungen in die installierte Version, ohne das gesamte Programm neu herunterzuladen. Unterstützt werden dabei die gängigen Betriebssysteme Windows, Mac OS X und Linux sowie die über 40 verschiedenen Sprachen, in denen Firefox mittlerweile veröffentlicht wird. Das Management gesammelter privater Daten wie Passwörter, Formulardaten und Chronik soll durch eine Funktion erleichtert werden, die mit einem Klick alles löschen kann. Im Gegensatz zu Vorgängerversionen ist diese direkt im Menü angesiedelt und kann über ein Tastaturkürzel aktiviert werden.

Weiterentwickelt wurde auch die "Tabfunktion". Sie ermöglicht die freie Anordnung der verschiedenen Fenster über sogenanntes Drag and Drop, ein Feature, das laut Nitot von Usern immer wieder eingefordert wurde. Neben der Unterstützung aktueller Webstandards will man weiterhin mit der Vielzahl an angebotenen Erweiterungsfunktionen punkten, mit denen Benutzer ihren Browser individuell optimieren können. "Es gibt keinen Browser, der den Ansprüchen aller Benutzer gleichermaßen gerecht werden kann", sagte Nitot. Die derzeit rund 700 Extensions würden aber dafür sorgen, dass der Browser dem Surfverhalten von einfachen Benutzern bis hin zu sogenannten Power Usern entsprechend angepasst werden könne, so Nitot weiter.

Auch bei dem mit Firefox verwandten Mailprogramm Thunderbird warten müssen steht eine neue Version 1.5 an. Sie soll Nitot zufolge bereits in wenigen Wochen verfügbar sein.

Am 30-11-2005

Wikipedia

Am Donnerstag wurde der vierhunderttausendste Artikel in die deutschsprachige Ausgabe der Online-Enzyklopädie Wikipedia gestellt. Die Anzahl der von freiwilligen Autoren verfassten und kostenlos verfügbaren Einträge steigt immer schneller an: Die ersten 100.000 deutschen Artikel entstanden in einem Zeitraum von drei Jahren, die letzten 100.000 innerhalb von acht Monaten. Erstellt wurden die Beiträge von 20.000 registrierten und unzähligen unregistrierten Nutzern.

Die deutschsprachige Version von Wikipedia liegt damit auf Platz zwei der über 200 verschiedenen Sprachausgaben. Führend ist die englische Ausgabe mit derzeit über 1,1 Millionen Artikeln, die allerdings nicht so restriktiv auf Relevanz überprüft werden wie in der deutschen Version. In allen Sprachversionen zusammen finden sich mehr als 4,1 Millionen Artikel.

An Qualität stehen die Artikel jenen renommierter Nachschlagewerke kaum nach, wie eine Studie des Magazins Nature zeigte: "In Wikipedia wurden 3,8 Fehler pro Artikel gefunden, in der Enzyklopädie Britannica 2,9", berichtet Kurt Jansson, Vorstandsvorsitzender von Wikimedia Deutschland. "Wir spielen sozusagen in der gleichen Liga." Bei der Zahl der gravierenden Fehler lagen beide gar gleichauf - und weit über ein Drittel der Fehler war bereits zwei Tage nach der Veröffentlichung der Fehler-Liste behoben. Auch die Computerzeitschrift c't und die Zeit ließen Wikipedia bereits vor zwei Jahren gegen den Brockhaus und das Microsoft-Lexikon Encarta antreten. Es gewann - Wikipedia.

Trotzdem sei ein Unterschied zwischen verschiedenen Bereichen erkennbar, so Jansson. In den Naturwissenschaften sei Wikipedia schon sehr gut, für einige geisteswissenschaftliche Themen würden noch Autoren gesucht. "Dem Leser muss aber bewusst sein, dass in jedem Nachschlagewerk Fehler vorkommen können. Deshalb ist es immer nötig, mehrere Quellen heranzuziehen."

Wichtig für Wikipedia ist es nach eigener Darstellung, Neutralität zu bewahren. In der ersten Version eines Artikels sei hin und wieder die persönliche Meinung des Autors noch zu erkennen, mit zunehmender Überarbeitung werde der Inhalt jedoch immer objektiver.

Das Projekt wird ausschließlich durch Spenden finanziert, und es findet sich auch keine Werbung auf der Internetseite. "Das ist uns sehr wichtig, denn es stellt unsere Unabhängigkeit dar", erklärt Jansson. Die Lebensfähigkeit sei derzeit jedenfalls nicht bedroht. "Es ist genügend Geld vorhanden, um die Server und den Traffic zu bezahlen."

Den Erfolg von Wikipedia erklärt Jansson mit der Gemeinschaft, die sich durch gemeinsames Anpassen der Artikel entwickelt hat. "Auf Wikipedia geschriebene Artikel unterliegen der GNU-Lizenz, die erlaubt, dass andere die Artikel nehmen, verändern und an anderer Stelle verwenden können", erklärt Jansson das Konzept.

Am 22-05-2006

Botschaften von Bin Laden

Nach Angaben der Bundesanwaltschaft in Karlsruhe wurde ein mutmaßlicher Unterstützer der Terrororganisation Al-Qaida am Dienstag in der Nähe von Osnabrück festgenommen. Der 36-jährige Iraker soll seit September 2005 von Deutschland aus Audio- und Videobotschaften von Osama Bin Laden über das Internet weiterverbreitet haben, wie die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe mitteilte. Der Beschuldigte Ibrahim R. werde am Mittwoch dem Ermittlungsrichter des Bundesgerichtshofs vorgeführt.

Bei der Festnahmeaktion wurde die Wohnung des Irakers durchsucht. Der Festgenomme soll "in zahlreichen Fällen" Botschaften von Bin Laden sowie von dessen Stellvertreter Ayman Al Zawahiri und von dem im Juni getöteten Al-Qaida-Führer im Irak, Abu Mussab al-Zarqawi, über das Internet verbreitet haben. Der Beschuldigte habe die Al-Qaida "in ihren terroristischen Aktivitäten und Zielsetzungen unterstützt".

Der Bundesgerichtshof hatte bereits am 28. September 2006 Haftbefehl gegen ihn erlassen. Die Verhaftung erfolgte unter Leitung eines Staatsanwaltes der Bundesanwaltschaft durch Beamte des Landeskriminalamtes Niedersachsen.

Zur Aufklärung des Sachverhalts hätten das Niedersächsische Landesamt für Verfassungsschutz, das Landeskriminalamt Niedersachsen und das Bundeskriminalamt maßgeblich beigetragen, sagte Generalbundesanwältin Monika Harms. Mit den Ermittlungen sei weiterhin das Landeskriminalamt Niedersachsen beauftragt.

Am 10-10-2006

Angebliche Drohungen

Der künftige US-Präsident Barack Obama will nach Angaben der US-Geheimdienste sofort nach seinem Amtsantritt am nächsten Dienstag intensiv die Jagd nach dem Chef der Al-Qaida, Osama Bin Laden, aufnehmen. Nach den neuen Drohungen des Terroristenanführers "werden wir alles daran setzen, Bin Laden endlich zur Strecke zu bringen", sagte ein Vertreter der CIA am Donnerstag (15. Januar) in Washington. Obama habe Bin Laden "zur Chefsache gemacht".

In einer 22-minütigen Tonband-Botschaft im Internet soll angeblich Osama am Mittwoch die Muslime in aller Welt zur Unterstützung der Palästinenser im Gazastreifen und zum Heiligen Krieg gegen Israel sowie gegen "alle anderen Ungläubigen" aufgerufen haben. CIA-Kreise bezeichneten die angeblichen Ausführungen Bin Ladens als "echt".

Laut CIA werde erneut daran gedacht, Osama in seinem vermuteten Versteck im afghanisch-pakistanischen Grenzgebiet aufzuspüren. Der scheidende US-Präsident George W. Bush zeigte sich "absolut sicher, dass Bin Laden früher oder später gefangen genommen wird".

Bin Laden drückte in der ihm zugeschriebenen Botschaft auch seine "Freude" über die globale Finanzkrise aus. Besonders die USA seien dadurch schon stark geschwächt worden. Die Weltfinanzkrise werde noch viel schlimmer als es gegenwärtig erkennbar sei. Sie sei durch die Al-Qaida herbeigeführt worden. Bin Laden zitierte unter anderem auch den "deutschen Finanzminister", ohne Peer Steinbrück namentlich zu nennen. Der Minister hatte Ende September vergangenen Jahres im Bundestag erklärt: "Die USA werden ihren Status als Supermacht des Weltfinanzsystems verlieren".

CIA-Angehörige sind besonders über eine Passage in der Bin Laden-Botschaft besorgt, in der er ankündigte, Al-Qaida wolle in ihrem Kampf gegen die "Ungläubigen" weitere Fronten in der Welt, so im Nahen Osten, in Somalia und in den nordafrikanischen Ländern eröffnen.

In einer ersten Reaktion bezeichnete der künftige US-Präsident Obama den Terroranführer und die Al-Qaida als die "größte Bedrohung" für die Sicherheit der USA und Israels. Im Zusammenhang mit dem Vorgehen Israels gegen die Hamas im Gazastreifen sieht Verfassungsschutzpräsident Heinz Fromm wegen der Drohungen der Palästinenser mit Anschlägen auch Gefahren für Deutschland. Israelische Einrichtungen und Juden in der Bundesrepublik seien jetzt besonders gefährdet.

US-Geheimdienstler wiesen darauf hin, dass es trotz aller Bemühungen des Westens nicht gelungen sei, den Al-Qaida-Terroristen die Geldquellen abzuschneiden. "Sie werden von der Bankenkrise verschont, weil es ihnen nicht möglich war, ihre Finanzmittel in Geldinstituten unterzubringen", so ein CIA-Mann laut ddp.

Am 15-01-2009

Osama Bin Laden

Am Samstag, den 06.08.2011 wurde angeblich ein Hubschrauber mit 38 Soldaten abgeschoßen. In dem Chinook-Hubschrauber sollen sich 30 US Soldaten und 8 afghanische Koalitionssoldaten befunden haben.

Davon waren 25 Soldaten Spezialkräfte der Navy Neals Nr. 6, die auch an der angeblichen Tötungsaktion von Osma Bin Laden in Abbottabat beteiligt gewesen sein sollen(bzw. 17 von diesen Navy Seals).

Die späte Rache des Osama Bin Laden oder spielte die US Regierung nur Theater ?

Der Hubschrauber wurde wohl mit einer Panzerfaust abgeschossen. Pakistanische Nachrichten bejubeln den Vorgang und sie sprechen von einem Abschuß durch die Taliban und deren größten Kriegserfolg gegen die US Besatzung des Landes. Der Vorfall ereignete sich demnach im Tangi-Tal in der Provinz Wardak westlich von Kabul.

Angeblich ist laut Auskunft des Pentagon kein Navy Seal ums Leben gekommen, der auch an der Operation im pakistanischen Abbottabat ums Leben kam. Aber kann das stimmen oder ist das eine Lüge ?

Die Pakistanische Nachrichtenagentur hat in einem sensationellen, brisanten Fernsehbericht ein Live-Interview mit einem Augenzeugen des US-Angriffs auf das angebliche Refugium Osama bin Ladens (in der pakistanischen Stadt Abbottabad) verbreitet.

Die Pakistanische Nachrichtenagentur hat in einem sensationellen, brisanten Fernsehbericht ein Live-Interview mit einem Augenzeugen des US-Angriffs auf das angebliche Refugium Osama bin Ladens (in der pakistanischen Stadt Abbottabad) verbreitet.

Bei der angebliche Tötungsaktion von Abbottabat war nach Auskunft des Augenzeugen Bashir Muhammed von drei Hubschraubern nur ein Hubschrauber auf dem Bin-Laden-Gelände gelandet, dass sich auf einem pakistanischen Militärwohnareal befand. Dieser Hubschrauber sei zwar nach der Aktion aufgestiegen aber dann plötzlich abgestürzt und alle Navy Seals Soldaten seien dabei ums Leben gekommen .

Nach Aussage des Zeugen gab es keine Überlebenden, nur "Leichen und Leichenteile" seien in dem Anwesen verstreut gewesen.

Zitat des Augenzeugen : "Wir sahen den Hubschrauber brennen, und wir sahen die Leichen; dann wurde alles entfernt, und nichts blieb zurück."

Demnach kann auch kein toter oder lebendiger Osama Bin Laden ausgeflogen worden sein und folglich auch nicht im Meer versenkt worden sein…….

Quelle : http://www.politik.de/forum/internationale/231727-die.html

Jürgen Meyer

Am 08-08-2011

Am 10-10-2006

"Der Staat als Hacker"

Im Bundestag ist es am Mittwoch zu einer heftigen Kontroverse um die Zulässigkeit so genannter "Online-Durchsuchungen" privater Computer durch Ermittlungsbehörden gekommen. Während Links-Fraktion und Grüne ein solches Vorgehen entschieden ablehnten, verwies die CSU-Abgeordnete Daniela Raab darauf, dass die Polizei technisch "auf Augenhöhe mit Terrorverdächtigen ermitteln" können müsse. Die FDP fordete klare Rechtsgrundlagen für Online-Durchsuchungen.

Der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesjustizministerium, Alfred Hartenbach (SPD), sagte, im Kern gehe es um die Frage, unter welchen Voraussetzungen Ermittlungsbehörden "via Internet auf private Computer zugreifen" dürfen. "Praktisch relevant" geworden sei dies erstmals mit dem Beschluss eines Ermittlungsrichters am Bundesgerichtshof (BGH) vom Februar 2006, mit dem "der Zugriff auf einen privaten Rechner unter Verwendung eines speziellen Computerprogramms angeordnet wurde". Dies sei aber wohl an technischen Problemen gescheitert, so dass es nicht zu der Maßnahme gekommen sei.

Hartenbach wandte sich damit gegen den Vorwurf des Grünen-Innenexperten Wolfgang Wieland, dass es bereits eine Online-Durchsuchung gegeben habe, bei der "der Staat als Hacker aufgetreten ist". Dabei habe man es mit einer "verfassungswidrigen Dreifachpackung" zu tun, kritisierte Wieland. So lägen weder für die Telekommunikationsüberwachung noch für die Durchsuchung die gesetzlichen Grundlagen vor. Werde dabei noch eine Webcam mit Mikrofon aktiviert, gehe es zudem auch um einen großen Lauschangriff. Die Strafverfolgungsorgane dürften aber nicht "handeln wie ein Chaos-Computer-Club".

Der FDP-Rechtsexperte Jörg van Essen forderte für Zugriffe auf private Computer eine "einwandfreie rechtliche Grundlage". Er verwies darauf, dass bei der Durchsuchung eines Computers auch sehr persönliche Dinge untersucht werden könnten.

Für die Links-Fraktion sagte der Abgeordneter Jan Korte, dass die "Choas-Computer-Polizei" bei einer Online-Durchsuchung auch Zugriff "auf alle denkbaren privaten und intimsten Daten eines Menschen" habe. Dies sei völlig inakzeptabel.

Demgegenüber betonte Raab, es gehe bei der Online-Untersuchung darum, dass der Rechner eines Verdächtigen mit einem verdeckt installierten Programm auf "verfahrensrelevante Daten" hin untersucht werde. Nach einem Beschluss eines Ermittlungsrichters am Bundesgerichtshof (BGH) vom Februar dieses Jahres seien solche Maßnahmen zulässig. Nunmehr gebe es auch einen gegenteiligen BGH-Beschluss, gegen den die Bundesanwaltschaft Beschwerde eingelegt habe. Wie Hartenbach plädierte die CSU-Politikerin dafür, zunächst die Entscheidung über diese Beschwerde abzuwarten.

Am 13-12-2006

Spam

Viele Internet-Nutzer erhalten derzeit eine Massen-Email, vermeintlich von Rechtsanwalt Olaf Tank versendet. Nach Darstellung der Verbraucherzentrale Sachsen ist der Anwalt der Schmidtlein-Brüder Olaf Tank zwar "bei Internet-Usern nicht beliebt, hat er doch zu viele mit Forderungen für die Inanspruchnahme von Diensten auf Internetseiten wie zum Beispiel P2P-heute.com behelligt". Doch für den Zorn, den er sich aktuell zuziehe, könne er vermutlich nichts, vermutet die Juristin der Verbraucherzentrale Sachsen, Bettina Dittrich. Dennoch sei Vorsicht geboten: Im Anhang der Email unbekannter Herkunft befinde sich ein schädlicher Trojaner.

In einer aktuell kursierenden Massenmail, die - wie die Verbraucherzentrale annimmt - vermutlich von Unbekannten und nicht im Auftrag von Anwalt Tank verschickt wird, zeigt er die Interessenvertretung der Firma Andreas & Manuel Schmidtlein GbR mit Sitz in Büttelborn an. Gleichzeitig macht er im Namen seiner Mandantschaft eine Forderung aus einem Dienstleistungsvertrag auf der Internetseite P2P-heute.com geltend. Dabei wird, "um dem Ganzen mehr Glaubwürdigkeit zu geben", so die Verbraucherschützer, "auch eine Anmelde-IP-Nummer genannt".

Die Rechnungsbeträge schwanken den Angaben zufolge erheblich. So seien der Verbraucherzentrale Sachsen selbst mehrere Rechnungen zugegangen, nach denen bis zu 900 Euro zu zahlen wären. Diese Beträge sollten innerhalb einer Frist von 10 Tagen beglichen werden. In den kursierenden Mails heiße es dann weiter, dass man die Originalrechnung im Anhang als signierte pdf-Datei finde. "Genau dort lauert die Gefahr. Dort befindet sich nämlich keine Rechnung, sondern ein schädlicher Trojaner", so die Verbraucherzentrale Sachsen.

"Die Masche ist nicht neu", so die Verbraucherschützer. "Viele werden sich an Rechnungen, die angeblich im Namen von Ikea, Quelle, Single.de, 1&1, der GEZ oder der Deutschen Telekom AG versandt wurden, erinnern." Die Verbraucherzentrale warnt davor, den Anhang zu öffnen, um zu verhindern, dass sich auf dem PC eine Schadsoftware installiert.

Am 11-04-2007

Besuch von Internet-Seiten mit Folgen

Dem Bundesjustizministerium ist es offenbar gerichtlich untersagt worden, personenbezogene Daten von Besuchern der Website des Ministeriums zu speichern. Die Entscheidung erging laut "Daten-Speicherung.de" durch das Berliner Amtsgericht Mitte bereits durch Urteil vom 27. März 2007. Der Kläger hatte vom Justizministerium verlangt, die Speicherung personenbezogener Daten, darunter seine IP-Adresse, für einen Zeitraum von 14 Tagen nach dem jeweiligen Zugriff auf das Internetportal des Ministeriums zu unterlassen und die entsprechenden vorhandenen Daten zu löschen.

Nachdem das Ministerium dem letzteren Begehren im Verlauf des Verfahrens nachgekommen war, gab das Amtsgericht der Klage statt. Offenbar änderte das Landgericht Berlin aufgrund der Berufung durch das Ministerium lediglich den Tenor der Entscheidung ab (Az. 5 C 314/06, Tenor abgeändert durch Berufungsurteil des Landgerichts Berlin vom 6. September 2007).

"Wir speichern nicht"

Der Arbeitskreises Vorratsdatenspeicherung startete am 1. Oktober eine Kampagne für ein anonymes Internet unter dem Motto: "Wir speichern nicht - We respect your privacy". Mit der Kampagne möchte der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung Anbieter von Internetportalen darüber aufklären, wie sie ihren Nutzern "ein vollständig anonymes Surferlebnis" ermöglichen könnten. Zur Belohnung winke ein "Gütesiegel".

Auf dem Portal der Kampagne, www.wir-speichern-nicht.de, heißt es dazu: "Wie beim Lesen eines Buches oder beim Versenden eines Briefes stellen wir sicher, dass dem Nutzer auch im Internet niemand über die Schulter blicken kann. Nur bei Protokollierungsfreiheit können die Nutzer unbefangen lesen, schreiben und diskutieren." Das helfe beispielsweise dabei, vertraulich Hilfe bei Anwälten, Ärzten, Drogenberatungen oder AIDS-Beratungen zu suchen. Auch nütze es dabei, der Politik durch unbefangene Kritik auf die Beine zu helfen und Missstände anonym gegenüber der Presse aufzudecken.

Süffisant merkt der Arbeitskreis an: "Die Bürgerrechtler hoffen, bald auch dem Bundeskriminalamt das Siegel verleihen zu dürfen." In den letzten Tagen sei bekannt geworden, dass das Bundeskriminalamt (BKA) seit 2004 speichere, wer dessen Internetseiten zur "militaten gruppe" betrachtet habe. Gegen diese Personen sollten nun Ermittlungen eingeleitet werden. Der Fall verdeutliche, "wie unschuldige Internetsurfer aufgrund einer Vorratsdatenspeicherung in Mitleidenschaft gezogen werden können. Wenn das BKA alle Daten löscht und die Protokollierung künftig deaktiviert, sind wir gerne bereit, ihm unser Siegel zu verleihen", so der Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung.

Schubert: Bürgerliche Freiheitsrechte

Die stellvertretende Vorsitzende der Linken, Katina Schubert, das Urteil sei eine "schallende Ohrfeige für die Pläne der Bundesregierung zur Vorratsdatenspeicherung. Das Gericht geht davon aus, dass über die Aufbewahrung von Kommunikationsspuren wie IP-Adressen das Recht auf informationelle Selbstbestimmung verletzt wird."

Im Gegensatz zu Websites des Bundes und der Länder verzichte die Linke "auf derlei Aufzeichnungsverfahren, so dass sich Interessenten und Nutzer unseres Internetauftritts unbeschwert über die Arbeit der Partei informieren können", so Schubert.

"Generalverdacht statt Unschuldsvermutung ist die verfassungswidrige Kurzform der von der Koalition unter dem Vorwand der Terrorbekämpfung vorangetriebenen rigiden Einschränkungen des Rechts auf informationelle Selbstbestimmung", kritisiert die Politikerin. Bürgerliche Freiheitsrechte seien ein unveräußerliches Gut, "deshalb unterstützen wir die verfassungsrechtlichen Bedenken der Datenschützer gegen die Pläne der Koalition".

Am 02-10-2007

"Ohne Trojaner"

Wenige Tage vor der Verhandlung des Bundesverfassungsgerichts zu den Online-Durchsuchungen sorgt das angebliche Abhören von Internet-Telefonaten für Wirbel. Nach einem Bericht des "Spiegel" soll das bayerische Landeskriminalamt (LKA) seit dem Sommer in mehreren Fällen auf Computern von Verdächtigen Spähprogramme installiert haben, um Gespräche abzufangen. FDP-Generalsekretär Dirk Niebel sagte, Bayerns Innenminister Günther Beckstein (CSU) habe sich damit für sein neues Amt als bayerischer Ministerpräsident disqualifiziert.

Niebel betonte, Beckstein sollte sich fragen, ob er sich kurz vor seiner Wahl ins Ministerpräsidentenamt "jenseits des Rechts" stellen könne. Ein Ministerpräsident, der keine Rücksicht auf das höchste deutsche Gericht nehme, "ist in unserem Rechtsstaat ohne Beispiel und im Grunde nicht wählbar". Die Karlsruher Richter befassen sich am Mittwoch mit der Zulässigkeit von Online-Durchsuchungen.

Das LKA wehrte sich gegen den Verdacht, heimliche Online-Durchsuchungen durchzuführen. Es sei zwar richtig, dass Internet-Telefonate überwacht werden, sagte ein LKA-Sprecher. Dazu würden aber keinesfalls Spähprogramme, sogenannte Trojaner, eingesetzt. Dies mache technisch auch gar keinen Sinn, betonte er.

Der "Spiegel" berichtete hingegen, neben dem LKA setze derzeit auch der Zollfahndungsdienst in zwei Fällen Spähprogramme ein. Dies gehe aus einer schriftlichen Anfrage der FDP-Bundestagsabgeordneten Gisela Piltz hervor. Im Gegensatz zur Online-Durchsuchung von Heimcomputern solle damit aber nicht die Festplatte von Verdächtigen ausgelesen werden. Bei Internet-Telefonaten würden die Trojaner genutzt, um die Gespräche noch vor der Verschlüsselung, also an der Quelle, abhören zu können.

Am 08-10-2007

"Wirtschaftliche Interessen"

Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, Peter Schaar, sieht sich in seinen Befürchtungen zur Ausweitung der Vorratsdatenspeicherung bereits jetzt bestätigt. So steht im Bundesrat, der sich am 30. November mit der Vorratsdatenspeicherung befasst, eine Entschließung zur Abstimmung, die es beispielsweise der Musik- und Filmindustrie ermöglichen würde, zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen auf sämtliche Daten aus der Telekommunikationsüberwachung zurückzugreifen. "Dies ist völlig inakzeptabel", meint Schaar. "Die Verpflichtung zur Vorratsdatenspeicherung soll nach dem verbindlichen EG-Recht ausschließlich der Bekämpfung des Terrorismus und schwerer Kriminalität dienen."

"Der Bundesrat würde sich bei dem aus verfassungs- und datenschutzrechtlicher Sicht ohnehin schon äußerst problematischen Gesetzentwurf für eine unerträgliche Verschärfung stark machen", so die Kritik des Datenschützers. "Der Zugriff auf die gemäß der Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung gespeicherten Telekommunikationsdaten muss für zivilrechtliche Zwecke tabu sein. Wie von der EG-Richtlinie vorgegeben, muss er vielmehr auf Zwecke der Verfolgung von schweren Straftaten und damit für hoheitliche Zwecke beschränkt werden und auch bleiben."

Schaar appelliert daher an den Gesetzgeber, auf eine weitere Einschränkung des Fernmeldegeheimnisses - "erstmals zur Durchsetzung wirtschaftlicher Interessen" - zu verzichten. Es wäre völlig unakzeptabel, wenn Daten, deren zwangsweise Speicherung mit der Abwehr terroristischer Gefahren begründet werde, nun auf breiter Basis für die Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen genutzt würden.

"Die Musik- und Filmindustrie muss selbst dafür Sorge tragen, dass durch technische Maßnahmen und neue Geschäftsmodelle unrechtmäßigen Nutzungen die Grundlage entzogen wird", meint Schaar.

Am 30-11-2007

Berufsfreiheit

Anwälte dürfen ihre Dienstleistungen bei einer Internetauktion versteigern. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden. Dies sei "nicht berufswidrig", heißt es in der am 4. März veröffentlichten Grundsatzentscheidung. Die Karlsruher Richter gaben der Verfassungsbeschwerde eines Berliner Anwalts statt, der im Internetauktionshaus Ebay Rechtsberatungen angeboten hatte. Daraufhin erhielt er von der Berliner Rechtsanwaltskammer eine Rüge. Nach Ansicht des Verfassungsgerichts wird er dadurch aber in seinem Grundrecht der Berufsfreiheit verletzt.

Der Fachanwalt für Familienrecht hatte im Januar 2004 mehrere Rechtsberatungen bei Ebay angeboten. Dabei handelte es sich um zwei "Beratungen bis 60 Minuten in familien- und erbrechtlichen Fragen" mit Startpreisen von 1 Euro sowie 75 Euro. Zudem bot er einen fünf Stunden umfassenden "Exklusivberatungsservice" mit einem Startpreis von 500 Euro an.

Die Rechtsanwaltskammer rügte ihn, da die Versteigerung anwaltlicher Dienstleistungen im Internet "marktschreierische Werbung" sei. Das Anwaltsgericht Berlin bestätigte die Rüge.

Das Bundesverfassungsgericht sah aber keine Beeinträchtigung schützenswerter Gemeinwohlbelange. Es würden weder anwaltliche Berufspflichten vernachlässigt noch die ordnungsgemäße Berufsausübung gefährdet. Dem Rechtsanwalt stehe es auch frei, eine von den gesetzlichen Gebühren abweichende Honorarvereinbarung zu treffen. "Nichts anderes geschieht bei einer Versteigerung", so die Karlsruher Richter.

Es liege auch keine marktschreierische oder unsachliche Werbung vor, weil nur derjenige, der die entsprechende Internetseite aufruft, davon überhaupt Kenntnis nehme. Diese Angebote über eine solche "passive Darstellungsplattform" belästigten niemand.

(AZ: 1 BvR 1886/06 - Beschluss vom 19. Februar 2008)

Am 04-03-2008

Breitband

Der Bundestag hat am 7. März über eine bessere Versorgung ländlicher Regionen mit schnellen Internetzugängen beraten. Alle Fraktionen sprachen sich für eine flächendeckende Breitbandversorgung in Deutschland aus. Uneins waren sich die Parlamentarier jedoch über die Umsetzung. Die Anträge wurden anschließend an die zuständigen Ausschüsse überwiesen. Nach Angaben der Koalitionsfraktionen verfügten Mitte 2007 mit 17,4 Millionen Anschlüssen knapp 45 Prozent aller Haushalte über einen Breitbandzugang. Laut Breitbandatlas der Bundesregierung sind aber nach wie vor rund 700 Kommunen im ländlichen Raum von der Breitbandnutzung ausgeschlossen.

In weiteren 1400 Gemeinden sei die Versorgung schlecht. Der Breitbandversorgung sollen daher Fördermittel sowie Einnahmen aus der Versteigerung von Frequenzen zugute kommen. Union und SPD streben ferner den Ausbau des TV-Kabels und moderner Funktechnologien an.

Die FDP-Fraktion forderte die Bundesregierung auf, zunächst eine verlässliche Datenbasis zu schaffen. Alles andere "kann und muss der Wettbewerb leisten", sagte der Abgeordnete Hans-Joachim Otto.

Die Grünen verlangten eine gemeinsame Plattform, die Übersicht über Fördermittel schaffe. In den Ministerien müssten zudem Mittel umgeschichtet werden, "von die Straße auf die schnelle Datenautobahn", sagte Medienexpertin Grietje Bettin.

Die Linke-Abgeordnete Sabine Zimmermann sprach angesichts der "weißen Flecken" im ländlichen Raum von Marktversagen. Der Gesetzgeber müsse daher das schnelle Internet in die staatlich garantierte Grundversorgung aufnehmen.

Der Parlamentarische Staatssekretär im Bundeswirtschaftsministerium, Hartmut Schauerte (CDU), kündigte an, "in zwölf Monaten sind wir bei Schließung der Lücken ein ganzes Stück weiter". Dann werde das Thema "im Wesentlichen" gelöst sein.

Am 07-03-2008