DIE Internet-Zeitung
"Systematische Gründe"

Politiker streiten über Mehreinkünfte von 14 Euro

Am

Bezieher des Arbeitslosengeldes II (ALG II) werden in Ost und West vorerst weiter unterschiedlich viel Geld zu sparen bekommen. Der Bundesrat lehnte am Freitag in Berlin die von der Bundesregierung zu Jahresanfang 2006 geplante Erhöhung des ostdeutschen Arbeitslosengeldes II um 14 Euro pro Monat ab. Die Länder machten für ihre Ablehnung vor allem "systematische Gründe" geltend. Der Bundesrat bemängelte, die Regierung weiche mit ihren Plänen von der Regel ab, wonach sich die Höhe des Arbeitslosengeldes II an den Veränderungen des aktuellen Rentenwertes beziehungsweise an den Ergebnissen der regelmäßigen Einkommens- und Verbrauchsstichproben orientiert. Vor einer Angleichung sollten deshalb nach dem Willen der Länder erst die Ergebnisse der 2003 vorgenommenen Einkommens- und Verbrauchsstichprobe abgewartet werden. Die Stichprobe soll zum Jahresende vorliegen.


Bislang erhielten Bezieher des Arbeitslosengeldes II im Osten 331 Euro und im Westen 345 Euro. Darüber hinaus würden die Unterkunftskosten übernommen. Die noch amtierende Regierung will den Satz zum Januar 2006 einheitlich auf 345 Euro festlegen.

Die Bezüge derjenigen, die über die Einkünfte der weniger reichen Schichten entscheiden, zum Vergleich: Bundestagsabgeordnete erhalten nach Auskunft des Deutschen Bundestages monatlich Diäten von gut 7000 Euro (brutto). Manager und Anteilseigner der deutschen Wirtschaft beziehen laut Presseberichten vielfach Grundgehälter von mehreren zehntausend oder gar mehreren hunderttausend Euro pro Monat. Hinzu kommen meist diverse Nebeneinkünfte, die jeweils die Höhe des Arbeitslosengeldes II Ost oder West deutlich übersteigen.

Stolpe und Hettlich wollen 14 Euro mehr

Bundesminister Manfred Stolpe, zuständig für den "Aufbau Ost" gehört zu denjenigen, die sich für eine Erhöhung des Arbeitslosengeldes II (Ost) um 14 Euro auf auf einheitlich 345 Euro aussprechen. Die Angleichung werde bei den anstehenden Koalitionsverhandlungen ganz oben auf der Prioritätenliste stehen. Stolpe verwies darauf, dass die Bundesregierung mit ihrem Gesetzentwurf dem Vorschlag des Hartz-IV-Ombudsrates folge.

Der Ombudsrat hatte bemängelt, pauschal geringere Sätze seien in den neuen Ländern nicht mehr gerechtfertigt. Der Minister sagte, die unterschiedliche Höhe der Sätze werde "schon wegen des Ost-West-Vergleichs als ungerecht empfunden".

Auch der Ost-Experte der Grünen, Peter Hettlich, kritisierte die Entscheidung des Bundesrates. Wer die Sozialleistungen an den unterschiedlichen Lebensverhältnissen ausrichte, zementiere sie damit. "Damit machen die CDU-Länder deutlich, dass sie an der Erfüllung des Verfassungsauftrages, im Land für gleiche Lebensverhältnisse zu sorgen, kein Interesse haben", sagte der Grünen-Politiker. Unabhängig davon werde es Zeit, dass die Einkommens- und Verbrauchsstichprobe vorgelegt werde. Aufgrund der neuen Zahlen müsse nicht nur über eine Angleichung des Regelsatzes, sondern auch darüber entschieden werden, "ob der Regelsatz insgesamt nach oben angepasst werden muss", erläuterte Hettlich.

Auswahl an Beiträgen zu den Stichworten