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Politiker zweifeln an Röttgens Unabhängigkeit wegen Wechsel zum BDI

"Abhängiger Verbandsfunktionär"

Der Unions-Fraktionsgeschäftsführer Norbert Röttgen (CDU) gerät wegen seines angekündigten Wechsels zum Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) in die Kritik. In der "Bild"-Zeitung zogen Abgeordnete von SPD, FDP und Grünen in Zweifel, ob Röttgen weiterhin sein Bundestagsmandat unabhängig ausüben könne. FDP-Vizechefin Cornelia Pieper ermahnte den CDU-Politiker: "Herr Röttgen sollte sich überlegen, ob es gut ist, vormittags als abhängiger Verbandsfunktionär aufzutreten und nachmittags als unabhängiger Abgeordneter im Parlament abzustimmen."

Der SPD-Abgeordnete Ernst Dieter Rossmann bemängelte: "Der nahtlose Tausch aus der Geschäftsführung der CDU in die Geschäftsführung der Unternehmensverbände zeigt eindeutig, welchen Interessen die CDU 1 zu 1 verpflichtet ist."

Für die Parlamentarische Geschäftsführerin der Linksfraktion, Dagmar Enkelmann, ist der geplante Wechsel von Norbert Röttgen an die BDI-Spitze ist "ein weiterer Beweis, dass die Politik in ihren Entscheidungen längst nicht mehr frei ist". Der CDU-Spitzenpolitiker erscheine dabei als "ganz neue Art Doppelagent".

"Norbert Röttgen war beteiligt am Koalitionsvertrag, hat maßgeblich die Steuergesetzgebung zugunsten der Unternehmen mitgestaltet und unsoziale Gesetzesvorhaben wie die aktuelle Hartz-IV-Verschärfung auf den Weg gebracht – wenn so ein Politiker nun an die BDI-Spitze wechselt und gleichzeitig sein Mandat behält, wird offenkundig, dass sich die Wirtschaft immer unverschämter in politische Entscheidungen einmischt", so Enkelmann. "Wozu brauchen wir noch Lobbyisten, wenn es heute willfährige Partner wie Röttgen gibt?" Die Wirtschaft müsse ihre Einflussnahme nicht einmal mehr verhüllen. Mit einem goldenen Handschlag sage sie öffentlich Danke. "Soweit sind wir gekommen."

Röttgen hatte am Montag angekündigt, zum 1. Januar 2007 als Hauptgeschäftsführer zum BDI zu wechseln. Sein Amt als Fraktionsgeschäftsführer will er im Herbst dieses Jahres abgeben, das Bundestagsmandat allerdings bis zum Ende der Legislaturperiode behalten.