Seite 1 bei Google kann so einfach sein.

Diskussion um Schadstoff-Kennzeichnung von Kraftfahrzeugen

"Vorsätzliche Verbrauchertäuschung"

Der Bundesrat hat sich auf seiner Sitzung am Freitag mit der von der Bundesregierung vorgeschlagenen Verordnung zur Kennzeichnung von Kraftfahrzeugen befasst. Nach Vorstellung des Bundesrats sollen Fahrzeuge zukünftig in drei Schadstoffklassen eingeteilt und entsprechend gekennzeichnet werden. Bundesumweltminister Jürgen Trittin und die Deutsche Umwelthilfe kritisierten, dass die künftige Abgasminderungsstufe "Euro 5" mit dem niedrigsten Partikelausstoss nach Vorstellung des Bundesrates keine eigene Schadstoffgruppe bilden soll. Nach Einschätzung der Umwelthilfe würden demnach alle derzeit im Handel angebotenen Neuwagen, ob mit oder ohne Rußfilter, die "grüne Plakette" erhalten. Sie bezeichnete den Bundesratsentwurf daher als "vorsätzliche Verbrauchertäuschung zur Absatzförderung gesundheitsschädlicher Rußfahrzeuge".

Der Verordnungsentwurf sieht vor, dass Fahrzeuge der Schadstoffklasse 1 (sehr schlechte Emissionswerte) gar nicht gekennzeichnet werden, während Fahrzeuge der Schadstoffgruppe 2 und 3 eine runde weiße Plakette und Kraftfahrzeuge der Schadstoffgruppe 4 (sehr gute Emissionswerte) eine runde grüne Plakette erhalten sollen.

Bei einer erhöhten Feinstaubbelastung sollen Fahrzeuge je nach Kennzeichnung Verkehrsbeschränkungen oder –verboten unterliegen. Ausnahmen vom Verkehrsverbot solle es für zwei- oder dreirädrige Kraftfahrzeuge und solche Fahrzeuge geben, die zu medizinischen oder polizeilichen Zwecken eingesetzt werden. Ziel der Kennzeichnungsverordnung sei, eine effektive Luftreinhaltemaßnahme auch im Straßenverkehrsbereich durchzusetzen und künftige oder gar permanente Grenzwertüberschreitungen zu vermeiden.

Bundesumweltminister Trittin begrüßte in einer Pressemitteilung grundsätzlich, dass sich der Bundesrat auf einen Entwurf geeinigt habe. Dieser stimme inhaltlich in einer Reihe von Punkten auch mit dem Vorschlag des Bundesumweltministeriums überein.

Nicht akzeptabel sei jedoch, dass die künftige Abgasminderungsstufe "EURO 5" mit dem niedrigsten Partikelausstoss von 5 mg/km in diesem Entwurf keine eigene Schadstoffgruppe bilde. Es fehle damit ein wichtiger Anreiz, Diesel-Pkw mit den modernsten Partikelfiltern zu erwerben.

Ähnlich sieht das die Deutsche Umwelthilfe (DUH). Nach ihrer Einschätzung würden demnach alle derzeit im Handel angebotenen Neuwagen, ob mit oder ohne Rußfilter die "grüne Plakette" erhalten. DUH-Geschäftsführer Jürgen Resch weist in der Pressemitteilung darauf hin, dass Unternehmen wie VW, smart oder DaimlerChrysler nach wie vor über 95 Prozent ihrer Dieselfahrzeuge ohne Partikelfilter verkauften.

Zudem würden die neuen MAN- und Mercedes-Busse ab 2006 nicht mehr mit Partikelfiltern ausgerüstet. Zwar erfüllten die Busse die neuen Grenzwerte für Nutzfahrzeuge ("EURO IV/V") und erreichten geringere Stickstoffoxidemissionen. "Aber der Preis für Umwelt und Gesundheit ist trotzdem unverantwortlich. In den Bussen einer neuen Generation wird aus reinen Kostengründen auf hochwirksame Rußpartikelfilter verzichtet, die es vorher schon gegeben hat", sagte Resch. "Im Ergebnis steigen die Partikelemissionen um das Vier- bis Fünffache gegenüber der aktuellen Technik."

Nach dem Regierungs-Entwurf für eine Kennzeichnungsverordnung sollen die genannten Dieselfahrzeuge nur eine gelbe Plakette ("bedingt schadstoffarm") erhalten, was deren Absatz womöglich schmälern würde.

Offensichtlich – so mutmaßt die Deutsche Umwelthilfe – habe der Verband der Automobilindustrie erfolgreiche Lobbyarbeit betrieben. Die Umweltschützer fordern die zukünftige Regierung auf, zu dem Entwurf der Bundesregierung zurückkehren, nach der nur Fahrzeuge, die die höchste Abgasnorm - EURO 5 für Pkw und EURO VI für Nutzfahrzeuge - erfüllen, eine grüne Plakette erhalten sollen.