NABU wirft Länderbehörden Vernachlässigung der Gentechnik-Kontrollen vor
Ahnungslose Behörden?
"Der Anbau genmanipulierter Pflanzen stellt ein erhebliches Risiko für die biologische Vielfalt in Schutzgebieten dar. Die zuständigen Landesbehörden kommen ihrer Pflicht nicht nach", kritisierte NABU-Präsident Olaf Tschimpke. Der NABU sieht in diesem Verhalten eine "alarmierende Entwicklung".
Der Schutz europäischer wie nationaler Schutzgebiete vor genmanipulierten Pflanzen solle gerade mit Blick auf 2007 im finanziellen Interesse von Bund und Ländern sein. Grund: Ab dem kommenden Frühjahr soll die EU-Umwelthaftungsrichtlinie gelten. Nach der neuen Regelung haften Anbauer und Betreiber für Biodiversitätsschäden durch Gen-Pflanzen in europäischen und unter Umständen auch nationalen Schutzgebieten. Durch eine entsprechende Verträglichkeitsprüfung gemäß der Fauna-Flora-Habitat (FFH)-Richtlinie könnten solche Schäden begrenzt werden.
Viele Freisetzungsversuche genmanipulierter Organismen würden durch öffentliche Stellen wie Universitäten und Forschungsinstitute durchgeführt. Die neue EU-Richtlinie räume den Umweltverbänden "das Recht zur Durchsetzung von Sanierungs- und Haftungspflichten auch gegen die zulassenden Behörden ein".
"Die staatlichen Stellen sollen nicht glauben, dass sie das Problem aussitzen oder gar die bestehenden Schutzmöglichkeiten aus dem Gentechnikgesetz streichen können", droht Tschimpke. Der NABU werde bei Nichtbeachtung dieser Vorgaben jedenfalls von seinem Recht Gebrauch machen.