"Gewichtige Gründe" dafür seien nicht vorgebracht worden, sagte der Minister am Dienstag in Saarbrücken. Nach Auffassung der saarländischen Landesregierung musste die Betriebserlaubnis nach europäischem Recht zur Niederlassungsfreiheit erteilt werden. Dies habe auch ein Rechtsgutachten ergeben, das am Mittwoch in Berlin vorgestellt werden soll.
Die Apotheker vertreten dagegen die Auffassung, dass nach deutschem Recht nur inhabergeführte Apotheken zugelassen werden dürfen.
Anfang Juli hatte Doc Morris in Saarbrücken eine Filiale eröffnet. Das saarländische Gesundheitsministerium erteilte dazu eine Betriebsgenehmigung. Die Apothekerkammer des Saarlandes, der Apothekerverband sowie drei Apothekeninhaber legten daraufhin Klage vor dem Verwaltungsgericht Saarlouis ein. Mit einer Entscheidung sei in einigen Wochen zu rechnen, hieß es in Berlin. Sollte die Klage scheitern, befürchten die Apotheker einen Zustrom weiterer ausländischer Apothekenbetreiber.
Doc Morris vertreibt Medikamente per Telefon, Fax und Internet. Die Filiale in Saarbrücken ist die erste Vor-Ort-Apotheke des Unternehmens in Deutschland. Doc Morris wurde im Jahr 2000 gegründet und beschäftigt nach eigenen Angaben 330 Mitarbeiter.