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RWE missbraucht laut Bundeskartellamt den Emissionshandel

Beschwerden der Industrie

Das Bundeskartellamt hat dem Essener Energiekonzern RWE seine vorläufige Beurteilung mitgeteilt, dass die Forderung von Industriestrompreisen im Jahr 2005 insoweit missbräuchlich war, als in den Preisen mehr als 25 Prozent des im Preis anteilig enthaltenen CO2-Zertifikatswerts überwälzt wurde. Das Bundeskartellamt ging dabei von "der wirtschaftswissenschaftlichen Erkenntnis" aus, dass Opportunitätskosten "im Prinzip" in die betriebswirtschaftliche Kalkulation einfließen. Das setze "allerdings voraus, dass die zur Stromerzeugung unentgeltlich zugeteilten Emissionsberechtigungen beziehungsweise CO2-Zertifikate auch tatsächlich zum Verkauf zur Verfügung stehen", meint die Kartellbehörde. Grund für die Entscheidung der Behörde war offenbar weniger die Belastung der privaten Haushalte als vielmehr Beschwerden einflussreicher Wirtschaftsverbände: Zahlreiche Unternehmen der stromintensiven Industrie hätten sich - unter anderem über den Verband der Industriellen Energie- und Kraftwirtschaft e.V. (VIK) und die Wirtschaftsvereinigung Metalle (WVM) - im Jahr 2005 über das Verhalten der Stromkonzerne in Bezug auf den CO2-Emissionshandel beim Bundeskartellamt beschwert.

Seit dem 1.1.2005 müssen Kraftwerke, aber auch Unternehmen aus anderen CO2-emittierenden Branchen, für ihre Produktion Emissionsberechtigungen einsetzen. Durch den Handel mit solchen Zertifikaten sollen - laut Theorie - möglichst kosteneffizient Treibhausgase verringert werden.

Das Bundeskartellamt hatte aufgrund der Beschwerden Ende 2005 Verfahren gegen RWE und die E.ON Energie AG eingeleitet. Die der RWE zugestellte Abmahnung "betrifft ausschließlich die Preisgestaltung für das Jahr 2005 bezogen auf die Strompreise ihrer Industriekunden", betont das Bundeskartellamt. Das parallel laufende Verfahren gegen E.ON werde sich unter Berücksichtigung der in diesem Verfahren gewonnenen Erkenntnisse unmittelbar anschließen.

Die Bewertung der Marktmacht von RWE und E.On durch das Bundeskartellamt ist drastisch: "RWE ist- bezogen auf die bundesweiten Strommärkte - gemeinsam mit E.ON marktbeherrschend, da zwischen beiden Unternehmen kein wesentlicher Wettbewerb stattfindet und sie im Verhältnis zu ihren Wettbewerbern eine überragende Marktstellung innehaben." Beide Konzerne erzeugten gemeinsam gut 60 Prozent der Nettostrommenge, verfügten über Kraftwerke der Grund-, Mittel- und Spitzenlast, hielten zusammen "über 200 Minderheitsbeteiligungen an Stadtwerken und Regionalversorgern und kontrollieren über 50-70 Prozent der deutschen Stromnetze".

Das Bundeskartellamt hatte eigenen Angaben zufolge zu prüfen, ob ein Missbrauch insoweit vorliegt, als die von RWE geforderten Preise von solchen abweichen, die sich bei wirksamem Wettbewerb gebildet hätten. Gegenstand der Prüfung sei dabei "der auf die Überwälzung von emissionshandelsbedingten Opportunitätskosten entfallende Preisumfang".

Eine Vergleichsbetrachtung mit anderen, am europäischen Emissionshandel teilnehmenden Industrien habe "ergeben, dass die Wettbewerbsbedingungen auf anderen Märkten eine Überwälzung der kostenlos zugeteilten Emissionsberechtigungen nicht erlauben. Dies gilt nicht nur für Branchen, die im weltweiten Wettbewerb mit nicht am Emissionshandel teilnehmenden Wettbewerbern stehen, sondern auch für Branchen wie beispielsweise den Mineralöl-, Zement-, Kalk- oder Zuckermarkt, in denen deutsche Unternehmen mit ebenfalls am Zertifikatehandel beteiligten nationalen oder europäischen Wettbewerbern konkurrieren".

Unabhängig von der Vergleichsbetrachtung mit anderen Industrien habe die Prüfung des Amtes ergeben, dass aus stromwirtschaftlichen und emissionsrechtlichen Gründen "lediglich für eine geringe Zahl der den Kraftwerksbetreibern zugeteilten Emissionsberechtigungen tatsächlich alternative Verwendungen für die Zertifikate bestanden". Nun insoweit wäre ein monetärer Nutzen entgangen, wenn der Wert dieser Zertifikate nicht einkalkuliert worden wäre, meinen die Kartellwächter.

Unter Heranziehung eines brennstoffübergreifenden Umrechnungsfaktors und eines "Erheblichkeitszuschlags" beanstandete das Bundeskartellamt deshalb in seiner vorläufigen Verfügung eine Überwälzung von bis zu 25 Prozent des im Strompreis anteilig enthaltenen Zertifikatswertes nicht. Jede darüber hinaus stattfindende Überwälzung ist nach Auffassung der Behörde allerdings "als Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung" anzusehen.

RWE und die anderen Verfahrensbeteiligten haben nun Gelegenheit, bis zum 22. Februar 2007 zur Abmahnung Stellung zu nehmen.

Die umweltpolitische Sprecherin der Linksfraktion, Eva Bulling-Schröter, kommentierte die Abmahnung in einfacheren Worten: "Nun ist es amtlich: RWE & Co. missbrauchen den Emissionshandel als Gelddruckmaschine auf Kosten der Verbraucherinnen und Verbraucher." RWE habe sich "kartellrechtswidrig Milliardengewinne eingeheimst". Nur durch den Missbrauch seiner marktbeherrschenden Stellung auf dem Strommarkt sei es RWE und E.ON möglich gewesen, die kostenlos zugeteilten Emissionsrechte komplett in den Strompreis einzupreisen. "Das Gejammere der Energieversorger angesichts verschärfter Auflagen der EU-Kommission für die Emissionshandelspläne der Bundesregierung ist angesichts dieser Milliardengewinne an Hohn kaum zu überbieten", kritisiet Bulling-Schröter.

Laut Sachstandsbericht des Bundeskartellamts von März 2006 erhielten RWE und E.ON im Jahr 2005 offenbar Emissionszertifikate in Höhe von etwa 150 Millionen Tonnen. Bei beständig über 20 Euro je Tonne liegenden Zertifikatpreisen im Jahr 2005 ergebe dies nur für 2005 "zusätzliche Profite allein für RWE und E.ON von mindestens 3 Milliarden Euro", vermutet die Bundestagsabgeordnete.

Die Abmahnung des Bundeskartellamts besage nichts anderes als: 2,2 Milliarden Euro davon seien "rechtswidrig erworben", da laut Bundeskartellamt höchstens 25 Prozent des Zertifikatwerts auf den Strompreis überwälzt werden dürften. Die Linksfraktion fordert die Bundesregierung nun auf, "den Missbrauch des Emissionshandels unverzüglich zu beenden".

Die stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Katherina Reiche, betrachtet die Entscheidung des Bundeskartellamtes als "wichtiges Signal für mehr Wettbewerb auf dem Strommarkt". Der Emissionshandel könne nun "nicht mehr als Alibi für überhöhte Strompreise herangezogen werden". Fehlender Wettbewerb auf dem Strommarkt sei eine wichtige Ursache für die steigenden Strompreise, meint die Abgeordnete. Reiche kritisierte, dass die kostenlos zugeteilten Emissionszertifikate "in unzulässiger Höhe als Kosten gegenüber den Stromkunden" geltend gemacht worden seien. Reiche hat hierbei ebenso wie die Kartellbehörde weniger die privaten Verbraucher als vielmehr die Unternehmen im Blick: "Dies hat den Strompreis für die Industriekunden verteuert", kritisiert die Unionsabgeordnete.

Die Entscheidung unterstreicht nach Auffassung von Reiche, dass der fehlende Wettbewerb auf dem Strommarkt eine wichtige Ursache für die steigenden Strompreise sei. Der Emissionshandel könne nicht mehr als Alibi für "überhöhte Strompreiserhöhungen" herangezogen werden.