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EU will auch die Vorschriften für Gefahrguttransporte entbürokratisieren

Schnellere und billigere Giftstofftransporte

Mit den Stichworten "Bürokratieabbau" und "Vereinfachung von Rechtsvorschriften" werden seit einigen Jahren in Deutschhland und in Europa in erheblichem Umfang Gesetze und andere Rechtsvorschriften verändert beziehungsweise abgeschafft. Das Tempo dieses "Entbürokratisierung" ist groß, was hierbei im Detail an Vorschriften - und möglicherweise auch an Schutzmaßnahmen für Verbraucher - beseitigt wird, ist für die Öffentlichkeit kaum nachvollziehbar. Vor kurzen wurden im Zuge der neuen Chemikalienverordnung REACH zahlreiche bestehende Rechtsvorschriften für die Chemieindustrie beseitigt. Jetzt schlägt die EU-Kommission vor, die Vorschriften für die Beförderung gefährlicher Güter zu vereinheitlichen und so "benutzerfreundlich" wie möglich zu machen.

Durch den neuen Vorschlag sollen die bisher geltenden Regeln zu einer einzigen EU-Rechtsvorschrift zusammengefasst werden, die dann für alle drei Verkehrsarten gilt: den Straßenverkehr, den Schienenverkehr und die Binnenschifffahrt. Dadurch trage der Vorschlag auch "zur Verwirklichung der Kommissionsstrategie für die Vereinfachung der Rechtsvorschriften" bei. "Einfachere Regeln machen den Verkehr sicherer", behauptet die Kommission in ihrer Mitteilung.

Eine "öffentliche Konsultation" zu den "Grundideen des Vorschlags" habe die Notwendigkeit einer derartiger Maßnahme deutlich gemacht.

"Eine Milliarde Tonnen gefährlicher Güter werden jedes Jahr innerhalb der Gemeinschaft transportiert. Dabei befördern die Verkehrsunternehmen diese Güter auf der Straße, der Schiene und den Binnenwasserstraßen nach ganz unterschiedlichen Regeln", so EU-Verkehrskommissar, Jacques Barrot. "Für den multimodalen Verkehr, wie es ihn heute gibt, brauchen wir einheitliche Vorschriften, um den Verkehr sicherer, schneller und billiger zu machen und den Verwaltungsaufwand aller Beteiligten zu reduzieren."

Das EU-Recht im Bereich der Beförderung gefährlicher Güter gelte bereits heute für den Straßen- und Schienenverkehr, bestehe aber aus vielen verschiedenen und zum Teil "veralteten Vorschriften", die nun mit dem "neuen Vorschlag" zu einem einzigen Rechtsakt zusammengefasst werden sollten. Für die Bürger, die Verkehrsunternehmen und die nationalen Behörden wird das geltende Recht dadurch "leichter verständlich" und "leichter anwendbar".