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Verfassungsgericht uneins bei Nebeneinkünften von Abgeordneten

Transparenzregeln

Wie so oft, wenn sich einflussreiche politische oder wirtschaftliche Akteure gegenüberstehen, tut sich das Bundesverfassungsgericht schwer mit der Entscheidung. Ein Streit im Bundesverfassungsgericht blockiert offenbar die Entscheidung über mehr Transparenz bei den Nebeneinkünften von Bundestagsabgeordneten. Nach Informationen der "Frankfurter Rundschau" kann sich das Gericht nicht auf ein Urteil einigen. Bei einem Patt wäre die Klage gegen die neue Transparenzregelung abgewiesen, die mehrere Bundestagsabgeordnete angestrengt hatten, darunter Friedrich Merz (CDU), Max Straubinger (CSU), Hans-Joachim Otto (FDP) und Peter Danckert (SPD). Das wollten die Gegner der Regelung im Gericht offenbar verhindern.

Mehr als 100 Seiten umfasse der Entwurf, den Verfassungsrichter Siegfried Broß für das Urteil vorgelegt habe. Wie die Zeitung weiter berichtet, soll es die rechtliche Stellung der Parlamentarier grundsätzlich regeln.

Zerstritten seien die acht Richter des zweiten Senats unter Vorsitz von Winfried Hassemer jedoch offenbar über die Einschätzung der neuen Transparenzregeln. Danach müssten die Bundestagsabgeordneten genauer als bisher ihre Nebentätigkeiten und Nebenverdienste veröffentlichen. Unter anderem sollten die Bürger erfahren, ob sie aus anderen beruflichen Tätigkeiten mehr verdienen als ihre Diäten von rund 7000 Euro im Monat.

Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) hatte im März 2006 die geplante Veröffentlichung der Nebeneinkünfte und -tätigkeiten nach den neuen Regeln gestoppt, weil er das Urteil aus Karlsruhe abwarten wollte. Es zeichne sich ab, dass die Richter eine zügige Entscheidung anstrebten, hatte er damals erklärt.