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Angeklagte gestehen Brandanschlag auf Ausländer-Wohnhaus in Bad Windsheim

Hass auf Ausländer

Die vier wegen eines Brandanschlages auf ein Ausländer-Wohnhaus in Bad Windsheim angeklagten Jugendlichen haben sich am 6. März zum Prozessauftakt vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth geständig und reuig gezeigt. Die 17, 18 und 19 Jahre alten Angeklagten hätten sich zum Tatzeitpunkt im Oktober 2006 der rechten Szene zugeordnet und aus Hass auf Ausländer gehandelt, sagte ein Justizsprecher. Die Staatsanwaltschaft legt ihnen versuchten gemeinschaftlichen Mord in 42 Fällen zur Last, da sie aus niedrigen Beweggründen heimtückisch gehandelt hätten.

Aufgrund des jugendlichen Alters der Beschuldigten findet das Verfahren vor der Jugendkammer des Landgerichts nicht öffentlich statt. Der 18-jährige Haupttäter bestritt nach Justizangaben, dass die Initiative zu dem Brandanschlag von ihm ausgegangen sei. Als er zu der Gruppe gestoßen sei, habe man ihn mit dem Vorhaben konfrontiert, ein Haus abfackeln zu wollen. Es sei auch davon die Rede gewesen, dass die Bewohner dabei umkommen sollten. Ein heute 17-jähriger Bekannter habe das Benzin besorgt. Die Flaschen zum Bauen der neun Molotow-Cocktails habe man im Kurpark von Bad Windsheim aufgelesen. Er habe bewusst auf die Briefkästen gezielt, damit keine Menschen gefährdet würden. "Ich wollte nicht, dass jemand stirbt", sagte der Angeklagte.

Auch ein 18-jähriger Arbeitsloser aus Bad Windsheim bestritt, die Tat sei lange geplant gewesen. Das Wohnhaus habe man nur ausgesucht, weil auf den Klingelschildern viele ausländisch klingende Namen gestanden hätten. Er gab an, dass alle Beteiligten am Tatabend viel Bier getrunken hätten. Eine mitangeklagte 19-Jährige sei so betrunken gewesen, dass sie sich kaum noch auf den Beinen habe halten können. Sie sei deshalb zum Schmiere stehen abgestellt worden.

Ein Anwalt eines aus Thüringen stammenden 17-jährigen Hilfsarbeiters sprach von einer "Riesen-Dummheit" seines Mandanten. Er habe damals nach diversen Pflegeheim-Aufenthalten gerade erst wieder Fuß gefasst. Schon beim Werfen der Brandsätze sei er von den ursprünglichen Anschlagsplänen abgerückt. Verteidiger Benjamin Beckmann bestritt einen Tötungsvorsatz. Er wolle deshalb für seinen Mandanten eine Strafe, die vor allem erzieherischen Charakter habe. Dagegen sagte der Anwalt des einzigen angeklagten Mädchens vor Beginn des Prozesses, seine Mandantin würde es als "gar nicht so ungerecht" empfinden, wenn sie für ihre Tat ins Gefängnis müsste.

Gefasst wurden die mutmaßlichen Täter erst, nachdem zwei von ihnen im Februar vergangenen Jahres den jüdischen Friedhof von Diespeck geschändet haben sollen. Die Angeklagten kommen aus schwierigen sozialen Verhältnissen, haben teilweise viele Jahre in Pflegeheimen verbracht. Ein 18-Jähriger, der wegen des Brandanschlags und Störung der Totenruhe angeklagt wurde, muss sich zudem wegen eines Mordversuchs an seinem Stiefvater verantworten. Er soll die Bremsschläuche an dessen Fahrzeug durchtrennt haben, um damit einen tödlichen Unfall auszulösen. Das Urteil wird für 19. März erwartet.