Seite 1 bei Google kann so einfach sein.

DGB kritisiert Scheitern der EU-Richtlinie zur Arbeitszeit

"Bundesregierung hat sich Einigung verweigert"

Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) kritisiete am Dienstag (28. April) das Scheitern der Überarbeitung der EU-Richtlinie zur Arbeitszeit. DGB-Vorstandsmitglied Ingrid Sehrbrock sprach am Dienstag in Berlin von einem "schwarzen Tag für das soziale Europa und für Millionen Arbeitnehmer, die auf bessere Arbeitsbedingungen gehofft hatten". Die deutsche Ärzteschaft hingegen begrüßte das Scheitern der Verhandlungen.

Nun gilt weiterhin, dass in der Europäischen Union Beschäftigte nicht länger als 48 Stunden pro Woche arbeiten sollen. Darauf hatten sich die Arbeits- und Sozialminister der EU im vergangenen Jahr verständigt. Bereitschaftszeit, die unter anderem von Krankenhausärzten absolviert wird, wird nicht als Ruhezeit gewertet - als Arbeitszeit gilt sie, wenn dies etwa in nationalen Gesetzen festgeschrieben ist.

Der Vizepräsident der Bundesärztekammer, Frank Ulrich Montgomery, lobte die "Standfestigkeit" des Europäischen Parlaments, das einer Aufweichung der Richtlinie entgegengetreten sei. Der Europäische Rat hatte Pläne, die Ausnahmeregelungen der derzeitigen Richtlinie zu verallgemeinern und nach Angaben des DGB die Abkehr vom Grundsatz "Bereitschaftszeit ist Arbeitszeit" gefordert.

EU-Sozialkommissar Vladimir Spidla zeigte sich am Dienstag "tief enttäuscht" über die gescheiterte Einigung zwischen dem Europäischen Parlament und dem Europäischen Rat. Dies könne kein langfristiger Zustand sein.

Sehrbrock: "Die deutsche Bundesregierung zeigt sich mal wieder als der schärfste Gegner europäischer Mindestarbeitsbedingungen"

Das Europäische Parlament hat nach Darstellung des DGB bis zum Schluss versucht, sich mit den Vertretern des Rates zu einigen. "Der Rat wollte die bestehende Richtlinie und die darin enthaltenen Gesundheitsvorschriften von Anfang an aufweichen und ist damit zu Recht auf den Widerstand des Europäischen Parlaments und der europäischen Gewerkschaften gestoßen", so Sehrbrock. Es sei unverantwortlich, dass sich die deutsche Bundesregierung "als maßgeblicher Faktor im Europäischen Rat" bis zum Schluss einer Einigung aktiv verweigert habe. "Während die Bundesregierung gerne über ein soziales Europa sinniert, zeigt sie sich im aktuellen Handeln mal wieder als der schärfste Gegner europäischer Mindestarbeitsbedingungen. Jetzt konnte das Europäische Parlament zumindest verhindern, dass die Europäischen Regierungen erstmals in der Geschichte der Europäischen Union einen sozialen Standard verschlechtern", so Sehrbrock.

"Dies wäre der Einstieg in die 60-Stunden-Woche gewesen"

Viele Mitgliedsstaaten der Europäischen Union nutzen laut DGB bereits heute die Ausnahmeregelung der aktuell gültigen Arbeitszeitrichtlinie, wonach von der durchschnittlichen Wochenhöchstarbeitszeit von 48 Stunden unter gewissen Voraussetzungen abgewichen werden kann. "Der Europäische Rat als Vertreter der europäischen Regierungen wollte diese Ausnahme zur Regel machen und auf unbegrenzte Zeit festschreiben", kritisierte Sehrbrock. "Darüber hinaus forderte er eine Abkehr von dem Grundsatz Bereitschaftszeit ist Arbeitszeit. Dies wäre der Einstieg in die 60-Stunden-Woche gewesen. Bei Berufen mit Bereitschaftszeiten wären sogar bis zu 65 Stunden in der Woche möglich gewesen", kritisiert Sehrbrock.

Der DGB ruft dazu auf, das Europäische Parlament bei den Europawahlen am 7. Juni zu stärken. Am 16. Mai wollen die europäischen Gewerkschaften in Berlin deutlich zum Ausdruck bringen, "dass die europäischen Bürger die arbeitnehmerfeindliche Politik der Europäischen Kommission und der europäischen Regierungen im Europäischen Rat ablehnen. Die bevorstehenden Wahlen müssen einen Politikwechsel hin zu einem sozialen Europa einleiten", fordert die stellvertretende DGB-Vorsitzende.