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Das Bundessozialgerichts zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen

Protonentherapie bei Brustkrebs

Behandlungsmethoden dürfen aus dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen ausgeschlossen werden, wenn ihre Wirksamkeit noch nicht hinreichend durch Studien belegt ist. Das geht aus einem am Dienstag gefällten Urteil des Bundessozialgerichtes hervor. Die Kasseler bekräftigten gleichzeitig das Recht der Gemeinsamen Selbstverwaltung von Ärzten, Kliniken und Krankenkassen, im Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) ohne fachliche Einmischung des Bundesgesundheitsministeriums (BMG) über den Leistungskatalog zu entscheiden. "Beschlüsse des Gemeinsamen Bundesausschuss darf das BMG nicht aus reinen Zweckmäßigkeitserwägungen beanstanden", betonte der Vorsitzende Richter. Das BMG könne Vorgaben für das Verfahren machen, sei aber auf die Rechtsaufsicht beschränkt.

Dem Verfahren zugrunde lag ein Streit über einen Beschluss aus dem Jahre 2004. Der G-BA hatte damals entschieden, die sogenannte Protonentherapie, eine neue Bestrahlungsmethode, dürfe bei Brustkrebs nicht zulasten der gesetzlichen Krankenkassen erbracht werden. Das Gremium bemängelte, die Wirksamkeit der Methode bei Mammakarzinomen sei nicht hinreichend belegt. Das BMG hatte den Beschluss beanstandet, der damit nicht in Kraft treten konnte. Laut Ministerium hätte der Ausschuss prüfen müssen, ob Erkenntnisse zur herkömmlichen Strahlentherapie auf die neue Methode übertragen werden können. Auch sei nicht berücksichtigt worden, ob die Strahlenbelastung für die Patientinnen bei der neuen Methode geringer sei.

Der Gemeinsame Bundesausschuss hatte im Vorgehen des Ministeriums eine Kompetenzüberschreitung gesehen, dagegen geklagt und auch in allen Vorinstanzen Recht bekommen.

"Wir sind angetreten, eine Lanze für den medizinischen Fortschritt zu brechen",erklärte der Rechtsvertreter des Ministeriums vor dem BSG. Auch der Vorsitzende des G-BA, Rainer Hess, betonte: "Fortschritt muss ins System." Das müsse aber auf gesicherten Grundlagen geschehen. Studienergebnisse seien nötig.