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Einhaltung der Menschenrechte in der Europäischen Union ständig kontrollieren

EU-Erweiterung

Die erweiterte EU soll Menschenrechtsverletzungen nicht länger als eine auswärtige Angelegenheit behandeln. Speziell den EU-Ministerrat hätten Berichte über Menschenrechtsverletzungen innerhalb der bisherigen EU bislang unbeeindruckt gelassen, sagte amnesty international mit Blick auf die Aufnahme zehn neuer Mitgliedsstaaten in die EU am 1. Mai 2004. Die Wahrung der Menschenrechte war eines der Beitrittskriterien. Die neuen EU-Mitglieder seien seit 1993 daraufhin genau untersucht worden. Gelte jedoch die alte EU-Politik weiter, so breche diese Kontrolle mit dem Vollzug der Mitgliedschaft ab.

Der Ende Mai erscheinende Jahresbericht 2004 von amnesty international weist für alle Beitrittsländer Menschenrechtsverletzungen aus. Ein Schlüsselproblem ist die Behandlung der etwa 1,5 Millionen Roma, die in Osteuropa leben und am 1. Mai Bürger der EU werden. Vor allem in der Slowakei, Tschechien, Ungarn und Polen werden Roma in vielen Lebensbereichen diskriminiert und von der Polizei misshandelt. In der Slowakei sind Roma-Frauen zwangssterilisiert worden. Die Aufklärungsrate ist klein, etwaige Strafen fallen sehr niedrig aus. Frauen sowie Flüchtlinge und geistig Behinderte sind weitere Gruppen, die besonders von Menschenrechtsverletzungen betroffen sind.

Amnesty international fordert seit langem eine größere Rechenschaftspflicht für Menschenrechtsverletzungen innerhalb der EU. "Gerade die EU-Kommission muss eine Verantwortung für den Menschenrechtsschutz im Innern der EU übernehmen", sagte die EU-Expertin der deutschen ai-Sektion, Silke Voß-Kyeck. "Immerhin begreift sie sich als die 'Hüterin der Verträge'."

"Einige - unzureichende - Erfolge sind erzielt worden. Das Europäische Parlament hat seit 2001 ein Netzwerk unabhängiger Experten aufgebaut, das gerade seinen zweiten Bericht über den Grundrechteschutz in der EU veröffentlicht hat. Die EU-Kommission hat im Oktober 2003 vorgeschlagen, dass die Union bei tatsächlicher oder drohender Verletzung der gemeinsamen Grundwerte durch einzelne Mitgliedsstaaten agieren sollte. Schließlich hat der Vorschlag des Rates im Dezember 2003, die Europäische Stelle zur Beobachtung von Rassismus und Fremdenfeindlichkeit in Wien in eine EU-Menschenrechtsbehörde umzuwandeln, die überfällige Debatte angestoßen.