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Überwachung Internet Rückschau

Das überwachte Netz - Neuer Internet-Bericht belegt weltweite Überwachung des Datenaustausches

Die weltweite Überwachung im Internet nimmt zu - nicht nur in autoritären Regimen sondern auch in Demokratien. Und dort meist ohne öffentliches Interesse. Dies ist das Fazit des heute erscheinenden Berichts "The Internet under Surveillance" von Reporter ohne Grenzen. Die Menschenrechtsorganisation hat die Situation der Pressefreiheit im Internet in 60 Ländern untersucht und kommt zu dem Ergebnis, dass seit den Terroranschlägen in den USA vom 11. September 2001 die Rechte von Internetnutzern, Website-Betreibern und Online-Journalisten weltweit zunehmend eingeschränkt werden.

Doch nicht nur der Kampf gegen den Terrorismus führe zu einer Kontrolle des Internets: Viele Regimes sehen durch einen freien Informationsfluss im Netz ihr Nachrichtenmonopol gefährdet; demokratische Bewegungen via Internet würden im Keim erstickt. Dabei seien die Methoden unterschiedlich: Länder wie Kuba, Burma und Nordkorea gewähren nur wenigen Menschen einen Zugang zum Internet. In Kuba etwa ist der Verkauf von Computern streng reglementiert. So werden kostspielige Überwachungssysteme gespart.

Anderswo gilt das Internet als wichtige Voraussetzung für wirtschaftliches Wachstum und ist weit verbreitet. Daher entwickeln zum Beispiel China und Vietnam immer ausgefeiltere Methoden, um unliebsame Informationen aus dem Netz zu filtern. Chinas Technologien zur Überwachung von E-Mails und Zensur von Online-Publikationen sind weltweit führend. Und China ist auch das weltweit größte Gefängnis für so genannte Cyber-Dissidenten. 63 Menschen sind dort derzeit inhaftiert, weil sie "subversive Inhalte" im Internet verbreitet haben. In Vietnam sind sieben Menschen aus dem gleichen Grund eingesperrt, auf den Malediven drei, in Syrien zwei.

Die Regierungen in Saudi-Arabien, im Iran, in Tunesien und in Turkmenistan blockieren ebenfalls den Zugang zu vielen Internetseiten, darunter zu unabhängigen Zeitschriften, zu Seiten über Menschenrechte, über verbotene Religionen oder mit pornografischem Inhalt.

Auch Demokratien schränken die Freiheit im Internet zunehmend ein. Das ist positiv, wenn es darum geht, Kinderpornografie, Terroristennetzwerke und Rechtsextremismus zu bekämpfen oder die Kulturindustrie vor Piraterie zu schützen. Doch viele Maßnahmen wurden nicht mit bestehenden Gesetzen abgeglichen. Und so bleiben in diesem von Sicherheit und Geld geprägten Kampf oft das Recht auf freie Meinung sowie die Privatsphäre auf der Strecke. Inzwischen ist die Freiheit im Internet gesetzlich oft weniger geschützt als die Pressefreiheit in den traditionellen Medien.

Am 23-06-2004

Bundesnetzagentur

Die Zahl der richterlich angeordneten Überwachungen von Telefon- und Internetanschlüssen ist deutlich gestiegen. Das berichtet die "Bild"-Zeitung unter Berufung auf die Bundesnetzagentur. Demnach haben deutsche Richter für strafverfolgende Behörden wie Staatsanwaltschaft, Polizei oder Zoll im vergangenen Jahr 42.508 Überwachungen von Telefon- und Internetanschlüssen angeordnet. Im Vorjahr waren es der Statistik zufolge insgesamt 34.374 Anordnungen.

Besonders deutlich sei der Sprung in den Bereichen Mobilfunk und Online gewesen. So sei in den Anordnungen unter anderem die Überwachung von insgesamt 42.011 einzelnen Mobiltelefon-Kennungen ausgewiesen, während es im Vorjahr erst 34.540 Einzelkennungen waren. Im Bereich E-Mail wurde die Überprüfung von 365 statt vorher 78 Kennungen angeordnet, bei den Internet-Zugängen waren es 193 statt vorher 92.

Am 27-04-2006

Obrigkeitsstaat

Der Bundesdatenschutzbeauftragte Peter Schaar warnt vor einer generellen Internet-Überwachung durch die Polizei. "Eine generelle Internet-Überwachung darf es nicht geben", sagte Schaar im Interview mit der "Berliner Zeitung". Polizisten dürften nicht alle möglichen im Internet geäußerten Meinungen kontrollieren und speichern. Vielmehr müssten die Sicherheitsbehörden auch im Internet ihr Handeln rechtsstaatlich begrenzen. "Nur wenn es konkrete Anhaltspunkte auf Straftaten oder Gefährdungen gibt, dürfen sie im Internet fahnden", sagte Schaar.

Konkret bedeute dies, dass das Aufsuchen von Chatrooms, in denen etwa kinderpornografische Bilder ausgetauscht werden, zulässig sei. "Aber ein generelles Einloggen in Chats ohne Hinweis auf eine Straftat halte ich für problematisch", sagte Schaar. "Im preußischen Obrigkeitsstaat durften Parteien ihre politischen Veranstaltungen nur abhalten, wenn ein Wachtmeister dabei stand und gegebenenfalls die Versammlung auflöste. Einen Internet-Obrigkeitsstaat möchte ich aber nicht", unterstrich der Bundesdatenschutzbeauftragte.

Am 02-01-2007

Wie Telefonüberwachung

Kanzleramtschef Thomas de Maizière unterstützt die Pläne von Bundesinnenminister Wolfgang Schäuble (beide CDU) für Online-Durchsuchungen von Computern. Es gebe Regelungen für die Telefonüberwachung und den Umgang mit dem Postgeheimnis, sagte de Mazière am Donnerstag in MDR Info. Wenn Menschen nun verstärkt über das Internet kommunizierten, müssten die Gesetze angepasst werden, forderte er. Der Kanzleramtschef widersprach gleichzeitig der Kritik, das geplante Gesetz diene zur Bespitzelung der Bürger.

Davon könne nicht die Rede sein, sagte de Mazière. Die Verfahren seien sehr aufwändig, behauptet der Kanzleramtschef und stellt die Überwachung als nicht automatisierte, personalintensive Arbeit dar: "Wenn man 50 bis 100 Mitarbeiter im Bundeskriminalamt hätte - die man noch nicht hat - mit hohem technischen Aufwand, dann würde man vielleicht 500, 600 Menschen in Deutschland überhaupt überwachen können", so de Mazière. Bereits der technische Aufwand sei ein "gewisser Schutz" vor einer millionenfachen Überwachung der Internet-Nutzung.

Am 26-07-2007

<<Lügen mit Zahlen>>

Laut Edward Snowden speichert der amerikanische Geheimdienst NSA mit seinem Prism-System die Daten von rund 500 Millionen Verbindungen im Monat allein in Deutschland. Internet-Experten behaupten, das sei eine totale Kontrolle: Praktisch würde jedes Telefonat, jede SMS, jede E-Mail, jede Google-Suche, jeder Webseitenbesuch, jeder Facebook-Post erfasst. Stimmt das eigentlich? Wie viele solche Verbindungen gibt es denn insgesamt? Eine Überschlagsrechnung von Jens Jürgen Korff.

Inzwischen gibt es die Gegenbehauptung des Bundesnachrichtendienstes, bei diesen 500 Millionen Verbindungen handle es sich gar nicht um Verbindungen von Deutschen, sondern um solche von Ausländern, die Deutsche betreffen. Wenn wir das einmal dahingestellt sein lassen und den – zumindest für uns hier – schlimmeren Fall annehmen, dass es sich doch um Verbindungen von Deutschen handelt, dann muss die Frage gestellt werden: Wie viel Prozent der Verbindungen, die wir täglich eingehen, sind das eigentlich?

Ich mache eine Überschlagsrechnung: An einem normalen Arbeitstag initiiere ich, sagen wir:

  • 15 Telefonate und SMS,
  • 20 E-Mails,
  • 10 Google-Suchen,
  • 30 Webseiten-Besuche,
  • 5 Netzwerk-Posts,

zusammen also 80 Verbindungen.

An 25 Arbeitstagen ergibt das 2000 Verbindungen im Monat.

Angenommen, ein Viertel der Deutschen, also 20 Millionen, sind so intensiv online wie ich, dann erzeugen sie 40 Milliarden Verbindungen im Monat. Die Verbindungen der übrigen Deutschen vernachlässigen wir hier. 500 Millionen von 40 Milliarden sind ein Achtzigstel, also 1,25 Prozent.

Nach dieser Überschlagsrechnung erfasst Prism also nicht alle unsere Verbindungen, sondern nur 1,25 Prozent davon. Fast 99 Prozent dessen, was wir in Internet und Telekommunikation tun, bliebe demnach von Prism unerfasst. Auch dann, wenn Snowden Recht hat. Ich will das nicht verharmlosen, aber von flächendeckender Überwachung kann bei einem solchen Größenverhältnis nicht die Rede sein.

Jens Jürgen Korff

Am 13-08-2013

Verbraucherzentrale informiert über die wahren Kosten des neuen Betriebssystems

(VZ-RLP / 10.08.2015) Mit Windows 10 von Microsoft kommt ein Betriebssystem auf den Markt, das den PC in eine Art private Abhöranlage verwandelt. Nach Smartphones und Tablets erfolgt jetzt auch am heimischen Schreibtischrechner oder Notebook eine umfassende Beobachtung. Nutzer der Windows-Vorgängerversionen 7 oder 8 können die neue Software kostenlos erhalten. Alle Anwender bezahlen aber zusätzlich, nämlich durch die Preisgabe ihrer Daten. Darauf weist die Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz hin.

Wer die Datenschutzbestimmungen des neuen Windows akzeptiert, willigt in eine umfassende Ausforschung der Nutzung ein. Microsoft wertet nicht nur den Namen, die Postadresse, Alter, Geschlecht und die Telefonnummer aus, sondern zum Beispiel auch den jeweiligen Standort des Gerätes, die in den unternehmenseigenen Apps und Diensten aufgerufenen Web-Seitenadressen, eingegebene Suchbegriffe, Kontakte zu anderen Personen und die gekauften Artikel, also vor allem Musik oder Filme. Windows 10 gibt dem Rechner sogar eine eindeutige Identifikationsnummer zur Verwendung durch App-Entwickler und Werbenetzwerke.

Mit Verbraucherdaten lässt sich prächtig verdienen. „Nutzer digitaler Geräte werden immer mehr selbst zu einer Ware, die vermarktet wird“, erklärt Christian Gollner, Rechtsreferent der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. Aus den Nutzungsdaten lassen sich beispielsweise Gewohnheiten, Bedürfnisse und die Kaufkraft ablesen. Damit können Werbung und Angebote präzise auf die Interessen der Verbraucher zugeschnitten werden. Außerdem kann eine Weitergabe der Daten an Dritte erfolgen, wenn dafür ebenfalls eine Einwilligung vorliegt.

„Nicht nur Werbung, sondern auch Vertragskonditionen, Preise und Rabatte können grundsätzlich an die Konsum- und Verhaltensprofile angepasst werden“, informiert Gollner. „In der Folge werden Verbraucher am Markt ungleich behandelt, was die Suche nach günstigen und geeigneten Angeboten erschweren kann“, so der Verbraucherschützer weiter.

Wer die zusätzlichen Datenübertragungen in Windows 10 nicht wünscht, kann die Datenschutzeinstellungen entsprechend anpassen. Ein Microsoft-Konto, über das Einstellungen und Dokumente im Internet abgespeichert werden, muss nicht eingerichtet werden. Verbraucher müssen dann aber auf die Nutzung einiger Funktionen ganz verzichten.

Die Verbraucherzentrale setzt sich für bessere Produkte ein und fordert die rasche Verabschiedung einer EU-Datenschutzgrundverordnung, die die Prinzipien „Privacy by Design“ und „Privacy by Default“ beachtet. Danach müssen Geräte und Dienste so gestaltet oder zumindest so voreingestellt sein, dass sie Daten ausschließlich für die Zwecke erheben und verwenden, die für die Nutzung erforderlich sind.

VZ-RLP

Am 10-08-2015