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Union - 20 Jahre Politik Rückblick I

Mobilfunk - Union fordert weitere Forschungen zu Gesundheitsfolgen

In der Anhörung des Umweltausschusses zum Thema "Mobilfunk" am 2.7.2001 haben sich nach eigenen Angaben Forderungen der CDU/CSU-Bundestagsfraktion bestätigt. So sollen weitere Forschungsanstrengungen unternommen werden, um die noch offenen Fragen über die gesundheitlichen Auswirkungen niederfrequent gepulster Hochfrequenz, insbesondere im Hinblick auf Langzeitwirkungen, schnellstmöglich aufklären.

Die Bundesregierung soll weiterhin eine Informationsoffensive starten, um die Bürgerinnen und Bürger umfassend über die wissenschaftlichen Erkenntnisse zu den Auswirkungen elektromagnetischer Felder des Mobilfunks, die Funktionsweise der Mobilfunktechnologie und den rechtlichen Hintergrund der Aufstellung von Mobilfunkantennen zu unterrichten.

Es müssten schnellstmöglich Regelungen geschaffen werden, die die Beteiligung von Städten und Gemeinden bei der Aufstellung von Mobilfunkmasten sicherstellt. Bis zur Schaffung derartiger Regelungen appellierten die Angehörigen des Umweltausschusses an Kommunen und Mobilfunkbetreiber, bei der Aufstellung von Mobilfunkmasten freiwillig zusammenzuarbeiten. Insbesondere die Aufstellung von Mobilfunkmasten in sog. sensiblen Gebieten müsse geregelt werden.

Ein erster großer Schritt wurde bereits getan: Mobilfunkbetreiber und Kommunen haben sich in den letzten Wochen über einen gemeinsamen Maßnahmenkatalog zur Verbesserung ihrer Zusammenarbeit bei der Aufstellung der Mobilfunkmasten verständigt. Sie sind aufgerufen, weiter an einer gemeinsamen Lösung und deren effektiver Umsetzung zu arbeiten, die eine weitgehende Beteiligung der Kommunen bei der Aufstellung der Mobilfunkmasten ermöglicht. Hierbei sollte gerade der Modus bei der Aufstellung von Mobilfunksendeanlagen in der Nähe sog. sensibler Gebiete, also in der Nähe von Kindergärten, Krankenhäusern etc., im Mittelpunkt stehen.

Am 04-07-2001

Ethik & Wirtschaft

Bei der bevorstehenden Parlamentsentscheidung über den Import embryonaler Stammzellen wird es kein einheitliches Votum der Bundesregierung geben. Bundesjustizministerin Herta Däubler-Gmelin (SPD) kündigte am Wochenende als erstes Mitglied des Kabinetts an, am 30. Januar im Bundestag gegen die Einfuhr zu stimmen. Auch die Grünen-Bundestagsabgeordneten sind nach den Worten ihres rechtspolitischen Sprechers Volker Beck mehrheitlich gegen den Import und die Erforschung embryonaler Stammzellen. Bundesbildungsministerin Edelgard Bulmahn (SPD) warb dagegen um die Zustimmung der Abgeordneten. Strittig ist das Thema auch in der Union. Die Positionen reichen hier vom strengen Lebensschutz bis zur liberalen Forschungsfreiheit.

Mit den Zellen möchten Wissenschaftler an der Universität Bonn und anderen Forschungseinrichtungen neuartige Therapien entwickeln, bei denen krankes Gewebe durch gesundes ersetzt wird. Derzeit ist offen, ob sich am 30. Januar eine Mehrheit der Abgeordneten für ein Importverbot ausspricht oder aber den Weg zur Forschung an embryonalen Stammzellen ebnet.

Däubler-Gmelin begründete ihre Ablehnung mit dem Verfassungsprinzip der Menschenwürde. Dieses Prinzip sei eine der wichtigsten Lehren aus dem Nationalsozialismus und gelte schon "für die früheste Form individualisierten menschlichen Lebens", also für die befruchtete Eizelle. Auch für importierte embryonale Stammzellen müssten Embryonen getötet werden. Auch ach den Worten Becks steht die Stammzellenforschung "verfassungsrechtlich im Konflikt mit der Menschenwürde und dem Lebensschutz".

Bulmahn schrieb dagegen in einem Gastbeitrag in "Bild am Sonntag": "Wir würden uns mit einem Importverbot die Chance nehmen, international, vor allem aber in Europa, Einfluss zu nehmen, um einen verantwortungsvollen Umgang mit der Forschung an embryonalen Stammzellen durchzusetzen." Durch diese Forschung könnten neue Medikamente und Therapien für Krankheiten entwickelt werden.

Auch Thüringens Wissenschaftsministerin Dagmar Schipanski (CDU) machte sich für den Import von Stammzellen stark. Es wäre doppelbödig, die Einfuhr der Stammzellen zu verbieten, dann aber die aus der Forschung hervorgehende Methode zu nutzen, "wenn der erste Querschnittsgelähmte aufsteht", sagte die CDU-Politikerin.

In der Unions-Fraktion liegen zum Thema bislang drei unterschiedliche Anträge vor. Eine Gruppe von 28 Unions-Abgeordneten fordert ein absolutes Verbot von Stammzellenimport und -forschung. Dagegen sehen die Abgeordneten Peter Hintze und Katherina Reiche (beide CDU) in der embryonalen Stammzellenforschung einen "hoffnungsvollen Weg zur Überwindung schwerer Krankheiten".

Dazwischen bewegt sich ein dritter Antrag, der unter Federführung der stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden Maria Böhmer (CDU) und Horst Seehofer (CSU) erarbeitet wurde. Auch der stellvertretende CDU-Vorsitzende Jürgen Rüttgers plädiert für einen eingeschränkten Import embryonaler Stammzellen. Am Dienstag will die Unions-Fraktion ein "Meinungsbild" herbeiführen.

Der Kölner Kardinal Meisner nannte es "grotesk und für Christen alarmierend", dass die CDU den Stammzellenimport nicht mit einer "fundierten, wertorientierten Position" ablehne. Meisner kritisierte in einem Gastkommentar für "Die Welt", der Ausdruck "Ethik des Heilens" verschleiere lediglich die Barbarei.

Am 20-01-2002

"Union täuscht Wähler"

Nach Verbänden warnen auch Grüne und FDP die Union, den Zuwanderungsstreit in den Wahlkampf zu tragen. Die Bundesausländerbeauftragte Marieluise Beck (Grüne) kritisierte am Dienstag, CDU und CSU kalkulierten aus Wahlkampfgründen mit Ressentiments in der Bevölkerung. Grünen-Innenexperte Cem Özdemir sagte in Berlin, "Sachsen-Anhalt hat bei einem Ausländeranteil von unter zwei Prozent keine Ausländerprobleme". Zudem betonte Beck, gerade unionsregierte Länder würden den Arbeitskräftemangel erkennen und die Anwerbung ausländischer Kräfte fordern. Die Union täusche ihre Wähler.

Unions-Kanzlerkandidat Edmund Stoiber (CSU) hatte am Wochenende angekündigt, die sachsen-anhaltische Landtagswahl am 21. April auch zur Abstimmung über das rot-grüne Zuwanderungsgesetz zu machen. Bayerns Staatskanzleichef Erwin Huber (CSU) verteidigte diesen Vorstoß. "Was das Volk berührt, muss auch im Wahlkampf eine Rolle spielen", betonte er. FDP-Generalsekretärin Cornelia Pieper kritisierte, Stoiber wolle den Sachsen-Anhaltern "von außen Probleme aufdrängen".

Die Bundesausländerbeauftragte Beck warf Politikern von CDU und CSU "knallharte Desinformation" vor. Wider besseren Wissens hätten sie beispielsweise das Nachzugalter von Ausländerkindern in den Mittelpunkt der Debatte gestellt, als sei eine "Flut" von Menschen zu erwarten. Dabei sei der Kindernachzug praktisch abgeschlossen.

Mit ihrem unverantwortlichen Versprechen "Wählt uns und wir halten Euch die Ausländer vom Leib" werde zudem Politik auf Kosten von Migranten betrieben, sagte Beck. Zudem täusche die Union die Deutschen. Die Aufnahme verfolgter Menschen sei zu einem großen Teil durch "völkerrechtliche Verbindlichkeiten" geregelt, und die Zuwanderung von Arbeitsmigranten werde selbst von unionsregierten Bundesländern betrieben. So setze sich das CDU-geführte Hessen zurzeit für eine Aufhebung des Anwerbestopps für Pflegekräfte ein.

Am 02-04-2002

Klage von Unions-Ländern

Acht Monate nach Einführung der so genannten Homo-Ehe in Deutschland hat das Bundesverfassungsgericht über deren Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz verhandelt. Der Erste Senat befasste sich in der mündlichen Anhörung am Dienstag mit den Normenkontrollklagen Bayerns, Sachsens und Thüringens gegen das rot-grüne Lebenspartnerschaftsgesetz. Die Kläger wollen die "Homo-Ehe" stoppen, weil sie den im Grundgesetz festgeschriebenen "besonderen Schutz" von Ehe und Familie verletzt sehen. Außerdem machten sie geltend, dass das Gesetz "ohne die erforderliche Zustimmung des Bundesrates" verabschiedet worden sei.

Dem hielt die Bundesregierung entgegen, die Aufspaltung des Gesetzes sei zulässig gewesen. Das neugeschaffene Rechtsinstitut der Eingetragenen Lebenspartnerschaft stehe zudem "in keiner Konkurrenz zur Institution der Ehe", sagte Staatssekretär Eckhart Pick (SPD) vom Bundesjustizministerium. Er betonte, dass die "Homo-Ehe" von der Mehrheit der Bevölkerung "voll akzeptiert" werde.

Der bayerische Innenminister Günther Beckstein (CSU) betonte, die bayerische Staatsregierung sei "nicht gegen die Beseitigung der Diskriminierung gleichgeschlechtlicher Lebensgemeinschaften". Das rot-grüne Lebenspartnerschaftsgesetz sehe aber eine "weitgehende rechtliche Angleichung homosexueller Partnerschaften an das Rechtsinstitut der Ehe" vor. Es sei nicht mehr erkennbar, worin eigentlich der in der Verfassung verankerte besondere Schutz der Ehe zum Ausdruck komme. Die verbleibenden Unterschiede seien "nur gradueller, nicht mehr prinzipieller Art", sagte Beckstein.

Der rechtspolitische Sprecher der Grünen im Bundestag, Volker Beck, hielt dem entgegen, das Gesetz baue die gesellschaftliche Diskriminierung Homosexueller ab. Es sei "verfassungsrechtlich geboten, homosexuellen Menschen einen rechtlichen Rahmen für ihre Partnerschaft zu geben", sagte er. Die Ehe behalte jedoch ihre "herausragende Stellung in der Rechtsordnung". "Ehe und Familie soll nichts genommen werden", betonte Beck. Die Gesellschaft habe zudem "ihren Frieden mit dem Gesetz gemacht". Die "mehr als 3000" bislang eingetragenen homosexuellen Lebenspartnerschaften seien "kein Massenphänomen, aber Teil der gesellschaftlichen Realität", sagte der Grünen-Politiker.

Bis Ende 2001 wurden nach Angaben der Bundesregierung rund 2000 Eingetragene Lebenspartnerschaften in Deutschland geschlossen. Nach einer Erhebung des Frankfurter Familienrechtlers Peter Finger gibt es bislang bundesweit mehr als 3000 Homo-Ehen.

Das Lebenspartnerschaftsgesetz trat am 1. August 2001 in Kraft, nachdem das Verfassungsgericht dagegen gerichtete Eilanträge Bayerns und Sachsens abgelehnt hatte. Mit dem Urteil des Ersten Senats in der Hauptsache wird erst in einigen Monaten gerechnet.

Am 09-04-2002

Für Schmidt, gegen Union und FDP

Der Deutsche Behindertenrat hat Union, FDP und Wirtschaftsverbände eindringlich davor gewarnt, in der Gesundheitspolitik weiterhin auf das "Abzocken von Patienten" durch höhere finanzielle Belastung der Kranken zu setzen. "Der Behindertenrat und seine angeschlossenen Verbände werden sich mit allen ihnen zur Verfügung stehenden Mitteln dagegen wehren, dass eine solche rückwärts gewandte Gesundheitspolitik fröhliche Urstände feiert," warnte die Vorsitzende des Sprecherrates Brigitte Pathe am Mittwoch in Berlin. Denn Leidtragende einer solchen Politik wären vor allem die chronisch kranken und behinderten Menschen. Daran ändere auch der ständige Hinweis auf Härtefallregelungen und Überforderungsklauseln nichts.

"Wir erteilen deshalb allen Plänen zur Ausweitung der Eigenbeteiligung unter dem schamlosen Motto von mehr Eigenverantwortung, zur Aufteilung in Pflicht- und Wahlleistungen, zum Einfrieren des Arbeitgeberbeitrags, zur Ausdünnung des Leistungskatalogs sowie für einen Selbstbehalt auch in der solidarischen Krankenversicherung eine klare Absage," betonte Pathe. Der Deutsche Behindertenrat setze stattdessen auf eine paritätisch finanzierte Krankenversicherung, die Versicherte und Patienten nicht noch stärker als bisher finanziell belaste. Die Qualität der medizinischen Versorgung müsse auf allen Ebenen verbessert, die Prävention flächendeckend eingeführt werden. Damit könnten mittel- und langfristig Wirtschaftlichkeitsreserven von vielen Milliarden Euro erschlossen und so Beiträge und Zuzahlungen der Versicherten begrenzt werden. Zudem müsse die Gesetzlichen Krankenversicherung zu einer Volksversicherung für alle Bürger ausgebaut werden.

Die von Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt genannten Reformziele und die Ergebnisse des Runden Tisches im Gesundheitswesen wiesen in genau diese Richtung, lobte Pathe. Deshalb werde eine solche Reformpolitik vom Deutschen Behindertenrat im Kern unterstützt. Wer aber nur nach Wegen suche, die Patienten - und damit vorrangig behinderte und chronisch kranke Menschen - weiter zur Kasse zu bitten, um die meist viel höheren Einkommen der Leistungserbringer auf Dauer zu sichern und zu steigern, müsse mit erbittertem Widerstand der Behinderten- und Sozialverbände rechnen.

Am 24-04-2002

Aus wahltaktischen Gründen gegen Verbraucherinteressen

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat die unionsregierten Bundesländer wegen der geplanten Ablehnung des Verbraucherinformationsgesetzes im Bundesrat kritisiert. "Es genügt nicht, sich nur verbal für einen verbesserten Verbraucherschutz einzusetzen," sagte vzbv-Vorstand Edda Müller. "Gerade die bayerische Landesregierung geriert sich als der Klub der obersten Verbraucher-schützer. Umso enttäuschender ist es, dass man den Einstieg in eine verbesserte Transparenz für Verbraucher verhindert und sogar ein Vermittlungsverfahren ablehnt." Die Tatsache, dass die Landesregierungen von Bayern, Baden-Württemberg, Hessen und Thüringen sogar ein Vermittlungsverfahren ablehnen, zeige, dass es vor allem um Wahltaktik gehe, so Müller.

Das vom Bundestag verabschiedete Verbraucherinformationsgesetz soll Verbrauchern einen Zugang zu den bei Behörden vorliegenden Informationen über Lebensmittel und Waren des täglichen Bedarfs geben. Außerdem soll es den Behörden erlauben, von sich aus die Verbraucher über mögliche Produktrisiken zu informieren. Der vzbv begrüßt das Gesetz als Einstieg in eine verbesserte Verbraucherinformation; in der Zukunft müsse es auch auf an-dere Produktbereiche sowie auf Unternehmensdaten ausgeweitet werden.

vzbv-Vorstand Müller griff den bayerischen Verbraucherschutzminister Sinner scharf an. "Bei jeder Gelegenheit betont Herr Sinner, wie gut der behördliche Verbraucherschutz und die Lebensmittelüberwachung in Bayern funktionieren," so Edda Müller. Solche Behauptungen seien aber nur glaubwürdig, wenn man Transparenz schaffe und den Bürger einen Zugang zu Behördeninformationen gebe. "Wenn Bayern sich jetzt gegen das Verbraucherinformationsgesetz stellt, dann offenbar aus Furcht, dass sonst Vollzugsdefizite beim staatlichen Verbraucherschutz offenbar werden"

Am 24-05-2002

Gegen Unions-Pläne

Der Sozialverband Deutschland (SoVD) hat die Parteivorsitzenden der CDU/CSU dringend aufgefordert, die im gemeinsamen Regierungsprogramm vorgesehene Abschaffung der Grundsicherung im Alter zu korrigieren. Alles andere wäre ein "Anschlag auf die finanzielle Sicherheit Hunderttausender von Rentnern", erklärte SoVD-Präsident Peter Vetter am Montag in Berlin. In gleichlautenden Schreiben bat Vetter den Kanzlerkandidat Edmund Stoiber und die CDU-Vorsitzende Angela Merkel, "gemeinsam mit uns für das In-Kraft-treten des Gesetzes über eine bedarfsorientierte Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung einzutreten und dafür Sorge zu tragen, dass der Passus im gemeinsamen Regierungsprogramm von CDU und CSU gestrichen wird". Im Programm der Union heißt es lapidar auf Seite 40: "Das Grundsicherungsgesetz darf nicht in Kraft treten." Das könnte die CDU/CSU im Falle ihres Wahlsieges umsetzen, weil das verabschiedete Gesetz erst ab Januar 2003 gilt.

Vetter wies in dem Schreiben an Merkel und Stoiber darauf hin, dass 30 Prozent der Männer und 85 Prozent der Frauen Renten unterhalb von 770 Euro beziehen. Viele der Betroffenen seien trotz eines erfüllten Erwerbslebens oder entsprechender Familienleistungen heute auf ergänzende Sozialhilfe angewiesen. Deshalb sei die bedarfsorientierte Grundsicherung "unverzichtbar, um eine selbständige und unabhängige Teilhabe dieser Menschen in unserer Gesellschaft zu gewährleisten", betonte Vetter. Mit großer Sorge habe der SoVD zur Kenntnis genommen, dass die Union dennoch die Grundsicherung kippen wolle.

Vetter würdigte die große Unterstützung, die der SoVD durch die CDU/CSU bei seiner Kritik an den Kürzungen im Rahmen der Rentenreform 2000/2001 erhalten habe. Die Union mache sich aber völlig unglaubwürdig, wenn sie jetzt ausgerechnet den einzig fortschrittlichen Teil der Reform, nämlich die Grundsicherung, wieder abschaffen wolle. Bleibe es dabei, müsse die Union auch im Wahlkampf mit erbittertem und lautstarkem Widerstand des SoVD rechnen.

Am 27-05-2002

Verbraucherschützer wollen mehr staatliche Kontrolle

Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) hat als Konsequenz aus dem Nitrofen-Skandal den Bundesrat aufgefordert, dem Gesetzespaket für einen verbesserten Verbraucherschutz am Freitag zuzustimmen. "Wir gehen davon aus, dass der wahltaktische Blockadekurs der unionsgeführten Bundesländer nicht immun gegen die Erkenntnisse aus dem Nitrofen-Skandal ist," sagte vzbv-Vorstand Edda Müller in Brüssel bei der Plenartagung des Europäischen Verbraucherverbandes BEUC. Der Bundesrat wird am Freitag abschließend über das Verbraucherinformationsgesetz, das Gesetz zur Neuorganisation des gesundheitlichen Verbraucherschutzes und das Ökolandbaugesetz abstimmen.

Der vzbv forderte ein verbessertes Informationsmanagement bei Verstößen gegen Verbraucherschutzbestimmungen. "Der seit Jahren andauernde Rückzug staatlicher Überwachungsaktivitäten im Bereich der Lebensmittelsicherheit ist der falsche Kurs," so Edda Müller. Die Einhaltung geltenden Rechts könne nicht überwiegend privaten Labors und Anbauverbänden überlassen werden. "Hier steht letztlich das Gewinninteresse im Vordergrund und führt dazu, dass im Zweifel die Dinge unter Ausschluss der Öffentlichkeit behandelt werden," sagte Verbandschefin Müller. Auch die Vermischung staatlicher Aufgaben mit kommerziellen Aktivitäten wie bei der Bundesforschungsanstalt für Fleischforschung sei hoch problematisch und führe zu Interessenkonflikten zulasten der Verbrauchersicherheit.

Als Konsequenz aus dem Nitrofen-Skandal seien auch schärfere Sanktionen notwendig. "Der Verstoß gegen Verbraucherschutzgesetze darf sich auch ökonomisch nicht lohnen." Die vorgesehenen Strafen müssten einen Anreiz bilden, firmeneigene Qualitätskontrollen so wirksam auszugestalten, dass ein Verstoß gegen Verbraucherschutzbestimmungen ausgeschlossen werden kann.

vzbv-Vorstand Edda Müller forderte, die Agrarwende fortzusetzen. Verbraucherschutzministerin Künast habe die richtigen Instrumente auf den Weg gebracht. Auch die Förderung der ökologischen Landwirtschaft sei richtig. "Bei Nitrofen haben wir es mit einem Zauberlehrlingseffekt zu tun," so Müller. "Der jetzige Skandal zeigt, dass wir für Mensch und Umwelt gefährliche Substanzen aus der Landwirtschaft heraushalten müssen - sie sind letztendlich kaum zu kontrollieren."

Am 29-05-2002

Stasi-Unterlagengesetz

Seit mehr als zehn Jahren nutzten Wissenschaftler und Journalisten die Stasi-Akten über Prominente für ihre Arbeit. Im März setzte das Bundesverwaltungsgericht (BVG) mit seinem Urteil zu den Akten über Alt-Kanzler Helmut Kohl (CDU) dem Aufklärungsbestreben ein jähes Ende. Nun sieht es so aus, als bliebe der Zugang zu den Promi-Akten und damit ein wesentlicher Ansatzpunkt für Recherchen nicht nur über die Stasi-Vergangenheit endgültig versperrt. Zwar brachte Rot-Grün eine Änderung des Stasi-Unterlagengesetzes (StUG) auf den Weg, was die Herausgabe der Akten nach dem einschneidenden Urteil weiter sicherstellen sollte. Die Gesetzesnovelle wird jedoch voraussichtlich am Widerstand der Union scheitern.

Hinter vorgehaltener Hand heißt es in der SPD schon jetzt, die Chancen für das Gesetz stünden bestenfalls 30 zu 70. Am Freitag soll der Entwurf mit rot-grüner Mehrheit im Bundestag verabschiedet werden. Bei der Novelle handelt es sich um ein so genanntes Einspruchsgesetz, das im Bundesrat nicht zustimmungspflichtig ist. Die Union kann aber in der Länderkammer am 12. Juli den Vermittlungsausschuss anrufen. Damit gewinnt sie Zeit, die Rot-Grün am Ende fehlt.

Mit dem Vermittlungsergebnis könnte sich der Bundestag frühestens auf seiner für die Haushaltsberatung anberaumten Sondersitzung am 12. oder 13. September befassen. Gegen das Votum des Parlamentes könnte wiederum der Bundesrat erst in seiner Sitzung am 27. September Einspruch einlegen. Dieser Einspruch kann zwar mit einer Kanzlermehrheit zurückgewiesen werden, dazu müsste aber der jetzige Bundestag nach der Wahl nochmals zu einer Sondersitzung zusammenkommen.

Damit wäre alles Ringen um Formulierungen im Gesetzestext, die stundenlangen Expertenanhörungen im Bundestags-Innenausschuss und alles Drängen der Stasi-Unterlagenbehörde und der Opferverbände auf ein Offenhalten der Akten umsonst gewesen. Die Unions-Fraktion dementiert heftig, dass sie die Novelle auf Kohls Geheiß blockiert - so manch ein ostdeutscher CDU-Abgeordneter wirkt dabei aber merkwürdig nervös. Viel ließe sich darüber spekulieren, warum der "Kanzler der Einheit" sich so vehement gegen die Öffnung seiner Akten wehrt.

Weitaus schwerer als dies wiegt, dass jeder DDR-Funktionär, der nicht direkt mit der Stasi zusammengearbeitet hat, sich auf das Grundsatzurteil des BVG berufen kann. Nur wer die DDR-Realität ignoriert, kann in Kauf nehmen, dass viele mehr oder weniger mächtige Systemopportunisten - SED-Parteisekretäre, Schulleiter, Kombinatsdirektoren, Richter - sich jetzt entspannt zurücklehnen können. Die Opferverbände liefen Sturm und zeigten ihre Enttäuschung über ehemalige Bürgerrechtler in den Reihen der Union offen. Genützt hat es ihnen nichts.

Dabei stellt die Neufassung des entscheidenden StUG-Paragrafen 32 bei weitem nicht solch eine Zumutung für die Betroffenen dar, wie dies von der Union beklagt wird. Lediglich jene Informationen sollen herausgegeben werden, die im Zusammenhang mit der zeitgeschichtlichen Rolle einer Person oder mit ihrer Amts- oder Funktionsausübung stehen. Dass die Birthler-Behörde dabei das letzte Wort haben soll, rechtfertigt den Aufschrei im Namen der vermeintlichen Opfer ebenfalls nicht.

Der ehemalige Bundesbeauftragte für die Stasi-Unterlagen, Joachim Gauck, verwies unlängst darauf, dass im StUG das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung nicht "aus Versehen" eingeschränkt wurde, sondern dass dies dem besonderen Charakter der Stasi-Akten geschuldet sei. Sie enthalten überwiegend rechtsstaatswidrig gewonnene Informationen, weil die DDR nun einmal kein Rechtsstaat war. Überdies hat die Behörde in der Vergangenheit bewiesen, dass sie sensibel zwischen dem öffentlichen Informationsinteresse und schutzwürdigen Persönlichkeitsrechten abzuwägen in der Lage ist.

Offenbar reicht aber im Jahr 13 nach dem Sturm auf die Stasi-Zentralen in der DDR der Druck der Öffentlichkeit nicht mehr aus, um die Akten offen zu halten. Damit gibt Deutschland den jungen Demokratien des ehemaligen Ostblocks ein schlechtes Beispiel. Dort gilt das einzigartige StUG und die bisherige Praxis im Umgang mit den Akten als leuchtendes Vorbild.

Am 27-06-2002

Union scheitert mit Vermittlungs-Antrag

Der Bundesrat hat die umstrittene Novelle des Stasi-Unterlagengesetzes gebilligt. Ein Antrag mehrerer Unions-regierter Länder, zu dem Gesetz den Vermittlungsausschuss anzurufen, fand am Freitag in der Länderkammer erwartungsgemäß keine Mehrheit. Damit hat die Novelle die letzte parlamentarische Hürde genommen. Der Bundestag hatte den von der rot-grünen Regierungskoalition und der FDP-Fraktion vorgelegten Kompromiss bereits in der vergangenen Woche verabschiedet.

Danach sollen Unterlagen, die im direkten Zusammenhang mit der zeitgeschichtlichen Rolle eines Prominenten stehen, von der Birthler-Behörde an Dritte herausgegeben werden können. Dies soll auch für Akten über Personen gelten, die von der Stasi ausspioniert wurden. Allerdings sollen die Betroffenen vor der Herausgabe ihrer Akten informiert werden und Einspruch dagegen einlegen können. Auch muss die Behörde bei der Abwägung, welche Akten sie herausgibt, besonders berücksichtigen, ob die Informationserhebung "erkennbar auf einer Menschenrechtsverletzung beruht". Derzeit dürfen nur die Akten von Stasi-Mitarbeitern oder Begünstigten ohne deren Einwilligung an Dritte herausgegeben werden.

Mit der Novelle reagiert der Gesetzgeber auf das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts zu den Akten über Alt-Kanzler Helmut Kohl (CDU), der erfolgreich gegen eine Herausgabe der Unterlagen geklagt hatte. Die Neuregelung bedurfte zwar nicht der Zustimmung des Bundesrates, doch hätte dem Gesetz bei einer Anrufung des Vermittlungsausschusses aufgrund der ablaufenden Legislaturperiode das Aus gedroht.

In der Debatte bedauerte Sachsens Ministerpräsident Georg Milbradt (CDU), dass über die Novelle kein Einvernehmen erzielt worden sei. Für eine solche Lösung wäre der von der Unions-Fraktion im Bundestag vorgelegte Änderungsantrag zu dem Gesetz eine tragfähige Grundlage gewesen. Nun stehe zu befürchten, dass die Neuregelung einer verfassungsrechtlichen Überprüfung nicht Stand halten werde. Milbradt betonte zugleich, die auch von Sachsen geforderte Anrufung des Vermittlungsausschusses solle keineswegs einer Blockade der notwendigen Novellierung des Stasi-Unterlagengesetzes dienen.

Alt-Kanzler Helmut Kohl (CDU) will mit rechtlichen Schritten gegen die vom Bundesrat beschlossene Novelle des Stasi-Unterlagengesetzes vorgehen. Kohls Anwalt Stephan Holthoff-Pförtner erklärte am Freitag in Essen, wenn das Gesetz in Kraft trete, werde man "ohne zu zögern" den Rechtsweg beschreiten. "Wenn nötig bis zum Bundesverfassungsgericht", fügte Holthoff-Pförtner hinzu.

Die Chefin der Stasi-Unterlagenbehörde, Marianne Birthler, begrüßte dagegen die Entscheidung der Länderkammer. Mit dem Gesetz hätten Bundestag und Bundesrat deutlich gemacht, wie wichtig ihnen die Aufarbeitung der SED-Diktatur sei. Die Behörde bereite sich jetzt darauf vor, die inzwischen aufgelaufenen Anträge aus Wissenschaft und Medien nach der neuen Rechtslage zu bearbeiten.

Am 12-07-2002

Unions-Klage scheitert in Karlsruhe

Schwule und Lesben können in Deutschland weiterhin eine eheähnliche Verbindung eingehen. Die so genannte Homo-Ehe ist mit dem Grundgesetz vereinbar, entschied am Mittwoch das Bundesverfassungsgericht. Die Karlsruher Richter bestätigten damit das Lebenspartnerschaftsgesetz der rot-grünen Bundesregierung in vollem Umfang. Die Normenkontrollklagen der Unions-geführten Länder Bayern, Sachsen und Thüringen, die den "besonderen Schutz" der Ehe durch die Eingetragene Lebenspartnerschaft verletzt sahen, blieben ohne Erfolg. Die klassische Ehe werde durch das Gesetz "weder geschädigt noch sonst beeinträchtigt", hieß es zur Begründung.

Die Bundesregierung erwartet nach den Worten von Regierungssprecher Uwe-Karsten Heye jetzt, dass auch das im Bundesrat zustimmungspflichtige Ergänzungsgesetz "zügig" verabschiedet werde. Der bayerische Ministerpräsident und Unions-Kanzlerkandidat Edmund Stoiber (CSU) kündigte an, auch eine von ihm geführte Bundesregierung würde die Homo-Ehe nicht mehr in Frage stellen. Sein Justizminister Manfred Weiß (CSU) betonte in Karlsruhe aber auch, dass Bayern dem steuerrechtlichen Ergänzungsgesetz im Bundesrat "auf keinen Fall" zustimmen werde.

Die Grünen wollen nun weitere rechtliche Verbesserungen für Schwule und Lesben in Angriff nehmen. Das uneingeschränkte Recht auf Adoption für gleichgeschlechtliche Partner müsse in der nächsten Legislaturperiode folgen, sagte Grünen-Chefin Claudia Roth. Der Grünen-Rechtsexperte Volker Beck sagte, das Gericht habe erklärt, "dass einer weiteren Gleichstellung der homosexuellen Lebensgemeinschaften nichts mehr im Wege" stehe.

Der Lesben- und Schwulenverband in Deutschland (LSVD) betonte, sein Ziel sei nun die "volle Gleichstellung" von gleichgeschlechtlichen Lebenspartnerschaften mit der Ehe, etwa beim Steuerrecht, Beamtenrecht und der Hinterbliebenenversorgung. Es gebe auch "keinen sachlichen Grund", Menschen allein wegen ihrer Homosexualität vom Adoptionsrecht auszuschließen.

Der Erste Senat entschied mit fünf zu drei Richterstimmen, dass der im Grundgesetz festgeschriebene "besondere Schutz" der Ehe durch die gleichgeschlechtliche Lebenspartnerschaft nicht verletzt sei. Der Ehe drohten keine Einbußen durch ein Rechtsinstitut, das sich an Personen wende, die miteinander keine Ehe eingehen könnten, begründete die Senatsmehrheit die Entscheidung. Die Lebenspartnerschaft könne "nicht in Konkurrenz" zur Ehe treten und sei "keine Ehe mit falschem Etikett". Einstimmig entschied der Senat, dass das Lebenspartnerschaftsgesetz verfassungsgemäß zustande gekommen sei. Es habe nicht der Zustimmung des Bundesrates bedurft.

Damit haben die bundesweit rund 4500 Homo-Ehen, die seit Inkrafttreten des Gesetzes im August 2001 geschlossen wurden, Bestand. Dabei verpflichten sich die gleichgeschlechtlichen Partner zu gegenseitiger Fürsorge. Sie können einen gemeinsamen Namen bestimmen und müssen einander Unterhalt leisten. Nach dem Tod eines Partners gehört der andere zu den gesetzlichen Erben. (Az. 1 BvF 1/01, 1 BvF 2/01).

Am 17-07-2002

Bund und Länder sollen Ehreamt unterstützen

Die Vorstellungen von Unions-Kanzlerkandidat Edmund Stoiber (CSU) zum Umweltschutz stoßen beim Naturschutzbund Deutschland (NABU) auf entschiedene Ablehnung. NABU-Präsident Jochen Flasbarth warnte am Donnerstag in Berlin, die von Stoiber angekündigte Rücknahme der Agrarwende wäre ein "grandioser politischer Fehler" und würde Umwelt und Landwirtschaft "in die Sackgasse" führen. Auch international seien Stoibers Pläne "unerträglicher Sprengstoff". Die Berufung des CDU-Politikers Peter Harry Carstensen zum Schattenminister für Landwirtschaft sei eine "Rolle Rückwärts".

Den von Stoiber angeregten "Umweltpakt" zwischen Wirtschaft und Politik lehnt der NABU als alleiniges Instrument des Umweltschutzes ebenfalls ab. Es sei zwar vernünftig, den Dialog mit der Industrie zu organisieren. Eine solche freiwillige Vereinbarung könne jedoch nicht einen staatlichen Rahmen ersetzen, sagte Flasbarth. Hart ins Gericht ging der NABU-Präsident auch mit der FDP. Deren Wahlprogramm sei ein "umweltpolitischer Offenbarungseid". Wer die Rücknahme der Naturschutznovelle verlange, "ist so rückschrittlich, dass einem die Worte fehlen", fügte er hinzu.

Auch die rot-grüne Bundesregierung blieb von der NABU-Kritik nicht verschont. Flasbarth hielt der Bundesverbraucherministerin Renate Künast (Grüne) vor, mit ihrer Ablehnung der von der EU geplanten Kappungsgrenze je Hof von 300 000 Euro beschreite sie einen "gefährlichen Weg", um Wählerstimmen im Osten zu gewinnen. Tatsächlich aber würden die Höfe neben der Beihilfe noch zusätzliches Geld je Mitarbeiter erhalten. Dies dürfe nicht verschwiegen werden.

Weiteren Reformbedarf sieht Flasbarth vor allem im Verkehrsbereich und in der Abfallwirtschaft. Die Ökosteuer solle in weiteren Schritten erhöht und über eine Absenkung der Einkommensteuer an die Verbraucher zurückgegeben werden. Zudem verlangte der NABU-Präsident ein Aktionsprogramm Naturschutz und die konsequente Fortsetzung der begonnenen Agrarwende. Für die Bahn müsse der halbe Mehrwertsteuersatz eingeführt werden.

Ein Lob sprach Flasbarth Bundesumweltminister Jürgen Trittin (Grüne) aus. Dieser sei der "erfolgreichste Umweltminister" in der Geschichte Deutschlands. Als Errungenschaften des Grünen-Ministers nannte Flasbarth den Atomausstieg, die national wie international erreichten Vereinbarungen zum Klimaschutz, die Novelle des Bundesnaturschutzgesetzes und die Förderung erneuerbarer Energien. Insgesamt habe Rot-Grün das "Ende des Reformstaus" in der Umweltpolitik bewirkt.

Der NABU-Präsident forderte Bund und Länder auf, das ehrenamtliche Engagement im NABU und anderswo stärker als bislang zu unterstützen. Dazu gehöre auch, dass den zivilgesellschaftlichen Organisationen stärker als bisher finanzielle Unterstützung gewährt werde. "Gemeinwohlorientierung braucht starke Verbände, die eine Plattform für gesellschaftliches Handeln bieten", so Flasbarth. Die Zahl der NABU-Mitglieder erhöhte sich gegenüber dem Vorjahr um 3,7 Prozent und erreichte mit 366.756 einen neuen Höchststand.

Am 01-08-2002